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Gefälschtes Zeugnis: Risiko einer Kündigung nach Aufdeckung??

Ich habe in einem 4-Sterne-Hotel eine Ausbildung begonnen, wo ein Familienmitglied von mir als Manager tätig war. Als das Hotel geschlossen hat, hat mir dieses Familienmitglied ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt und auch andere Hotels angeschrieben. Das neue Hotel wusste nicht, dass das mein Familienmitglied ist, da wir unterschiedliche Nachnamen haben. Die Chefin hat mich direkt nur mit 2 Monaten Probezeit eingestellt, weil das Zeugnis und die Empfehlung so gut waren.

Jetzt bin ich seit über fünf Monaten in dem Hotel und wurde an der Rezeption eingesetzt, weil ich angegeben habe, dass ich im vorherigen Hotel schon alle Bereiche wie Küche und Housekeeping vollständig durchlaufen habe, was nicht ganz stimmt. Vor kurzem wurde ich in der Küche eingeteilt, aber ich hatte große Schwierigkeiten, grundlegende Dinge zu tun, wie mit der großen Spülmaschine umgehen oder richtig polieren.

Meine Chefin hat mich darauf angesprochen und gefragt, wie es sein kann, dass ich aus einem 4-Sterne-Haus komme und die grundlegenden Aufgaben nicht beherrsche. Ich frage mich jetzt, ob ich ihr sagen sollte, dass mein Familienmitglied im vorherigen Hotel gearbeitet hat und mir das Zeugnis ausgestellt hat, und ob das dazu führen könnte, dass ich gekündigt werde ?. Zusätzlich hat mein Familienmitglied in dem Zeugnis falsche Angaben zu meinem Abschluss gemacht. Ps meine Noten sind auch nicht die besten….

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Wie geht man mit anonymen Zeugenaussagen/Beweismaterial in Arbeitsgerichtsprozessen um?

Ist das überhaupt möglich?

Und was sonst muss man über den ersten Gütetermin vor dem Arbeitsgericht wissen, wenn man beispielsweise Kündigungsschutzklage erhoben hat?

Wie läuft das ungefähr ab, zumal wenn der klagende Arbeitnehmer ohne Rechtsanwalt kommt?

Trägt der Richter dann kurz wie ein Moderator den Sachverhalt vor und dann kann sich aber auch jeder frei äußern?

Oder wird man unterbrochen und darf zum Thema nichts sagen, wenn es mit dem Klageinhalt nicht direkt etwas zu tun hat?

Weil, bei mir geht es darum, dass die Kündigung rechtsunwirksam ist. Ich will aber im ersten Gütetermin auch schildern was konkret ich an der Arbeit erlebt habe. Z.b. konkretes Fehlverhalten von Vorgesetzten benennen. Ginge das?

Und wie ist es mit Zeugen und Beweismaterial?

Ich z.b. möchte dem Arbeitsrichter (belegt!) zeigen, dass meine Aussagen zu den Zuständen in der Firma wahr sind.

Das heißt: Ich möchte von Arbeitskollegen und ehem. Kollegen schriftliche Aussagen vorlegen, wo jedoch die Namen zensiert sind, weil mir die Leute alle klar gesagt haben, dass die es nicht wollen, dass das der Arbeitgeber erfährt, dass die eine Aussage gegen ihn machen. Das heißt, die wären nicht bereit vor Gericht auszusagen. Die würden aber sämtliche Tatsachen dem Richter gegenüber vortragen. Dazu wäre man bereit.

Wie geht man mit sowas um?

Hat der Arbeitnehmer in dem Falle einfach Pech gehabt und muss alleine kämpfen?

Oder kann man so anonymisierte Zeugenaussagen durchaus zu den Gerichtsterminen mitnehmen und dem Arbeitsrichter vorlegen?

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