Winterdienst – die meistgelesenen Beiträge

Ist es richtig Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten?

Asylbewerberinnen und -bewerber in Brandenburg an der Havel sollen zu einfachen Tätigkeiten verpflichtet werden können. Das wurde am Mittwochabend in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Demnach sollen Schutzsuchende, die noch keine Aufenthalts- und keine Arbeitsgenehmigung haben, bei gemeinnützigen und kommunalen Trägern in der Stadt arbeiten.

Pflege von Grünanlagen, Winterdienst und Reinigungsaufgaben

Der Vorschlag kam von der CDU-Fraktion. Es gehe um leichte Hilfsarbeiten, sagte ihr stellvertretende Fraktionsvorsitzende Jean Schaffer dem rbb auf Nachfrage - beispielsweise um die Pflege von Grünanlagen, Winterdienst und Reinigungsaufgaben. Laut Gesetz ist eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent je Stunde vorgesehen.

In Flüchtlingsheimen in Brandenburg an der Havel leben derzeit nach jüngsten Angaben der Stadt 112 Personen, die zu solchen gemeinnützigen Arbeiten herangezogen werden könnten.

Die Stadt Brandenburg an der Havel ist nicht die erste Kommune im Land, die diese Möglichkeit nutzt. In ganz Brandenburg setzen bereits mehrere Kommunen darauf, Geflüchtete arbeiten zu lassen - darunter die Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Oder-Spree, Spree-Neiße und die Stadt Potsdam. Das teilte auf eine Anfrage der Pressesprecher des Ministeriums für Soziales und Integration Gabriel Hesse dem rbb mit.

Quelle: https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/09/brandenburg-havel-stadtverordnetenversammlung-asyl-pflege-arbeit-winterdienst.html

Meine Fragen an Euch:

  • Findet Ihr diesen Beschluss der Stadt Brandenburg an der Havel und anderer Kommunen im Bundesland Brandenburg richtig?
  • Sollten Kommunen in anderen Bundesländern diesem Beispiel folgen?
  • Was sind Eure Pro- und Contra-Argumente?
Arbeitsverpflichtung für Flüchtlinge ist richtig. 74%
Arbeitsverpflichtung für Flüchtlinge ist falsch. 16%
Gemeinnützige Arbeit für Flüchtlinge unter folgenden Bedingungen: 10%
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Darf der Vermieter einen Winterdienst plötzlich auf die Mieter umlegen?

Hallo zusammen!

Seit meinem Einzug hier vor über 5 Jahren, verhält es sich mit dem Winterdienst So, dass der Vermieter einen Winterdienst ordert, der Kostentechnisch dann jedes Jahr bei der Jahresendabrechnung auf die Mieter umgelagert wird. So weit so gut.

Seit gestern Abend haben wir nun - neben einem Sack Streusalz - jeder einen Brief im Kasten, in dem steht, dass für dieses Jahr kein Winterdienst gefunden wurde und der Räum und Streudienst somit auf die Mieter umgelagert wird. Anbei ein Plan, wer wann damit dran ist.

Es handelt sich hier um fünf Häuser mit je sechs Parteien.

Im Plan inbegriffen sind leerstehende Wohnungen, eine Rentnerin die schon seit 1 1/2 Jahren in einem Pflegeheim ist (sie konnte sich aber noch nicht von ihrer Wohnung trennen, weil sie hofft, wieder nach Hause zu kommen), ein 87 jähriges Pärchen von denen sie durch Chemo sehr gekennzeichnet ist und er durch Dialyse sehr geschwächt ist und viele, viele alleinstehende Witwen, die froh sind, wenn sie ihren Müll alleine raus bekommen.

Der Rest geht arbeiten. Einige - wie ich - in wechselnden Schichten.

Nun habe ich heute morgen mit meinem Küchenbesen (wir haben ja garkein Arbeitsmaterial!) den Eingang und Gehweg gefegt, weil die leerstehende Wohnung unter mir dran wäre - ich aber auch die Gefahr nicht eingehen will, dass das sehr kranke Pärchen neben mir dahingehend etwas tut oder gar fällt.

Die Frage nach diesem Roman: Darf der Vermieter dies ohne Ankündigung - so plötzlich - mit dem Wissen, dass kein Arbeitsmaterial außer diesem einen Sack Salz vorhanden ist?

Wie soll und kann es funktionieren, wenn in diesem Plan alle mit inbegriffen sind (selbst nicht vorhandene Mieter), vor allem die, die gar nicht können?

Mag übertrieben klingen, aber als Beispiel nehme ich mal nur das Haus, in dem ich wohne: Das kranke Pärchen, eine Seniorin im Pflegeheim, eine leerstehende Wohnung, ein Single - ambulante Pflege im Schichtdienst, ein Ehepaar mit Kind - er Schichtdienst, sie Masseurin und ich Schichtdienst in der Gastronomie - auch Wochenende und Feiertage.

So ungefähr sieht es auch in den anderen 4 Häusern aus.

Wie soll man hier dieser plötzlichen Verpflichtung nachkommen? Ist dies alles so zulässig?

Recht, Vermieter, Winterdienst