Arbeitslosmeldung versäumt, wie vorgehen?

Hallo zusammen,

ich wurde ab 15.5.24 arbeitslos. Es war eine emotionale Zeit und ich bin mit den Arbeitslosmeldungen durcheinander gekommen.

Ich habe mich im Februar online arbeitssuchend gemeldet. Also frühzeitig. Dann habe ich (online) Mitte Mai Arbeitslosengeld beantragt. Komischerweise musste ich die Arbeitssuchendmeldung erneut durchführen, so als ob die alte Meldung abgelaufen war.

Jetzt kam am 1.6. die Ablehnung per Post ins Haus: Ich hatte versäumt, mich arbeitslos zu melden. Nun, das habe ich selbst zu verantworten, hätte ich mal genauer hingeschaut... Aber die ganze Terminologie ist mir nicht geläufig gewesen. Eigentlich eine gute Sache, da ich immer beschäftigt war.
Der Grund für die ausbleibende Arbeitslosmeldung war also, dass ich in dem Onlineformular die Übersicht verlor. Als ich dann den Antrag auf Arbeitslosengeld stellte dachte ich, alles sei erledigt.

Ich las von Sperrzeiten, warum wird das denn eigentlich zusätzlich bestraft und was habe ich zu erwarten? Denn eine verspätete Meldung heißt doch, das Amt hat Geld gespart, da ich für die Zeit kein Geld kriege. Vllt. kann mir jemand erklären, warum Strafe, vermutlich sehe ich da etwas nicht.

Nun habe ich gleich am 1.6. die gewünschte Arbeitslosmeldung online durchgeführt. Leider ist eine Arbeitslosmeldung rückwirkend zum 15.5. nicht möglich. Ich konnte nur den 1.6. eintragen. Dies habe ich also getan. So wie ich es verstehe, fallen die zwei Wochen Leistungsbezug definitiv schon mal weg.

Was tun bzgl. des Arbeitslosengeldantrags, was ratet Ihr mir? Erneut online stellen wird nicht klappen, denn dort wird er als "in Arbeit" geführt.

Widerspruch einlegen? Oder besser ein Jobcenter ("Arbeitsamt"?)besuchen, um die Angelegenheit zu klären?

Ich bin verunsichert, kann nicht lange ohne Geld überleben, muss auch echt schnell einen neuen Job finden. Doch schneller als mir lieb ist kam ich von "Du bist wer" (auf der Arbeit) in dieses Gefühl "ich bin ein niemand" und bin total gelähmt und verängstigt, die wichtigen Dinge anzugehen. Eine scheiß Zeit.

Mit Dankbarkeit

Micha

Kündigung, Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, Arbeitslosigkeit
Als Kind in einer bedarfsgemeinschaft Geld verdienen?

Hallo ihr lieben,

ich bin 21 und wohne bei meiner Mama. Sie bezieht aus gesundheitlichen Gründen Bürgergeld. Wenn ich bei ihr wohne darf ich nur einen Minijob machen und alles was drüber hinaus geht abgeben, aber es ist mein eigenverdienst? Ich mache einen Minijob und bin seit einigen Monaten influencerin und erhalte so ca 900-2000€ derzeit (schwankend) ich habe es bis jetzt weder beim Finanzamt angegeben noch beim Arbeitsamt (habe Geld schon bei Seite gelegt damit ich die Steuern nachzahle) meine Angst ist jetzt, dass ich mein komplettes Geld für die komplette Familie an Miete, Strom etc. abgeben muss , ich kann die Familie definitiv mit den Einnahmen nicht halten und am Ende bleibt kaum etwas übrig, außerdem ist es sehr schwankend und es kann mal sein dass eventuell Geld nichtmal für die Miete ausreicht. Wir werden demnächst umziehen aber ungern ziehe ich alleine um auch wenn es finanziell besser wäre. Meine Frage ist jetzt : gibt es eventuell Umwege ? Dass ich mit meiner Mama sozusagen als WG wohne und sie ihre 550€ bspw an Miete erhält und ich sozusagen den Rest zahle für mein “Zimmer” ( und aus der Bedarfsgemeinschaft austrete), ist das möglich oder sagt das Amt da nein, als Familie ist das Geld was ich erziele dann für die ganze Familie. Danke schon einmal für die Antworten

Geld, Arbeitslosengeld, Minijob, Arbeitsamt, Bedarfsgemeinschaft, Bürgergeld

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