Jobcenter Eingliederungsvereinbarung nach Arbeitsaufnahme?

Hallo,

ich bin 19 Jahre Alt und war nach meiner 3-Jährigen Ausbildung vom 18.01.2016 bis 01.04.2016 Arbeitslos/Arbeitssuchend.

In der Zeit habe ich Arbeitslosengeld beantragt, aber aufgrund meiner Eltern hätte ich erst ab 01.04.2016 Arbeitslosengeld ausgezahlt bekommen, Ersattungsanspruch oder so war der Grund. Also demnach habe ich noch nie einen Cent Arbeitslosengeld auf meinem Konto gesehen.

Jetzt habe ich bei der Arbeitsagentur/Jobcenter gemeldet, dass ich seit dem 1. April einen Arbeitsvertrag abgeschlossen habe.

Heute haben sie mir eine Mail gesendet, dass sie sie mir über meine Neue Arbeitsstelle gratulieren und mir geschrieben, dass Sie mir eine Eingliederungsvereinbarung zuschicken, da sich irgendwas geändert hat weil ich jetzt eine Arbeit habe.

Jetzt fantasier ich bisschen rum und hab Angst weil ich 0 Ahnung hab was da drin stehen könnte, ich dachte ja bisher, dass eine Eingliederungsvereinbarung etwas für Arbeitslose ist wo die bestätigen müssen das sie aktiv gegen die Arbeitslosigkeit mitwirken, aber für Angestellte?!?!

Wollen die mir etwas von meinem Gehalt wegnehmen oder was muss ich mir jetzt unter der Eingliederungsvereinbarung vorstellen?!

Ich kann leider selber nicht anrufen, ich habe es während meiner Mittagspause versucht aber die Warteschleife des Jobcenters ist so lang das es über meine Pausenzeit hinaus geht und ich würde gerne jetzt wissen was es mit der Eingliederungsverinbarung auf sich hat (ich nehme mal an ich bekomme diese in einigen Tagen per post zugesendet).

Ist hier ein Arbeitnehmer der auch eine unterschrieben hat und mir sagen kann was da drin steht und ob die etwas von meinem Gehalt wegnehmen aus welchen Grund auch immer :(?

Ich mache mir gerade sorgen!

Danke für die Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

PS: Noch eine kleine Frage dazu, kann ich, falls diese Eingliederungsverinbarung kommt diese einfach ignorieren oder passiert dann etwas schlimmes?

Ich habe wie gesagt in meinen 3 1/2 monaten arbeitslosigkeit nach meiner Ausbildung KEINEN cent von denen gesehen aufgrund dieses Erstattungsanspruches. 

Ich möchte einfach nichts mit dem Jobcenter und co. zutun haben.Funktioniert das wenn ich die Verinbarung in die tonne werfe und einfach weiter arbeiten gehe?

Arbeitnehmer, Eingliederungsvereinbarung, Jobcenter
Schwanger vor Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages, darf ich einen Ausbildungsvertrag überhaupt unterzeichnen?

Hallo ihr Lieben :) nachdem ich mein Studium abgebrochen hatte entschied ich mich eine Ausbildung zu machen und hatte mich die letztens Monate kräftig beworben. Glücklicherweise wurde ich auch zu mehreren Vorstellungsgesprächen eingeladen, die alle zwischen Januar und Februar stattfinden werden. Seit gestern Abend weiss ich, dass ich im ersten Monat schwanger bin. Ich möchte aber trotzdem zu den Vorstellungsgesprächen gehen und auch für eine Ausbildung zusagen wenn ich eine bekäme. Auch wenn ich dann für Schwangerschaft und Erziehung meine Ausbildung unterbrechen müsste. Mir geht es darum die Stelle sicher zu haben, damit ich direkt wieder einsteigen kann wenn ich wieder arbeiten kann. Denn ich denke mich neu für eine Ausbildung zu bewerben wenn das Kind schon geboren ist würde sich für mich nachteilig auswirken (wer stellt gern eine Mutter mit Kleinkind ein). Der Ausbildungsbeginm wäre ja dann allerdings erst im April... nach ca. einem Monat in der Ausbildung würde man ja dann einen Bauch sehen und ich würde meinen Arbeitgeber auch über meine Schwangerschaft informieren. Dann dürfte er mich per Gesetz ja nicht kündigen. Ich befürchte allerdings dass er ein Recht auf Kündigung hat wenn ich bei Vertragsabschluss schon wusste dass ich schwanger bin. Kann er mir sowas wie vorsetzliche Täuschung vorwerfen? Bzw DARF ich einen Ausbildungsvertrag überhaupt unterzeichnen, wissentlich ich bin schwanger?

Schwangerschaft, Recht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Gesetz, Kündigungsschutz
Gastronomie: keinen Arbeitsvertrag?

Ich (19) habe mittlerweile schon das komplette Netz auf den Kopf gestellt, finde aber keine Eindeutige Antwort für meine derweilige Situation. Und zwar: Ich arbeite seit Mitte August in einem Restaurant als Aushilfe (450€). Beim ersten Probearbeiten habe ich einen Erfassungsbogen (allg. Daten, KK, Firma) ausfüllen müssen. Auf diesem stand nichts bezüglich meines Lohnes, der Arbeitszeit etc. und ich habe auch seither nichts unterschrieben. Jedenfalls war Anfangs alles gut, Ende Monat habe ich meinen Lohn überwiesen bekommen (Mind. Lohn 8,50€/Std.). Woche für Woche bekam ich meine Arbeitszeiten für ein Wochenende immer am Dienstag mitgeteilt. Anfang Oktober musste ich dann anfangen mich selbst zu erkundigen und nachzufragen wann ich wie lange Arbeiten muss. Irgendwann bekam ich auch kein "Ende" mehr genannt und wurde auch spontan zum Arbeiten gerufen. Im Oktober blieb dann auch erstmals der Lohn aus; erst nach nachhaken bekam ich diesen überwiesen. November das Selbe spiel: ich habe bisher keinen Lohn auf meinem Konto und habe meinen Chef auch schon darauf angesprochen. Meine Arbeitszeiten werden mir immer spontaner, kurzfristiger oder gar zu spät mitgeteilt. Auch ist es so, dass ich jetzt in der Küche (Zubereitung von Essen) mitarbeiten muss, obwohl ich zuvor "nur" als Kellnerin agiert habe. Da mir das in diesem Betrieb alles zu chaotisch und unübersichtlich wird, möchte ich mir gerne etwas anderes suchen und habe dazu ein paar Fragen:

Habe ich eine Kündigungsfrist oder irgendwelche "Verpflichtungen" meinem Chef gegenüber, OBWOHL ich keinen Vertrag unterzeichnet habe?

Habe ich trotz des fehlenden Vertrages Anspruch auf meinen Lohn für den vergangenen Monat?

Wie sieht das mit der Arbeit mit Lebensmitteln aus; mittlerweile habe ich etwas von einem "Gesundheitszeugnis" gehört, das ich auch nicht besitze. Darf ich in diesem Falle überhaupt Kellnern, geschweige denn in der Küche mitarbeiten?

Laut meinem Chef bin ich zwar angemeldet, aber dass ich bis heute noch keinen Vertrag unterzeichnet habe, kommt mir mehr als komisch vor. Drohen mir ohne Vertrag irgendwelche Konsequenzen? (arbeite ich seit einem 1/4 vielleicht sogar schwarz?)

Da das meine erste Tätigkeit in diesem Bereich ist, weiß ich auch nicht wohin ich mich wenden muss. Würde mich über hilfreiche Antworten freuen.

Arbeit, Restaurant, Service, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Aushilfe, Gastronomie, Keller
Wie wichtig ist die Abschlussnote meiner Ausbildung wirklich?

Hallo Leute,

ich habe vor 2 Wochen meine Abschlussprüfung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel absolviert. Leider verlief die Prüfung nicht ganz Optimal und für mich persönlich auch unzufriedenstellend. Heute bekamm ich bereits das Ergebnis für das Fach Großhandelsgeschäfte, dass sogar doppelt zählt. Hier habe ich nur läppische 72,5 Punkte (%) erreicht. Die anderen Fächer werden auch nicht viel besser ausfallen denke ich, es war einfach eine blöde Prüfung. Zu meiner Situation ich bin eigentlich ein relativ guter Schüler der seit 4-5 Jahren schulisch wirklich gute Noten schreibt ich habe fast nur 1+2er gelegentlich mal eine 3 und einmal eine 4 gehabt auch die Bemerkungen heben vor, dass es auch an freundlichkeit und sonstigen Sachen nicht fehlt. Ich habe also über einen lägeren Zeitraum konstant gute Leistungen gezeigt, nur eben jetzt nicht zu diesem wichtigen Zeitpunkt obwohl ich mich wirklich gut vorbereitet hab. Leider war ich auch bei den Prüfungen nicht voll konzentriert da es in letzter Zeit etwas private Probleme bei mir gab.

Mein eigentliches Problem an der Sache ist, dass ich nicht in meinem Betrieb bleiben möchte obwohl ich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden würde. Die Berufsschulzeugnisse und mein Ausbildungszeugnis werden mit aller voraussicht nach auch gut bis sehr gut abschneiden. Da ich mich jetzt nebenher neu bewerbe ist meine Frage wie Relevant dieses (befriedigende) Prüfungsergebnis für zukünftige Arbeitgeber ist ? Wird das eher negativ gewertet weil man sagt er hat einfach nicht genug gelernt oder sowas ? Oder sagen Betriebe es wurden über einen längeren Zeitraum konstante Leistungen gezeigt und dieses eine mal war halt ein Ausrutscher ?

Über persönliche Einschätzungen würde ich mich wirklich freuen :-)

PS: Ich bin jetzt nicht übelst traurig und sitz daheim und weine, aber ich sehe mich dennoch selbstkritisch und bin damit nicht zufrieden!

Mit freundlichen Grüßen Florian

Arbeit, Lernen, Schule, Noten, Ausbildung, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Azubi
Gibt es AVWL (Altersvorsorgewirksame Leistungen) nur in der Metallrente der Allianz?

Guten Tag liebe Community, ich bin 20 Jahre alt und momentan in Ausbildung als Elektroniker für Automatisierungstechnik in der E-/M-Industrie. Vor zwei Wochen habe ich bei meiner Bank (Sparda-BW) eine förderbare und fondsgebundene Rister-Rente (Union Investment) abgeschlossen. Dabei dachte ich daran dort die mir Zustehenden AVWL (Altersvorsorgewirksame Leistungen) von 13,29€ mtl. einfließen zu lassen. Die Union schickte mir also den Antrag und ich reichte diesen im Perso.Büro meines Arbeitgebers ein. Die Personalerin wank jedoch sofort ab und meinte, dass sie die AVWL nur in ihre "Betriebsrente" ( Metallrente https://www.metallrente.de/ ) und Altersvorsorge-Versicherungen der Allianz zahlen würden und ich gezwungen bin die Metallrente abzuschließen, wenn ich die AVWL beziehen möchte. Ich habe aus Wikipedia, Gesamtmetall und IGM Infoseiten über die AVWL-Tarifvereinbarungen jedoch entnommen:

•Wahlrecht des Beschäftigten zwischen zwei Arten der Altersvorsorge: Einzahlung in einen auf seinen Namen abgeschlossenen privaten "Riester-Vertrag" oder Umwandlung von Entgeltbestandteilen zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge (nach TV EUW)

Ich sehe mich hier jedoch in meinem Wahlrecht eingeschränkt, da mir eigentlich keine Wahl, sondern nur die Option: Metallrente angeboten wird.

Habe ich das mit dem Wahlrecht falsch Verstanden und ich kann meinen Rister-Vertrag nicht "frei" wählen, oder handelt in diesem Fall mein Arbeitgeber unzulässig?

Mit freundlichen Grüßen, Daniel

Finanzen, Rente, Versicherung, Recht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Altersvorsorge, Elektro, Industrie, Metall
Darf mein Arbeitgeber mich zwingen, gegen das Arbeitszeitgesetz zu verstoßen?

Hallo. Ich bin Auszubildende im 2. Lehrjahr in einem (größeren) Einzelhandelsunternehmen. Aufgrund von Inventur soll ich demnächst eine Schicht bis 23 Uhr machen. Am nächsten Tag beginnt um 8 Uhr die Berufsschule.

Laut Arbeitszeitgesetz steht einem Arbeitnehmer doch eine Ruhezeit von 11 Stunden zu, so zumindest habe ich dies in der Berufsschule gelernt.. Da ich auf den ÖPNV angewiesen bin, wäre ich vor 24Uhr nicht zuhause und müsste am nächstem Tag um 5:30 aufstehen und 8 uhr voll leistungsfähig sein, da wir wichtige Tests an diesem Tag schreiben. Ich würde auf weniger als 5 Stunden Schlaf kommen, ich weiß nicht wie das funktionieren soll :(

Ich habe meine Ausbilderin bereits darauf angesprochen (sie ist gleichzeitig der Zeit mene Abteilungsleiterin). Sie meinte ich würde das mit dem JArbSchG verwechseln was bei mir ja nicht mehr greift da ich über 18 bin und ich soll mich nicht so haben, da andere auch bis 23 uhr ran müssen. Allerdings bin ich die einzige der Azubis, die bis 23Uhr arbeiten soll und am nächsten Tag schule hat. Alle normalen Mitarbeiter beginnen am nächsten Tag frühestens um 10.

Ich mache mir echt Sorgen, da mir Schule verdammt wichtig ist und ich meine Noten nicht aufs spiel setzen will. Außerdem verstoße ich gegen ein Gesetz, wenn ich so handel wie meine Chefin das möchte. Und es ist doch mein Gutes Recht, 11 Stunden Ruhezeit einzuhalten oder nicht?

Wie handel ich jetzt am Besten? An wen kann ich mich wenden, wenn sich das nicht klären lässt?

Bitte nur hilfreiche Antworten. Danke im voraus.

Ausbildung, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Gesetz, arbeitsschutz, Arbeitszeitgesetz, Azubi, Einzelhandel, Handel, Ordnungswidrigkeit, Strafe
Arbeitgeber verweigert Annahme der Kündigung, was soll ich tun?

Hallo, meine Lieben.

Mein Mann hat heute seine Kündigung abgegeben, schriftlich versteht sich. Aufgeführt wurde die Kündigung zum 15.08.15 per heutigem Datum. Keine Probezeit mehr.

Der Arbeitgeber verweigert die Annahme mit der Begründung, das die Kündigung nicht rechtens sein. Lt. Arbeitsvertrag gelten gesonderte Regelungen, die eine Kündigung erst zum 30.08.15 rechtfertigen würden.

Im Arbeitsvertrag jedoch steht unter:

*§3 Kündigungsfristen

...die Probezeit beträgt 3 Monate.Innerhalb der Probezeit beträgt die Kündigungfrist 5 Arbeitstage. Danach richtet sich die Kündigungsfrist nach der gesetzlichen Regelung. *

Die Firma bietet ihm jetzt einen Aufhebungsvertrag an, jedoch bin ich entschieden dagegen, das er diesen annimmt. Denn es gibt Resturlaubsansprüche fürs gesamte Jahr, da die erste Jahreshälfte rum ist.

Meine Frage: Gelten besondere Regelungen in Sachen Kündigung? Kann ich nicht mehr zum 15. oder 30. eines Monats kündigen? Hat sich das Gesetz geändert?

Die Firma macht von Beginn an, was sie will. Ob gesetzlich vertretbar oder nicht. Ihm wird ebenso gedroht, stimmt er dem Aufhebungsvertrag nicht zu, kommt er vor dem 31.08.15 nicht raus - muss ggfs. sogar mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Er soll aber nicht finanziell auf die Nase fallen.

Die Weiterbeschäftigung in der Firma ist für uns nicht mehr zumutbar, nachdem mein Mann grundlos von einem Kollegen zusammengeschlagen und schwer verletzt wurde. Nachdem er Anzeige gegen den Kollegen erstattet hat und der Betrieb Post von der BG bekam, gab es eine Lohnkürzung für die Zeit der Krankschreibung und eine Abmahnung, weil er angeblich den Betriebsfrieden durch sein schuldhaftes Verhalten bei der Prügelei störte. Das hat das Fass zum Überlaufen gebracht. In so einem gestörten Betriebsklima muss man sich das nicht mehr antun.

Da die Lohnkürzung nicht rechtens ist, wollen wir natürlich dagegen vorgehen. Nur kann man das NACH einem Aufhebungsvertrag auch noch?

Hilfe :-(

Arbeitnehmer, Aufhebungsvertrag, Kündigungsfrist

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