Muss man ALG I für die ersten Tage des Monats bis zur Arbeitsaufnahme zurückzahlen?
Bis Anfang Februar habe ich ALG I bezogen. Genaugenommen begann der neue Arbeitsvertrag am 3.2.2020 und für den 1.+2. Februar habe ich noch ALG I erhalten. (Der Aufhebungsbescheid begann mit dem 3.2.)
So viel, wie ich bisher im Internet gelesen habe, steht mir das auch zu, oder etwa nicht?
Dann wollte die Agentur plötzlich das Geld für diese Tage wieder, da die Bewilligung auf einmal ab 1.2. aufgehoben wurde. Ich habe dann Widerspruch eingelegt. Dann wollten sie die Kopie des Arbeitsvertrages. Habe ich nachgereicht.
Und jetzt habe ich einen Brief mit einer Zahlungsaufforderung bekommen. Da steht nichts von Widerspruchbescheid, noch eine Begründung, sondern nur, dass ich "nach Abschluss des Widerspruchverfahrens" das Geld zu überweisen habe.
Steht mir das Geld zu und was soll ich jetzt machen, da ich laut Brief gegen diesen keinen Widerspruch fordern kann, sondern nur klagen, was ja lächerlich ist?
