Ebay Account benutzt eines Bekannten

Guten Tag,

ich habe den Ebay Account eines Bekannten benutzt. Vor etwa 3 Jahren hat er mir diesen gegeben da ich auf für Ihn darüber ein 2-4 Artikel verkauft habe. Ich habe damals das Passwort und die E-Mail Adresse verändert. Verkauft habe ich seitdem über den Account nichts. Er sagte, dass ich damit keinen Unfug machen soll und es war dann seitdem eigent. erledigt. Im August habe ich darüber 5 Artikel verkauft ohne Ihn zu Fragen. Geändert habe ich die Adresse und die Bankverbindung. Soweit war es dann auch ok bis ein Käufer einen Mangel erwähnt hatte dem ich nicht geglaubt habe, da der Artikel Neu war. Ich habe ihm dann angeboten die Reperatur zu übernehmen er sagte jedoch das ihm das nicht reicht und hat dann seinen Anwalt eingeschaltet. Das Schreiben habe ich dann erhalten und mich mit dem Anwalt auch auf einen Rücksendung geeinigt. Das Thema war damit erledigt. Jedoch hat der Anwalt eine Durchschrift auch an den Bekannten versendet und er war dermaßen verärgert, dass ich zur Polizei gegangen ist aufgrund des verwenden seines Verkauftsprofiles. Dort wurde dann gesehen, dass ich die Adresse und die Bankdaten verändert habe. Ich habe mich daraufhin bei Ihm entschuldigt und auch gesagt, dass ich niemandem Schaden wollte. Die Angelegenheit mit dem Anwalt hat sich bereits zum Zeitpunkt der Anzeige geklärt doch trotzdem war er zurecht sauer, dass ich etwas verkauft habe und die Adresse und die Bankdaten verändert habe. Ich hätte ihn einfach nur fragen müssen doch das habe ich Idiot leider außen vor gelassen. Ich möchte noch sagen, dass ich niemandem Schaden wollte oder einen Vorteil verschaffen wollte. Die Adresse habe ich verändert, da ich die Verkäufer war und die Bankverbindung weil es meine Artikel waren. Könnte mir dazu bitte einer ein paar Informationen geben was auf mich zukommt oder wie ich mich verhalten muss. Vielen Dank

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Wahrscheinlich eine Anzeige wegen Betrug, da Du im falschen Namen etwas verkauft hast, und somit natürlich in die Fänge der Justiz kommst. Vielleicht hast Du ja Glück und man glaubt die Geschichte.

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Hallo, alle Hinweise die bis jetzt eingegangen sind, können auf kein Gesetz bzw. Urteil hinweisen, und sind deshalb nicht zu verwerten. Vielleicht kann ja jemand ein Urteil benennen;

Viele Grüße harlybecker

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