Jobcenter möchte unterschriebene Zustimmung (Mieterhöhung) bevor sie prüfen wollen?

3 Antworten

Natürlich ist die Forderung vom Jobcenter korrekt, solange Du der Erhöhung nicht nachweislich zugestimmt hast, ändert sich für das Jobcenter auch nichts an deinen bisherigen Kosten für die Unterkunft.

Auch wenn die Erhöhung dann nicht mehr angemessen aber gesetzlich korrekt vom Vermieter ist, müssen die Jobcenter diese im Regelfall auch erst einmal anerkennen und bei Bedarf auch übernehmen.

Es kann dann eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung vom Jobcenter geben, im Regelfall wird die dann unangemessene KDU - für min.weitere 6 Monate gezahlt.

Es kann nur etwas auf Angemessenheit überprüft werden, was tatsächlich auch zutrifft - das klingt zunächst einleuchtend.

Solange du der Erhöhung nicht zustimmst, gilt sie auch noch nicht. Dementsprechend gibt es keine Veränderung, die geprüft werden müsste.

Das klingt für mich alles logisch.

Hol dir also fachkundige Unterstützung, wenn du dir unsicher bist.

Bevor Du der Mieterhöhung nicht zustimmst, gilt sie nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Arbeitslosen- und Sozialberatung seit 2012, nur online