Wer muss den Winterdienst vor dem Haus bei Leerstand im Mietshaus mit übernehmen?
Hallo, wir haben im Haus keinen Hausmeister, und im 2-Familienhaus in der 1.Etage einen Leerstand. Gemäß Hausordnung müssen sich die Mieter wöchentlich beim Winterdienst vor dem Haus und auf dem Bürgersteig abwechseln. Wer muss jetzt den Winterdienst für die leerstehende Wohnung übernehmen?
Wir gehen davon aus, dass dieses die Vermieterin (Wohnungsgesellschaft) zu erledigen hat.
Wer kann uns da weiterhelfen, und eine rechtsverbindliche Antwort geben?
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen harlybecker
Wohnung,
Winterdienst