Erbschein oder reicht Vorsorgevollmacht?

2 Antworten

Ist in dem Vertrag, mit dem das Haus auf den Bruder übertragen worden ist, auch etwas über die Erbfolge insgesamt geregelt worden ? Zum Beispiel, indem der Bruder darin erklärt hat, dass er erbmäßig mit der Hausübertragung befriedigt sei und die Mutter erklärt hat, dass das weitere Vermögen an Sie fallen soll ? Oder gibt es ein anderes Testament der Mutter (oder sogar ein gemeinschaftliches der Eltern) ? Dann würde dieses die Erbfolge regeln. Ist kein Testament vorhanden, würden Sie und der Bruder je zu 1/2 Erben der Muitter geworden sein (Oder gibt es noch weitere Geschwister , die dann auch Anteile hätten ?). Sie könnten dann nur gemeinschaftlich mit dem Bruder über Nachlass und Nachlassgegenstände verfügen, was naturgemäß erfordert, dass Sie miteinander kommunizieren. Sollte das einzige restliche Vermögen der Mutter in dem Taschengeld bestehen und das allenfalls einige hundert Euro ausmachen, wäre der Kostenaufwand für einen Erbschein im Verhältnis dazu relativ hoch. Sie sollten daher mit der Leitung des Pflegeheims erörtern, ob es nicht genügt, wenn ihr Bruder und Sie eine gemeinsame Erklärung über die Verwendung des Geldes abgeben. Würde es sich um größeres Vermögen handeln, wäre wohl ein Erbschein notwendig, um auch das Pflegeheim gegenüber einem etwaigen Angriff zu schützen, es habe das Geld nicht an den Berechtigten ausgezahlt. Vielleicht genügt dem Pflegeheim auch die auf Sie erteilte Vorsorgevollmacht, sofern darin auch aufgenommen ist, dass Sie allein über Vermögenswerte der Mutter verfügungsberechtigt sind.

Ich nehme mal an, der Rest Taschengeld beträgt mehrere hundert Euro. Da Dein Bruder für die Bestattung zuständig ist, kannst Du nicht einfach selbst dieses Geld nehmen, um die Bestattung zu zahlen.

Insofern ist das mit dem Erbschein auf jeden Fall richtig. Normalerweise wird das Erbe zu gleichen Teilen unter den direkten Erben aufgeteilt. Somit würde Deinem Bruder die Hälfte aus dem Taschengeld und evtl. sonst noch vorhandenem Vermögen zustehen, es sei denn es gibt ein Testament, in dem was anderes geregelt ist.

Auf jeden Fall würde ich den Bruder für den noch offenen Betrag für die Bestattung heran ziehen. Weshalb willst Du ihn schonen?

Natürlich besteht auch noch die Option, das Erbe auszuschlagen, was Sinn macht, wenn Schulden da sind oder eine teure Haushaltsauflösung anstehen würde, die mehr kostet, als noch Barvermögen o. ä. vorhanden ist. Wenn Ihr beide das Erbe ausschlagt, muss Dein Bruder schon deswegen für den Restbetrag Bestattung aufkommen, weil das in dem Übergabevertrag ganz offiziell geregelt wurde.