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Asthma, falsche Diagnose?

Hallo Leute,

seit über einer Woche leide ich an trockenen, ab und zu schleimigen Husten, allerdings ohne andere Symtome d.h. kein Fieber oder co. Durch einfache Apotheke Mittel wie Silomat, Prospan, Tee ist er nicht besser geworden. Ich war bei meinem Arzt, der darauf meine Lungen abcheckte, die aber zu diesem Zeitpunkt komplett in Ordnung oder frei waren und auch kein Raspeln oder co. Ich bekam dann Codeinum in Tabletten verschrieben für die Nacht. Genau in der Nacht, bei meiner ersten Codeinum Einnahme haben meine Lungen gepfeift und jetzt rasspeln meine Lungen/Bronchien beim tiefen Ein und Ausatmen sehr deutlich und der Reizhusten ist noch immer da.

Darauf hin war ich jetzt beim Lungenarzt, habe dort die Lungenfunktionstests gemacht und Provokationstests und alles, und mir wurde erzählt das ich nicht allergische - bronchiales Asthma hätte. Ab sofort soll ich jetzt frühs und Abends immer ein Spray nehmen, bis zu 4 Monate zu meinem neuen Termin. Keiner aus meiner Familie hat Asthma, Allergien habe ich auch keine und ich habe auch keine Atemnot noch nie gehabt. Ich kann normal Treppen steigen und alles andere und sonst nie in meinem Leben damit Beschwerden hatte.

Jetzt habe ich mal recherchiert und gelesen, dass Asthma bei jedem 3. anscheinend dann doch nicht mehr als Bestätigt gilt bzw. es generell viele falsch Diagnosen bei Asthma gibt und das nicht gut ist, da man dann im Endeffekt unnötig Arzneimittel zu sich nimmt, die man gar nicht braucht. Jetzt frage ich euch, wie seht ihr das? Kann man Asthma innerhalb nur eine Woche von Husten ungefähr schon feststellen? Kann man der Diagnose vom Lungenarzt zu 100% trauen? Wie seht ihr das. Ich bin bloß sehr überfordert, da ich mit allem gerechnet hätte, aber nicht das ich jetzt plötzlich Asthma habe aus dem nichts und aufeinmal soll ich jeden Tag irgendwas in meinen Körper rein pumpen?

Ich bin gespannt auf eure Meinungen oder Erfahrungen. Danke.

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Wird das Gesundes-Herz-Gesetz trotz Zusammenbruch der Ampelkoalition noch verabschiedet?

Das Gesundes-Herz-Gesetz sah folgende Punkte vor. Kommt dieses Gesetz noch?

  • Kinder und Jugendliche haben künftig einen Anspruch auf erweiterte Leistungen zur Früherkennung einer Fettstoffwechselerkrankung im Rahmen der Kinder- und Jugenduntersuchungen. Damit sollen insbesondere Kinder mit familiärer Hypercholesterinämie frühzeitig erkannt und behandelt werden. Diese angeborene, durch Lebensstiländerungen nicht ausreichend beeinflussbare Krankheit bedeutet ein sehr hohes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bereits im jungen Erwachsenenalter. 
  • Um Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren gezielt zum Thema Herz-Kreislauf-Erkrankungen und möglichem Risikoverhalten anzusprechen, lädt die jeweilige Krankenkasse individuell zur Teilnahme an der Jugendgesundheitsuntersuchung J1 ein. Insgesamt sollen die Teilnahmeraten erhöht werden.
  • Für Erwachsene wird die bereits bestehende Gesundheitsuntersuchung durch die Einführung von Check-ups für Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Alter von 25, 40 und 50 Jahren erweitert. 
  • Gesetzlich Versicherte werden zu den Check-ups von ihrer jeweiligen Krankenkasse eingeladen und erhalten außerdem Gutscheine für eine erweiterte Beratung mit Messungen zu Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Apotheken. 
  • Apotheken werden verstärkt in die Beratung zur Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und tabakassoziierten Erkrankungen eingebunden. Für niedrigschwellige Beratungsangebote in Apotheken werden neue pharmazeutische Dienstleistungen etabliert.
  • In mehreren großen Studien wurde nachgewiesen, dass Lipidsenker (Arzneimittel bei Fettstoffwechselstörungen) in vielen Fällen das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen senken und die Lebenserwartung verlängern können. Deshalb wird ein gesetzlicher Anspruch auf Versorgung mit Lipidsenkerngeregelt. Lipidsenker können so frühzeitiger als zuvor und entsprechend dem individuellen Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen verordnet werden.
  • Arzneimittel zur Tabakentwöhnung können nachweislich die Erfolgsquote beim Verzicht auf das Rauchen steigern. Der Anspruch auf eine medikamentöse Therapie zur Tabakentwöhnung wird ausgeweitet. Er ist künftig nicht nur auf eine „schwere Tabakabhängigkeit“ beschränkt und wird häufiger als alle drei Jahre finanziert. 
  • Die Erteilung einer ärztlichen Präventionsempfehlung zur Tabakentwöhnung und zum Ernährungsverhalten außerhalb der Gesundheitsuntersuchungen wird regelmäßig extrabudgetär vergütet.
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