Ist es möglich, Nachhilfe pro gegebenem Unterricht als Aufwandsentschädigung zu bezahlen, damit es nicht als Einkommen gilt und nicht vom Wohngeld abgezogen wird?
Hintergrund: ich bin Schülerin in der zehnten Klasse und fange bald meinen Führerschein an (September). Ich habe schon etwas zusammengespart auch Dank meiner Tätigkeit als Schiedsrichterin, allerdings wird das nicht genug sein.
Ich würde gerne mehr Geld verdienen, zum Beispiel durch Nachhilfe. Das Ding ist, dass wir Wohngeld und Kinderzuschlag (nicht zu verwechseln mit Kindergeld) beziehen und bei einem festen Einkommen der Kinder von diesen Sozialleistungen Beträge abgezogen werden.
Frage: Kann ich also Nachhilfe geben, das Geld allerdings als Aufwandsentschädigung erhalten?
Aufwandsentschädigung wird nicht von Sozialleistungen abgezogen. Das weiß ich, weil ich Schiedsrichterin bin und das Geld, das ich dafür bekomme weder verseuert noch beim Wohngeld etc. angegeben werden muss.