Zeitarbeitsfirma rechtsfolgebelehrung?
Ich erhalte Arbeitslosengeld 1 und habe einen Vermittlungsvorschlag von einer Zeitarbeitsfirma bekommen mit Rechtsfolgebelehrung, jetzt will die Zeitarbeitsfirma das ich da anrufe habe mich schon per E-Mail beworben, die Frage ist wenn die Zeitarbeitsfirma mir eine andere Stelle anbietet die anders ist als auf dem Vermittlungsvorschlag z.b wenn die sagen " ne die Stelle gibt es nicht mehr aber sie können ja diese hier nehmen" muss ich dann die Stelle annehmen oder kann ich einfach sagen "ne ich wollte die Stelle haben auf die ich mich beworben hatte" und dann einfach auflegen ohne eine Sperrzeit zu bekommen?