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Egoistischer Patner, keine Absicherung nichts?

Erstmal zu mir, bin 31 habe eine 1,5jährige Tochter lebe im abgezahlten selbst gebauten Haus des Partners, ALG1 bis November 23. Keine eigene Familie (Eltern etc.).

Ich dachte ich bin glücklich, dachte ich habe alles..doch langsam bröckelt alles. Vor 4Jahren bin ich mit meinen Lebensgefährten zusammen gekommen, er war damals schon starker Raucher 40Zigaretten am Tag. Damals war es mir egal. Als ich schwanger wurde merkte ich das es für mich ein Problem ist, habe versucht im zu erklären wie schädlich das alles ist etc. Im war und ist es egal. Ich habe lange gebraucht um das zu akzeptieren. Vor der Geburt wollten wir heiraten, doch ein Monat davor hat er es abgeblasen weil er nur mit Ehevertrag heiratet und der Notar keine Zeit in der Zeitspanne hatte. (Hochzeitstermin usw war alles schon da, auch mein Kleid) ich hätte im Ehevertrag auf alles verzichten müssen, er hat Eigentum und wirklich sehr viel Vermögen usw. Also kam unsere Tochter zur Welt, habe ihm Sorgerecht gegeben und sie trägt auch noch seinen Namen!

Mir war es bis vir kurzem eigentlich egal. Doch ich konnte fast zwei Jahre nicht arbeiten, zahle die Kita alleine und Nebenkosten an meinen Partner, zahle Lebensmittel und alles für die kleine. Er zahlt mir dafür 100/200€ im Monat zurück! Trotzdem bleibt mir nichts! Ich kämpfe mich jeden Monat durch und kann nichts auf die Seite legen um für einen Notfall was zu haben. Ich habe meinen Partner die sorgen erklärt und ihm ist es egal! Ich darf ja in seinem Haus leben! Und ein Auto von ihm benutzten. In letzter Zeit Hustet er sehr viel, kommt offensichtlich vom Rauchen, er sagt es wäre eine Erkältung und nimmt schleimlösende Medikamente, das ganze geht seit über 6Monaten ich weiß das es vom Rauchen kommt!

Langsam bekomme ich Angst, was ist wenn ihm was passiert, ich habe einfach kein Geld, habe auch keine Familie die mir hilft. Er versteht einfach nicht das ich Absicherung brauche, dich er sagt die kleine erbt ja dann alles, er hat nicht mal ein Testament! Und sie ist nicht mal 18..ich weiß nicht was ich tun kann um mich ab zu sichern. Hat jemand Tipps. Verlassen geht ja auch nicht, kein Geld nichts.

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Was muss ich nach dem Tod des Vaters alles machen, wenn ich mit ihm in einem Haus gelebt habe und dort bis zum Verkauf noch weiterleben will?

Mein Vater ist vor 2 Tagen im Krankenhaus nach langer Krankheit verstorben. Er hat mir seit Jahren erzählt, dass ich das Haus erbe, dass ich der Haupt-Erbe bin und meine Schwester nur einen Pflichtanteil bekommt. Er war sehr offen darüber und meine Schwester weiß auch davon. Vor seinem Tod hat er mir sein Testament anvertraut und gemeint ich soll es nach dem Tod beim Nachlassgericht einreichen. Kann ich laut der Amtsgerichtsseite nicht, da mir die Sterbeurkunde fehlt. Meine Schwester meinte, die bekommt sie erst vom Bestattungsinstitut und da muss sie erst Unterlagen einreichen die nun nicht alle im Chaos meines Vaters auffindbar waren.

Ich bin mit meiner Schwester unabhängig von der Erbschaft sehr zerstritten und es kann gut möglich sein, dass sie mich anlügt oder die Testamentabgabe behindert etc.

Ich habe das Gefühl das kann noch Tage oder Wochen dauern. Internetsuche hat mir gesagt, dass ich verpflichtet bin das Testament einzureichen, sobald ich vom Tod erfahren habe. Aber wie soll das gehen ohne Sterbeurkunde?

Ich habe bei meinem Vater gewohnt. Alle Rechnungen/Versicherungen etc. liefen auf seinem Namen. Ich hab mich an den Kosten nur per Barzahlung beteiligt. Meine Schwester hat mir gesagt, dass sie sein Bankkonto schon gesperrt hat.

Was bedeutet das nun für mich? Steh ich beim Monatswechsel in wenigen Tagen ohne fließend Wasser, Strom, Internet etc. da? Sind dann auch alle Versicherungen weg? Und wie soll ich das alles auf mich umschreiben lassen, wenn mir nichts davon gehört und die Erbschaft noch Monate dauern kann? So wie ich meinen Vater kenne, wird das Testament nicht formgerecht sein. Es ist in einem einlaminierten Umschlag mit seiner Unterschrift drauf. Ich weiß nicht wie es im Umschlag aussieht, ob es handschriftlich ist, seine Unterschrift mit Namen oder Ort enthält.

Selbst wenn alles geregelt ist, weiß ich nicht wie es weitergehen soll. Mein Vater hinterlässt ein sehr großes, aber auch altes und renovierungsbedürftiges Haus. Es ist vom Keller bis zum Dachboden inklusive Garagen vollgestopft mit Sachen deren Wert man schlecht schätzen kann. Ich kann das nicht beurteilen. Die Möbel sind fast alle nicht abbaubar. Wie verkaufe ich so ein Haus und dessen Inhalt und was mache ich, wenn sich das Haus nicht verkaufen lässt? Er hinterlässt kein nennenswertes Barvermögen, wenn ich Glück habe reicht das Geld für seine gewünschte Feuerbestattung.

Aber von was zahle ich dann meiner Schwester ihren Pflichtanteil? Mein aktuelles Vermögen reicht dafür nicht aus. Muss ich dafür einen Kredit aufnehmen oder kann ich warten bis das Haus verkauft wurde? Weil Kredit aufnehmen und dann auf einem Haus sitzen bleiben, das ich nicht losbekomme stelle ich mir als Alptraum vor.

Der Wohnungsmarkt ist aktuell eine Katastrophe. Es ist schwer eine passende Wohnung zu finden und ich habe auch keine Erfahrung darin. Jetzt schon ausziehen und dann noch monatelang das unbewohnte Haus mitzubezahlen, würde meine finanziellen Mittel auffressen.

Ich weiß nicht mehr weiter :(

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Was haltet ihr davon bzw. was kann man dagegen machen, wenn beim Tod eines Alleinlebenden die Wohnung versiegelt und alles, was darin ist, beschlagnahmt wird?

Mein Bekannter und ich haben uns jahrelang um zwei alte Frauen gekümmert, die allein in ihrer Wohnung gemeldet waren. Die erste musste ich zum Schluss ins Pflegeheim bringen (ich besaß eine Vorsorgevollmacht von ihr). Dort ist sie auch gestorben. Ihre Wohnung hatte ich schon zuvor gekündigt, und wir hatten überhaupt keine Probleme, diese zu räumen und alle Pflegehilfsmittel abholen zu lassen.

Wir hatten noch eine weitere alte Dame zu versorgen, die ein schwieriger Charakter war und die wir deshalb nicht ins Pflegeheim bringen konnten. Mein Bekannter, der sich dort mehr als zu Hause aufhielt und eine Vorsorgevollmacht besaß, hatte seinen Lebensmittelpunkt quasi in ihre Wohnung verlegt. Er brachte Bilder mit, die er dort aufhängen wollte (dazu ist er leider nicht mehr gekommen), dazu ein paar Möbel aus dem Nachlass der ersten Dame (er hatte sie beerbt) und bestellte sich Euro-Münzsätze, da dies sein Hobby war. Ich selbst, die ich ihm zum Schluss half, ließ mir ebenfalls meine Bestellungen an diese Adresse schicken. Hinzu kam, dass ich manche Arbeiten (auch Briefe) dort verfasste und Bücher und Kleidung bei ihr lagerte, da ich diese nicht ständig hin- und herschleppen wollte. Wir brachten auch einen privaten Staubsauger mit, da wir dort ständig saubermachen mussten und ein privates Klimagerät wegen der sommerlichen Hitze.

Eines Morgens ist die alte Dame friedlich eingeschlafen - wir holten den Rettungswagen und dessen Besatzung die Polizei. Dann wurden wir innerhalb von 15 Minuten aus der Wohnung geworfen und diese versiegelt. Ich konnte schnell noch meine wichtigsten Sachen zusammenpacken, aber meinen Bekannten nahm der Tod seiner "Ersatzmutti" derart mit, dass er sogar sein Notizbuch vergaß. Wir hofften, unsere Sachen bald noch holen zu können, da wir in der kurzen Zeit gar nicht realisieren konnten, was sich alles von uns noch in der Wohnung befand.

Die Wohnung ist 3 Monate später immer noch versiegelt, und das Nachlassgericht rückt nichts heraus (obwohl ich zum Teil die Rechnungen mitgeschickt habe), sondern verweist auf die potentiellen Erben. Wenn ich daran denke, wie unverschämt diese zu Lebzeiten der alten Dame mit dieser umgegangen waren (bis diese sie hinausgeworfen hat), fürchte ich, dass sie alles einkassieren werden. Fast noch schlimmer finde ich es, dass sie in unseren privaten Notizen und Behördenschreiben herumschnüffeln können.

Hat jemand von euch Erfahrung in solchen Dingen und wie man sich gegen diese Behördenwillkür wehren kann? Was haben wir für Gesetze, wenn alles, was sich in der Wohnung eines/einer Verstorbenen befindet, konfisziert werden kann, ganz egal, wem es gehört? Es gibt auch mehrere Sanitätshäuser, die jetzt ihre Pflegehilfsmittel abholen möchten und es nicht dürfen.

Von einer Frau, mit der ich vor einem Jahr ins Gespräch kam, erfuhr ich, dass man die Wohnung ihrer Nachbarin ebenfalls versiegelt hatte und dann, als der Vermieter kündigte, alles auf den Müll geworfen wurde.

Deshalb eine Warnung an alle Jüngeren: Lasst um Himmels Willen nichts in der Wohnung oder im Haus eurer Eltern oder sonstiger Pflegebedürftiger zurück, wenn ihr dort nicht (mehr) gemeldet seid - das wird dann alles beschlagnahmt, falls sie sterben.

Recht, Nachlass

Wer überprüft Bankkonto und Bargeldstand des Verstorbenen?

Hallo in die Runde mit einer vielleicht komplizierten oder auch einfachen Frage.

Folgende Situation:

Die Mutter von zwei Töchtern ist versorben ohne ein Testament zu hinterlassen. Der Ehemann ist bereits verstorben. Nach der gesetzlich vorgegebenen Erbfolge müssten nach meinem Kenntnisstand die beiden Töchter gleichrangig erben.

Eine Tochter hat die Mutter gepflegt und hatte auch eine Kontovollmacht für das Sparkassen-Konto, dessen Nummer bekannt ist. Der anderen Tochter ist der Kontostand dieses Kontos aber nicht bekannt und es gibt für sie auch keine Hinweise, ob noch irgendwo ein anderes Konto besteht und ob noch irgendwo Barmittel vorhanden sind.

Folgende Fragen:

1.

Das Sparkassenkonto läuft auf den Namen der verstorbenen Mutter. Kann dieses Konto einfach durch die erbende Tochter mit Kontovollmacht weiter geführt werden? Oder MUSS dieses Konto aufgelöst werden?

2.

Wie verhält es sich rechtlich mit Geldbeträgen, die nach dem Tod der Mutter von diesem Konto abgehoben wurden? Gehören diese zur Erbmasse?

3.

Muss die Tochter, die die Vollmacht für das Konto hat, deklarieren, wozu sie ggf. vor dem Tod abgehobene höhere Geldbeträge verwendet hat?

4.

Muss die andere Tochter darauf vertrauen, dass die Schwester wahrheitsgemäße Angaben macht, oder überprüft jemand (Nachlassgericht, Notar, Rechtsanwalt) den Wahrheitsgehalt der Kontobewegungen? Kann die andere Tochter ggf. bei der Sparkasse eine entsprechende Auskunft einholen?

5.

Wie erfährt man, ob noch irgendwo andere Konten bestehen?

Schon mal vielen Dank für Tipps.

Nachlass

Regelung für ein Erbe mit Schulden undvorhandener Vorsorge- und Generalvollmacht über den Tod hinaus

Hallo liebe Community.

Meine Mutter ist am 8. Februar an Lungenkrebs verstorben. Vor ihrem Tod hat sie mir eine General- und Vorsorgevollmacht erteilt, die über ihren Tod hinaus wirksam ist.

Diese Vollmacht haben wir eingerichtet, weil ihre Hausärztin sie gegen ihren Willen ins Hospiz bringen wollte und meine Mutter aber zu Hause sterben wollte.

Weil alles vom einen auf den anderen Tag geschehen musste, hatte ich keine Zeit um mich ausreichend darüber zu informieren, was das eigentlich bedeutet.

Meine Mutter hat von nun ihrem verstorbenen Mann 8.000 Euro Schulden geerbt, von denen sie erst 3 Wochen vor Ihrem Tod erfahren hatte. Die Krankenkasse, der Stromanbieter und die Nebenkosten für Ihre Wohnung müssen nun auch noch gezahlt werden. Auf dem Bankkonto sind 90,99 Euro Minus. Insgesamt sind das etwas 10.000 Euro schulden. Zuhause hat sie 2 neue Flatscreen-Tv die ca 500 Euro wert sind und ein paar schöne aber nicht hochwertige Möbel. Alles in allem wenn es hochkommt 2500 Euro. Wertsachen sind sonst nicht vorhanden.

Wie ist es nun mit dem Erbe? Wir sind 3 Geschwister, wir möchten alle keine Schulden erben aber auch Mamas Besitz nicht aufgeben. Vor ihrem Tod und bevor sie wusste das sie Schulden geerbt hatte, hat sie in meinem Beisein und mit vollem Bewusstsein die Gegenstände auf uns drei aufgeteilt.

Muss ich das nun alles verkaufen um die Schulden zu reduzieren und alles ist weg? Das wäre sehr sehr traurig. Oder bleibe ich nun eventuell auf den Schulden sitzen? Bitte helft mir weiter. Danke

Schulden, Erbrecht, Erbe, Nachlass, Vorsorgevollmacht, generalvollmacht

Generalvollmacht über den Tod hinaus mit Vorsorgevollmacht auch über den Tod hinaus. Kann ein Bevollmächtigter sein Erbanteil einfordern?

Guten Abend, folgende Situation. Meine Mutter hat mir und einem Bruder (wir sind insgesamt vier Geschwister) eine Generalvollmacht über den Tod hinaus und eine Vorsorgevollmacht eingerichtet das war 2018. Über einen Notar, notariell durchgeführt und beim hiesigen Amtsgericht eingetragen. Die Gerneralvollmacht beihnahltet das Immobilien Geschäfte mit dieser Immobilie ausgeschlossen sind und das keiner ohne des anderen Bevollmächtigten handeln darf. Für mich persönlich wurde auf die Immobilie meiner Mutter, in der ich auch Wohne, (mein Bruder mit der Generalvollmacht nicht), ein Lebenslanges Wohnrecht ohne Niesbrauch wie auch eine Sicherheitseintragung in € auf das Haus in einer gewissen höhe eingetragen. Alles amtlich eingetragen im Grundbuch. Das Wohnrecht beinhaltet das ich keine Miete zahlen muss aber mich auf meinen Wohnanteil mit den anfallenden kosten zu beteiligen habe. Ich bewohne einen Raum der in der Mitte geteilt ist mit insgesamt 30 qm. Auf dem Haus sind leider Schulden mit mehren Eintragungen im Grundbuch. Jetzt endlich meine Fragen. Mein Wohnrecht stellt ja auch eine gewisse Summe an Geld dar. Dazu mein Erbrechtanteil plus der Sicherheitsleistung, würden den Ertrag nach Abzug von Schulden und meiner Eintragungen übersteigen. Auf Grund dessen sind zwei meiner Geschwister vom Erbe zurückgetreten. Amtlich vermerkt. Nun sind nur wir zwei Geschwister übrig, die eben auch diese General und Vorsorgevollmacht haben Nun meint mein Bruder sein Erbanteil beanspruchen zu wollen. Frage, kann Er das?. Bedarf es meiner Zustimmung ?. Welche Möglichkeiten hat mein Bruder überhaupt ohne meine Zustimmung zu Handeln ?. Ich würde mich über eine Fachlich versierte Antwort sehr freuen !. Vielen Dank !!!

Familie, Tod, Recht, Erbrecht, Erbschaft, Jura, Nachlass, Wirtschaft und Finanzen

Nachlassregelung?

Ich habe eine Frage für den außerordentlich unwahrscheinlichen Fall, dass meine Frau und ich zusammen zu Tode kommen.

Wir haben ein Testament beim Nachlassgericht hinterlegt.

Meine Frau und ich, wir haben jeweils einen Bruder, zu dem wir keinen Kontakt mehr haben.

Wir sind beide Rentner, haben eine gute Rente und ein paar Festgeldanlagen.

Sollte dieser unwahrscheinliche Fall unseres gemeinsamen Todes eintreten, haben wir uns gedacht, das wird das Nachlassgericht dann schon alles regeln.

Jetzt gibt es ein kleines Problemchen, weshalb ich frage.

Wir machen häufiger Kreuzfahrten und da muss man zwangsläufig einen Notfallkontakt angeben.

Wir haben jetzt unsere beste Freundin angegeben, sie ist auch informiert und einverstanden, d.h. sollte uns etwas zustoßen, wird sie von der Kreuzfahrtgesellschaft informiert.

Unsere Freundin hat auf Ihren eigenen Wunsch einen verschlossenen Umschlag mit einem Schlüssel zu unserer Wohnung, eine Testamentskopie sowie die Hinterlegungskopie des Testamentes beim Nachlassgericht in der sie auch bedacht ist, die Safekombination, und notwendige Papiere für die Beerdigungswünsche, alles weitere befindet sich im Safe.

Wir möchten jetzt vermeiden, dass sie nach unserer Todesbenachrichtigung alles Notwendige zur Nachlassverwaltung veranlassen muss, dass möchten wir ihr nicht zumuten.

Denn wenn ich nicht zwangsläufig diesen Notfallkontakt in dem Manifest angeben müsste, hätte sich mir diese Frage gar nicht erst gestellt, denn wenn wir z.B. bei einem Autounfall gemeinsam tödlich verunglücken würden würde sie auch nicht benachrichtigt werden, und dann würde sich wohl das Nachlassgericht um alles kümmern, und in diesem Fall würde unsere Freundin auch nicht mit den ganzen Nachlassgeschichten belastet werden.

Also im Grunde genommen geht es nur darum, dass ich im Manifest einen Notfallkontakt angeben muß, und wenn das nicht wäre hätte ich diese Frage gar nicht erst gestellt

Welchen einfachen Weg würdet ihr vorschlagen, denn ich denke wahrscheinlich schon wieder viel zu kompliziert?

Viele Grüße

varicoco

Freundin, Nachlass, Streit