Muss man Maßnahme trotz Zusage antreten?
Hallo,
Meine Beraterin beim Arbeitsamt hat mich für nächste Woche bei einem Bewerbungscoaching angemeldet.
Vorgestern habe ich jedoch eine mündliche Zusage für eine Arbeitsstelle erhalten. Da das Eintrittsdatum noch nicht ganz fest steht, händigt der Chef mir den Vetrag im Laufe des Monats aus.
Dies habe ich dem Arbeitsamt so mitgeteilt, jedoch sagte man mir, ich solle das mit dem Coaching mit meiner Beraterin klären. Diese erreiche ich aber weder telefonisch, noch per Email. Das Coaching startet schon am Montag.
Ich sehe keinen Grund mehr, das Coaching anzutreten, da ich ja eine Zusage habe. Muss ich die Maßnahme trotz Zusage antreten? Werde ich ansonsten sanktioniert?