Wie viel Bürgergeld bekomme ich wenn ich jetzt mit 18 Fach-Abitur mache?
Und einen Minijob nebenbei darf ich weiterhin machen oder?
Ich wohne weiterhin bei meinen Eltern.
5 Antworten
Solange Du unter 25 bist, bei deinen Eltern im Haushalt lebst und gemeldet bist, bildest Du mit deinen Eltern zusammen eine BG - Bedarfsgemeinschaft.
Es sei denn, Du kannst deinen Bedarf im Haushalt deiner Eltern aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken.
Das wären derzeit min. 451 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu min.noch dein Kopfanteil der Warmmiete.
Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom geteilt durch die Personen im Haushalt = Kopfanteil pro Person.
Du könntest also nur zusammen mit deinen Eltern einen Anspruch auf Bürgergeld haben, wenn sie den Gesamtbedarf der Familie nicht aus eigenem anrechenbaren Einkommen oder Vermögen decken können.
Ein möglicher vorrangiger Anspruch auf Bafög - müsste geprüft werden, dass würde wie Kindergeld unter 25 Jahren von derzeit 255 Euro entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf deinen Bedarf angerechnet.
Auch wäre ein möglicher vorrangiger Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde und Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit zu prüfen, wenn ihr nicht schon Leistungen vom Jobcenter bezieht.
Unter 25 Jahren darf ein Kind derzeit bis auf Höhe der Minijobgrenze verdienen, ohne das es auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird, es muss zusätzlich nur Schüler, Azubi oder Stundent sein.
Bei höherem Brutto kämen zum erhöhten Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.
Selbst wenn Du z.B.auf Grund der Ausbildung nicht mehr bei den Eltern wohnen könntest, müsste ein vorrangiger Anspruch auf Unterhalt geprüft werden, also ob die Eltern leistungsfähig sind.
Denn bis zum Abschluss einer Berufsausbildung oder Studium wären dir deine Eltern bei Leistungsfähigkeit zum Unterhalt verpflichtet.
Als 18-jährige/r Fachabiturient/in bekommst du 451 Euro Bürgergeld plus die Kosten für deine Wohnung.
Und ja, du darfst einen Minijob machen. Bis zu 556 Euro aus deinem Minijob sind für dich als Schüler/in in der Regel komplett anrechnungsfrei, das heißt, du darfst das Geld zusätzlich zum Bürgergeld behalten. Kläre das aber unbedingt vorher mit deinem Jobcenter ab. Prüfe auch, ob du Anspruch auf Schüler-BAföG hast, da dies oft die vorrangige Leistung ist.
Lg:)
Genauso viel wie ohne Fachabitur.
Wenn du mit 18 Jahren dein Fachabitur machst und Bürgergeld beantragst, bekommst du den Regelbedarf für Personen zwischen 18 und unter 25 Jahren. Dieser beträgt derzeit 451 Euro monatlich (Stand 2025). Zusätzlich übernimmt das Jobcenter in der Regel die tatsächlichen, angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung, sofern sie im Rahmen der örtlichen Angemessenheit liegen.
Einen Minijob darfst du weiterhin ausüben. Dabei gelten bestimmte Freibeträge. Die ersten 100 Euro monatlich aus dem Minijob sind komplett anrechnungsfrei. Von dem Einkommen zwischen 100 und 520 Euro bleiben 20 % anrechnungsfrei, das sind bis zu 84 Euro zusätzlich. Wenn du genau 556 Euro im Monat verdienst, sind insgesamt etwa 194,80 Euro anrechnungsfrei. Der Rest wird auf das Bürgergeld angerechnet.
Du musst den Minijob beim Jobcenter melden. Eine Nichtmeldung kann zu Rückforderungen führen. Dein Fachabitur selbst hat keinen Einfluss auf die Höhe des Bürgergelds. Relevant sind dein Alter, dein Einkommen und deine Wohnsituation.
Und was ist mit den Eltern!?
Sind die Leistungsfähig, haben die zu zahlen und/oder Kost und Logi zu tragen.
Ungefähr das gleiche wie jeder andere in der Altersgruppe.