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Grundsicherung mit verschärften Sanktionen für Arbeitssuchende statt Bürgergeld?

Das Bürgergeld wurde seit seiner Einführung im Jahr 2023 immer wieder kontrovers diskutiert. Die vermutlich künftige Regierung aus Union und SPD plant laut Koalitionsvertrag eine umfassende Reform des Bürgergelds. „Wir werden Vermittlungshürden beseitigen, Mitwirkungspflichten und Sanktionen im Sinne des Prinzips Fördern und Fordern verschärfen“, heißt es darin. Das bisherige System soll zu einer „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umgestaltet werden. Ziel ist es, die Rechte und Pflichten für beide Seiten verbindlicher zu regeln.

Konkret geplant sind verschärfte Sanktionen und Kontrollen, sodass Leistungskürzungen schneller greifen können. Wer als arbeitsfähige Person zumutbare Arbeit wiederholt ablehnt, muss als sogenannter „Arbeitsverweigerer“ mit einem vollständigen Leistungsentzug rechnen. Künftig müssen sich die Leistungsbeziehenden ferner aktiver um Arbeit bemühen. Dafür soll eine monatliche Meldepflicht beim Jobcenter eingeführt werden. Insofern soll auch die Definition zumutbarer Arbeit verschärft werden, Personen müssen etwa längere Pendelzeiten akzeptieren. Die Möglichkeit, Ersparnisse zu behalten, soll zudem zeitlich stärker begrenzt werden.

Die Bürgergeld-Reform steht in der Kritik. Die monatliche Meldepflicht und die strengeren Zumutbarkeitsregeln werden als bürokratisch und potenziell stigmatisierend kritisiert. Sozialverbände und Gewerkschaften warnen vor einer sozialen Härte, da die verschärften Sanktionen und der mögliche vollständige Leistungsentzug existenzbedrohend sein könnten. Sie verweisen auf das Bundesverfassungsgericht, das eine vollständige Leistungsstreichung nur in absoluten Ausnahmefällen für zulässig hält. Die Jusos und weitere Teile der SPD lehnen die Rückabwicklungspläne zum Bürgergeld ab. Sie kritisieren, dass die Reform eine Abkehr von sozialdemokratischen Grundwerten darstellt und die soziale Absicherung für Bedürftige gefährde.

Quelle

Bürgergeld vor dem Aus. Kommende Regierungskoalition plant Verschärfung bei Sanktionen.

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Wohnung vom Staat?

Ich:

- 30 Jahre alt,

- Vater von einem Kleinkind (geteiltes Sorgerecht / Kind wohnt mit der leiblichen Mutter 50km entfernt). Unterhalt: 355€.

- seit Februar in einer Umschulung (bisher keine abgeschlossene Ausbildung) Dauer: 2 Jahre. Die Schule befindet sich auf dem halben Weg zu meinem Kind.

- die Umschulung wird vom Arbeitsamt finanziert (zum ersten Mal im Leben bekomme ich Arbeitslosengeld i.H.v 950€ monatlich).

- Nebenjob 160€ (verdiene ich mehr- wird es vom Arbeitslosengeld abgezogen).

- zusätzlich bekomme ich einen Bildungszuschuss (150€ monatlich).

- Ich lebe bei meiner Mutter, muss jedoch ausziehen, weil ich "zu alt" bin und mich nicht mehr mit ihr verstehe. Wir streiten uns jeden Tag. Mir wurde keine Frist gesetzt, es soll jedoch so schnell wie möglich sein. Meine Mutter kann mich mit maximal 200€ im Monat während der Umschulung unterstützen, wenn ich ausziehe.

Das gesamte Geld reicht jedoch nur für den Unterhalt, die Ernährung und die Spritkosten. Zusätzlich zahle ich 150€ an meine Mutter als "Miete". Für die Autoversicherung, Steuern, Handyvertrag reicht das Geld noch lange nicht aus.

Besteht in dem Fall eine Möglichkeit eine Wohnung vom Staat finanziert zu bekommen? Durch eine Wohnung, die näher an meinem Kind/ der Schule ist, würde ich viel Geld einsparen können. Wenn ja, wie kann ich es beantragen? Telefonisch ist die Agentur für Arbeit in unserem Ort leider nicht erreichbar. Ich bin für jeden Tipp wirklich dankbar.

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Sollte ich gegen das Jobcenter Klage einreichen?

Hallo, ich bräuchte mal einen Rat von euch...

Ich bin arbeitslos seit 1 Jahr und 7 Monate. Hat auch Gründe, also nicht einfach nur aus kein Bock-Einstellung.

Jetzt ist es so, dass ich seit Oktober 2024 versuche das Bürgergeld genehmigt zu bekommen, aber das Jobcenter versucht mich zu verarschen, was ich auch schwarz auf weiß beweisen kann. Ich hatte am Anfang der Arbeitslosigkeit ein Vermögen von ca. 35000 Euro. Ich habe alles eingereicht, was die verlangt haben, Ausweis, Kontoauszüge, Meldebescheinigung, etc...dann wurde behauptet ich hätte das und das nicht eingereicht obwohl ich belegen kann dass ich es eingereicht habe. Mittlerweile habe ich noch ca 20000 auf dem Konto. Nun wurde mein Antrag abgewiesen mit Begründung das Vermögen dürfte 15000 Euro nicht überschreiten. Es ist gesetzlich aber so dass im 1. Jahr des Bezugs man maximal 40000 Euro haben darf. Es steht sogar auf der Homepage des Jobcenters. Bedeutet, die versuchen zum wiederholten Mal mich zu betrügen. Ich werde jetzt einen Antrag auf Vorschuss stellen, der muss innerhalb 4 Wochen beantwortet werden.

Jetzt meine eigentliche Frage: Macht es Sinn anschließend eine Eil-Klage beim Sozialgericht einzureichen? Immerhin spielen die dieses Spielchen seit 7 Monaten und wie gesagt, laut Gesetz bin ich mit 20000 Euro deutlich unter der erlaubten 40000 im 1. Jahr des Bezugs.

Danke im voraus für eure Antworten.😊

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