Schwanger vor Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages, darf ich einen Ausbildungsvertrag überhaupt unterzeichnen?

Hallo ihr Lieben :) nachdem ich mein Studium abgebrochen hatte entschied ich mich eine Ausbildung zu machen und hatte mich die letztens Monate kräftig beworben. Glücklicherweise wurde ich auch zu mehreren Vorstellungsgesprächen eingeladen, die alle zwischen Januar und Februar stattfinden werden. Seit gestern Abend weiss ich, dass ich im ersten Monat schwanger bin. Ich möchte aber trotzdem zu den Vorstellungsgesprächen gehen und auch für eine Ausbildung zusagen wenn ich eine bekäme. Auch wenn ich dann für Schwangerschaft und Erziehung meine Ausbildung unterbrechen müsste. Mir geht es darum die Stelle sicher zu haben, damit ich direkt wieder einsteigen kann wenn ich wieder arbeiten kann. Denn ich denke mich neu für eine Ausbildung zu bewerben wenn das Kind schon geboren ist würde sich für mich nachteilig auswirken (wer stellt gern eine Mutter mit Kleinkind ein). Der Ausbildungsbeginm wäre ja dann allerdings erst im April... nach ca. einem Monat in der Ausbildung würde man ja dann einen Bauch sehen und ich würde meinen Arbeitgeber auch über meine Schwangerschaft informieren. Dann dürfte er mich per Gesetz ja nicht kündigen. Ich befürchte allerdings dass er ein Recht auf Kündigung hat wenn ich bei Vertragsabschluss schon wusste dass ich schwanger bin. Kann er mir sowas wie vorsetzliche Täuschung vorwerfen? Bzw DARF ich einen Ausbildungsvertrag überhaupt unterzeichnen, wissentlich ich bin schwanger?

Schwangerschaft, Recht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Gesetz, Kündigungsschutz
Gastronomie: keinen Arbeitsvertrag?

Ich (19) habe mittlerweile schon das komplette Netz auf den Kopf gestellt, finde aber keine Eindeutige Antwort für meine derweilige Situation. Und zwar: Ich arbeite seit Mitte August in einem Restaurant als Aushilfe (450€). Beim ersten Probearbeiten habe ich einen Erfassungsbogen (allg. Daten, KK, Firma) ausfüllen müssen. Auf diesem stand nichts bezüglich meines Lohnes, der Arbeitszeit etc. und ich habe auch seither nichts unterschrieben. Jedenfalls war Anfangs alles gut, Ende Monat habe ich meinen Lohn überwiesen bekommen (Mind. Lohn 8,50€/Std.). Woche für Woche bekam ich meine Arbeitszeiten für ein Wochenende immer am Dienstag mitgeteilt. Anfang Oktober musste ich dann anfangen mich selbst zu erkundigen und nachzufragen wann ich wie lange Arbeiten muss. Irgendwann bekam ich auch kein "Ende" mehr genannt und wurde auch spontan zum Arbeiten gerufen. Im Oktober blieb dann auch erstmals der Lohn aus; erst nach nachhaken bekam ich diesen überwiesen. November das Selbe spiel: ich habe bisher keinen Lohn auf meinem Konto und habe meinen Chef auch schon darauf angesprochen. Meine Arbeitszeiten werden mir immer spontaner, kurzfristiger oder gar zu spät mitgeteilt. Auch ist es so, dass ich jetzt in der Küche (Zubereitung von Essen) mitarbeiten muss, obwohl ich zuvor "nur" als Kellnerin agiert habe. Da mir das in diesem Betrieb alles zu chaotisch und unübersichtlich wird, möchte ich mir gerne etwas anderes suchen und habe dazu ein paar Fragen:

Habe ich eine Kündigungsfrist oder irgendwelche "Verpflichtungen" meinem Chef gegenüber, OBWOHL ich keinen Vertrag unterzeichnet habe?

Habe ich trotz des fehlenden Vertrages Anspruch auf meinen Lohn für den vergangenen Monat?

Wie sieht das mit der Arbeit mit Lebensmitteln aus; mittlerweile habe ich etwas von einem "Gesundheitszeugnis" gehört, das ich auch nicht besitze. Darf ich in diesem Falle überhaupt Kellnern, geschweige denn in der Küche mitarbeiten?

Laut meinem Chef bin ich zwar angemeldet, aber dass ich bis heute noch keinen Vertrag unterzeichnet habe, kommt mir mehr als komisch vor. Drohen mir ohne Vertrag irgendwelche Konsequenzen? (arbeite ich seit einem 1/4 vielleicht sogar schwarz?)

Da das meine erste Tätigkeit in diesem Bereich ist, weiß ich auch nicht wohin ich mich wenden muss. Würde mich über hilfreiche Antworten freuen.

Arbeit, Restaurant, Service, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Aushilfe, Gastronomie, Keller
Wie wichtig ist die Abschlussnote meiner Ausbildung wirklich?

Hallo Leute,

ich habe vor 2 Wochen meine Abschlussprüfung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel absolviert. Leider verlief die Prüfung nicht ganz Optimal und für mich persönlich auch unzufriedenstellend. Heute bekamm ich bereits das Ergebnis für das Fach Großhandelsgeschäfte, dass sogar doppelt zählt. Hier habe ich nur läppische 72,5 Punkte (%) erreicht. Die anderen Fächer werden auch nicht viel besser ausfallen denke ich, es war einfach eine blöde Prüfung. Zu meiner Situation ich bin eigentlich ein relativ guter Schüler der seit 4-5 Jahren schulisch wirklich gute Noten schreibt ich habe fast nur 1+2er gelegentlich mal eine 3 und einmal eine 4 gehabt auch die Bemerkungen heben vor, dass es auch an freundlichkeit und sonstigen Sachen nicht fehlt. Ich habe also über einen lägeren Zeitraum konstant gute Leistungen gezeigt, nur eben jetzt nicht zu diesem wichtigen Zeitpunkt obwohl ich mich wirklich gut vorbereitet hab. Leider war ich auch bei den Prüfungen nicht voll konzentriert da es in letzter Zeit etwas private Probleme bei mir gab.

Mein eigentliches Problem an der Sache ist, dass ich nicht in meinem Betrieb bleiben möchte obwohl ich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden würde. Die Berufsschulzeugnisse und mein Ausbildungszeugnis werden mit aller voraussicht nach auch gut bis sehr gut abschneiden. Da ich mich jetzt nebenher neu bewerbe ist meine Frage wie Relevant dieses (befriedigende) Prüfungsergebnis für zukünftige Arbeitgeber ist ? Wird das eher negativ gewertet weil man sagt er hat einfach nicht genug gelernt oder sowas ? Oder sagen Betriebe es wurden über einen längeren Zeitraum konstante Leistungen gezeigt und dieses eine mal war halt ein Ausrutscher ?

Über persönliche Einschätzungen würde ich mich wirklich freuen :-)

PS: Ich bin jetzt nicht übelst traurig und sitz daheim und weine, aber ich sehe mich dennoch selbstkritisch und bin damit nicht zufrieden!

Mit freundlichen Grüßen Florian

Arbeit, Lernen, Schule, Noten, Ausbildung, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Azubi
Gibt es AVWL (Altersvorsorgewirksame Leistungen) nur in der Metallrente der Allianz?

Guten Tag liebe Community, ich bin 20 Jahre alt und momentan in Ausbildung als Elektroniker für Automatisierungstechnik in der E-/M-Industrie. Vor zwei Wochen habe ich bei meiner Bank (Sparda-BW) eine förderbare und fondsgebundene Rister-Rente (Union Investment) abgeschlossen. Dabei dachte ich daran dort die mir Zustehenden AVWL (Altersvorsorgewirksame Leistungen) von 13,29€ mtl. einfließen zu lassen. Die Union schickte mir also den Antrag und ich reichte diesen im Perso.Büro meines Arbeitgebers ein. Die Personalerin wank jedoch sofort ab und meinte, dass sie die AVWL nur in ihre "Betriebsrente" ( Metallrente https://www.metallrente.de/ ) und Altersvorsorge-Versicherungen der Allianz zahlen würden und ich gezwungen bin die Metallrente abzuschließen, wenn ich die AVWL beziehen möchte. Ich habe aus Wikipedia, Gesamtmetall und IGM Infoseiten über die AVWL-Tarifvereinbarungen jedoch entnommen:

•Wahlrecht des Beschäftigten zwischen zwei Arten der Altersvorsorge: Einzahlung in einen auf seinen Namen abgeschlossenen privaten "Riester-Vertrag" oder Umwandlung von Entgeltbestandteilen zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge (nach TV EUW)

Ich sehe mich hier jedoch in meinem Wahlrecht eingeschränkt, da mir eigentlich keine Wahl, sondern nur die Option: Metallrente angeboten wird.

Habe ich das mit dem Wahlrecht falsch Verstanden und ich kann meinen Rister-Vertrag nicht "frei" wählen, oder handelt in diesem Fall mein Arbeitgeber unzulässig?

Mit freundlichen Grüßen, Daniel

Finanzen, Rente, Versicherung, Recht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Altersvorsorge, Elektro, Industrie, Metall
Arbeitgeber verweigert Annahme der Kündigung, was soll ich tun?

Hallo, meine Lieben.

Mein Mann hat heute seine Kündigung abgegeben, schriftlich versteht sich. Aufgeführt wurde die Kündigung zum 15.08.15 per heutigem Datum. Keine Probezeit mehr.

Der Arbeitgeber verweigert die Annahme mit der Begründung, das die Kündigung nicht rechtens sein. Lt. Arbeitsvertrag gelten gesonderte Regelungen, die eine Kündigung erst zum 30.08.15 rechtfertigen würden.

Im Arbeitsvertrag jedoch steht unter:

*§3 Kündigungsfristen

...die Probezeit beträgt 3 Monate.Innerhalb der Probezeit beträgt die Kündigungfrist 5 Arbeitstage. Danach richtet sich die Kündigungsfrist nach der gesetzlichen Regelung. *

Die Firma bietet ihm jetzt einen Aufhebungsvertrag an, jedoch bin ich entschieden dagegen, das er diesen annimmt. Denn es gibt Resturlaubsansprüche fürs gesamte Jahr, da die erste Jahreshälfte rum ist.

Meine Frage: Gelten besondere Regelungen in Sachen Kündigung? Kann ich nicht mehr zum 15. oder 30. eines Monats kündigen? Hat sich das Gesetz geändert?

Die Firma macht von Beginn an, was sie will. Ob gesetzlich vertretbar oder nicht. Ihm wird ebenso gedroht, stimmt er dem Aufhebungsvertrag nicht zu, kommt er vor dem 31.08.15 nicht raus - muss ggfs. sogar mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Er soll aber nicht finanziell auf die Nase fallen.

Die Weiterbeschäftigung in der Firma ist für uns nicht mehr zumutbar, nachdem mein Mann grundlos von einem Kollegen zusammengeschlagen und schwer verletzt wurde. Nachdem er Anzeige gegen den Kollegen erstattet hat und der Betrieb Post von der BG bekam, gab es eine Lohnkürzung für die Zeit der Krankschreibung und eine Abmahnung, weil er angeblich den Betriebsfrieden durch sein schuldhaftes Verhalten bei der Prügelei störte. Das hat das Fass zum Überlaufen gebracht. In so einem gestörten Betriebsklima muss man sich das nicht mehr antun.

Da die Lohnkürzung nicht rechtens ist, wollen wir natürlich dagegen vorgehen. Nur kann man das NACH einem Aufhebungsvertrag auch noch?

Hilfe :-(

Arbeitnehmer, Aufhebungsvertrag, Kündigungsfrist
Hüftschmerzen, seit 6 Monaten krank geschrieben und nichts passiert, was soll Arbeitgeber dazu sagen?

Eine Kollegin von mir wohnt in der entfernten Nachbarschaft. Sie ist seit gut 6 Monaten krank geschrieben, weil sie etwas mit der Hüfte hat und unter Schmerzen leidet. Neulich sah ich sie aber mit ihrem Mann auf einem Volksfest und da wurde sie aufgefordert zum Tanzen, was sie aber verneint hat und nicht wollte. Mein Sohn und ich hatten Bilder gemacht, weil sie während ihrer krank geschriebenen Zeit auf dem Volksfest rum geturnt ist und nicht zuhause. Zudem sprach ich sie einfach mal direkt an und da wurde sie rot und wechselte geschickt das Thema, dass sie ja nur 15min da sein wollte und dann gleich wieder gehen würde, da sie ihren Mann hingefahren hätte. Ich fragte dann einfach mal nach, wie sie die Operation überstanden hätte. Da sagte sie mir, dass sie gar nicht operiert werden bräuchte nur abnehmen soll. Dabei aß sie schon etwas sehr deftiges und widersprach sich mit ihren Aussagen.

Sollte ich davon meinen Arbeitgeber unterrichten? Es könnte ja sein, dass sie gar nicht mehr krank ist, sondern einfach nur faul zuhause die freie Zeit ausnutzt. Bekannte erzählten mir, dass sie neulich sogar auf dem Friedhof gesehen wurde, dabei hatte sie Blumen gepflanzt und geharkt. Liegt hier etwa eine Täuschung vor?

Irgendwie ist mein Eindruck, dass sie eigentlich gar nicht ehrlich sein kann und uns alle nur anlügt, weil es ihr unangenehm ist. Zudem wurde sie im Gespräch auf dem Fest mir gegenüber etwas pampig und wich wie oben geschrieben beim Gesprächsthema aus.

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Muss man als Sozialpädagoge M.A. Küche und Büro putzen?

Hallo zusammen. Ich bin frisch vom Studium, habe 2,5 Master of Arts in Erziehungswissenschaft Studienrichtung Erwachsenenbildung gemacht, davor noch mein Bachelorstudium erfolgreich abgeschlossen. In den letzten vier Monaten arbeite als Sozialpädagogin in einem privaten Verein für Jugendhilfe. Dort wohnen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus Afghanistan, Syrien und Afrika. In einem kleinen Haus sind 20 Jugendliche. Die meisten von ihnen sind schlecht erzogen, unhöflich, grob mit dem Personal, räumen ihre Zimmer nicht auf,kochen nicht. Es wurde mir sogar gesagt "du verdienst doch gutes Geld, gehe und hänge meine Wäsche auf", der andere war wütend, dass er keine Kostenzusage vom Jugendamt bekommen hat, hat das ganze Haus, Wände kaputt gemacht. Die Leitung reagiert gar nicht, das Thema wurde mehrmals angesprochen. Meine Haupttätigkeiten in diesem Heim sind: die Küche und das Esszimmer täglich und um Laufe des Tages aufräumen und putzen, das Geschirr spülen, das Mitarbeiterbüro putzen, saugen, Boden wischen und am Wochenende wenn ich meine Schicht habe, muss ich noch für Jugendliche kochen. Meine Frage ist: muss ich das als Arbeitnehmer machen? Wozu habe ich dann überhaupt studiert? Ich kann das ohne Studium und Masterthesis machen? Ich habe meine Kollegen/innen diesbezüglich angesprochen, aber den meisten schon das egal. Sie sagen mir entweder machst du das mit und akzeptierst oder du musst gehen. Es wird hier nichts ändern. Würde mich auf ihre Rückmeldung freuen.

Arbeitsrecht, Arbeitnehmer, Jugendamt, Jugendhilfe, Sozialpädagogik.

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