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Bürgergeld oder arbeiten Berechnung?

Hier ist die Website, aber ich bin misstrauisch, wie sie das berechnet haben. Ich wollte es nur aus Neugier herausfinden:

https://www.dgb.de/service/ratgeber/buergergeld/#:~:text=Das%20hei%C3%9Ft%20der%20reale%20Wert,statt%20wie%20bisher%20451%20Euro.

Arbeitende Paar hat 4041 zum Leben und davon wichtige abgaben:

  • 4er Zimmer Wohnung 1500 Warm
  • Strom 100
  • Internet 45 (Telekom)
  • GEZ 18
  • Deutschlandtickets 4x 58  (232)

Also am Ende 2145 Euro

BG Empfänger 2702:

  • Strom 100
  • Internet 45 (Telekom)
  • Deutschlandtickets 4x 58  (232)

Also am Ende 2325 Euro

So wie ich es verstanden habe, muss eine arbeitende Familie Glück haben, überhaupt Wohngeld zu bekommen. Ich habe gelesen, dass das Wohngeld geringer ausfällt, wenn das Einkommen eine bestimmte Grenze überschreitet...

Kinderzuschlag ebenso: Sie erhalten Kinderzuschlag für 6 Monate. Ist der Bewilligungszeitraum abgelaufen, müssen Sie Kinderzuschlag neu beantragen. Sie haben Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ob Sie Kinderzuschlag erhalten, hängt davon ab, wie viel Einkommen und erhebliches Vermögen Sie, Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin und Ihr Kind haben.

Gibt hier Fehler?

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Brauche dringend Rat – ziehe im Juni wegen Ausbildung um, was steht mir zur Überbrückung zu?

Hey zusammen,

ich bin 18 Jahre alt und ziehe ab Juni in ein anderes Bundesland, etwa 4 Stunden von meinem jetzigen Wohnort entfernt. Der Grund: Ich fange dort im August meine Ausbildung an, und mein Ausbildungsbetrieb hat mir sogar angeboten, schon ab Juni dort als Aushilfe im Minijob anzufangen – was ich auch sehr dankbar angenommen habe.

Ich habe kein gutes Verhältnis zu meiner Familie, lebe auf mich gestellt und habe mich bewusst für diesen Schritt entschieden. Einen Mietvertrag (420 € warm) wo studenten/ azubis wohnen habe ich auch schon, genau wie meinen Ausbildungsvertrag. Ich möchte einfach auf eigenen Beinen stehen.

Jetzt meine Frage:

Gibt es irgendeine staatliche Unterstützung, die ich für die Überbrückungszeit (Juni bis Ausbildungsstart im August) beantragen kann?

  • Kindergeld kann ich erst ab Juni beantragen, habe ich mit der Familienkasse geklärt – das dauert aber wohl bis zu 8 Wochen.
  • Ich habe Erspartes, womit ich 1–2 Monate über die Runden kommen kann, aber danach wird es sehr knapp.
  • Ich habe versucht, noch einen zweiten Minijob für das Wochenende zu finden, aber das ist bisher schwierig – viele Absagen.
  • Ich möchte nicht dauerhaft vom Staat leben, es geht mir nur um eine faire Unterstützung in dieser Übergangsphase.
  • Ich habe mal Wohngeld berechnet, da kamen ca. 405 € raus, aber ich bin unsicher, ob das realistisch ist.

Kennt sich jemand aus – habe ich z. B. Anspruch auf Wohngeld oder Unterstützung vom Jobcenter? Gibt es etwas, das ich übersehen habe oder was ich jetzt tun sollte, bevor alles knapp wird?

Bitte keine abfälligen Kommentare – ich versuche wirklich, meinen Weg zu gehen und alles ehrlich zu regeln. Bin über jeden hilfreichen Hinweis sehr dankbar!

Wohnung, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, Jobcenter, Kindergeld, Sozialhilfe, Wohngeld

Muss ich der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen, wenn ich mich arbeitSUCHEND aber noch nicht arbeitsLOS gemeldet habe?

Hallo zusammen. Ich habe folgende Frage: Wenn man sich aufgrund einer Kündigung von Arbeitgeberseite aus bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet hat (ist fristgerecht erfolgt, da das Ende der Beschäftigung der 31.07.2025 ist), muss man dann zu diesem Zeitpunkt der Agentur für Arbeit bereits für Maßnahmen, Jobangebote etc. zwingend zur Verfügung stehen oder ist dies erst der Fall ab dem Zeitpunkt, ab dem man sich arbeitslos meldet? Hintergrund ist: Man hat eine Kündigung zum 31.07.2025 bekommen, möchte aber aus privaten familiären Gründen die Meldung der Arbeitslosigkeit erst im Oktober 2025 vornehmen und den Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 damit nach hinten verschieben, was ja möglich ist, wenn man die Frist für die ArbeitSUCHENDmeldung eingehalten hat. Für die Zeit zwischen Eintritt der Arbeitslosigkeit und der Meldung der Arbeitslosigkeit ist finanziell anderweitig gesorgt (auch für Krankenversicherung etc.). Da man sich nun arbeitsuchend gemeldet hat, wird man ja auch demnächst Vermittlungsvorschläge etc. von der Agentur für Arbeit erhalten. Ist man bereits dann verpflichtet, diese anzunehmen bzw. muss man der Agentur für Arbeit "zur Verfügung stehen" oder beginnt diese Pflicht erst mit der Meldung der Arbeitslosigkeit und anschließender Beantragung von Arbeitslosengeld?

Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, ALG I, Arbeitsamt

Grundsicherung mit verschärften Sanktionen für Arbeitssuchende statt Bürgergeld?

Das Bürgergeld wurde seit seiner Einführung im Jahr 2023 immer wieder kontrovers diskutiert. Die vermutlich künftige Regierung aus Union und SPD plant laut Koalitionsvertrag eine umfassende Reform des Bürgergelds. „Wir werden Vermittlungshürden beseitigen, Mitwirkungspflichten und Sanktionen im Sinne des Prinzips Fördern und Fordern verschärfen“, heißt es darin. Das bisherige System soll zu einer „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umgestaltet werden. Ziel ist es, die Rechte und Pflichten für beide Seiten verbindlicher zu regeln.

Konkret geplant sind verschärfte Sanktionen und Kontrollen, sodass Leistungskürzungen schneller greifen können. Wer als arbeitsfähige Person zumutbare Arbeit wiederholt ablehnt, muss als sogenannter „Arbeitsverweigerer“ mit einem vollständigen Leistungsentzug rechnen. Künftig müssen sich die Leistungsbeziehenden ferner aktiver um Arbeit bemühen. Dafür soll eine monatliche Meldepflicht beim Jobcenter eingeführt werden. Insofern soll auch die Definition zumutbarer Arbeit verschärft werden, Personen müssen etwa längere Pendelzeiten akzeptieren. Die Möglichkeit, Ersparnisse zu behalten, soll zudem zeitlich stärker begrenzt werden.

Die Bürgergeld-Reform steht in der Kritik. Die monatliche Meldepflicht und die strengeren Zumutbarkeitsregeln werden als bürokratisch und potenziell stigmatisierend kritisiert. Sozialverbände und Gewerkschaften warnen vor einer sozialen Härte, da die verschärften Sanktionen und der mögliche vollständige Leistungsentzug existenzbedrohend sein könnten. Sie verweisen auf das Bundesverfassungsgericht, das eine vollständige Leistungsstreichung nur in absoluten Ausnahmefällen für zulässig hält. Die Jusos und weitere Teile der SPD lehnen die Rückabwicklungspläne zum Bürgergeld ab. Sie kritisieren, dass die Reform eine Abkehr von sozialdemokratischen Grundwerten darstellt und die soziale Absicherung für Bedürftige gefährde.

Quelle

Bürgergeld vor dem Aus. Kommende Regierungskoalition plant Verschärfung bei Sanktionen.

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