Mutter ist ins Heim,ich habe Vorsorgevollmacht und musste die Wohnung kündigen?

3 Antworten

Eine Vorsorgevollmacht ist keine Betreuungsvollmacht. Da wundert es mich, wie du die Wohnung zum 31.03.21 kündigen konntest. Nach meiner Auffassung wäre die Kündigung unwirksam, weil nur deine Mutter kündigen konnte.

Eine Betreuung wird gerichtlich angeordnet oder in beiderseitigen Einverständnis zwischen Betreuer und Betreutem notariell beglaubigt. Dann wäre der Betreuer berechtigt, die Wohnung zu kündigen aber es muss in der Betreuung auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht über den zu Betreuenden verfügt oder vereinbart worden sein.

Hey, ich war schon in einer ähnlichen Situation, aber nicht ganz so schlimm. Du könntest dich vielleicht im Internet nach Pflegehelfern informieren. ( die kümmern sich um deine Mama und kommen zu ihr nachhause) Wenn es dir zu viel ist kannst du auch einfach mal mit deinen Freunden reden. Mach einfach mal was, was dir gut tut und entspann mal. Natürlich ist es schwer (so war es bei mir) die Mama "abzuschieben" ,aber wir brauchen auch Zeit für uns.

Alles Gute lg

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
strolch45 
Fragesteller
 29.01.2021, 19:54

Hallo,meine Mutter musste ins Pflegeheim und wird auch dort bleiben müssen,auf Grund u.a.einer Beckenringfraktur.Sie war nie für mich da und nun macht sie mir dass Leben zur Hölle.Sie ist allgemein sehr schwierig und nun weiss ich nicht,wie ich mich bei der Wohnungsauflösung verhalten soll.Seit fünf Monaten hatte ich nur mit Behörden,Papieren etc.zu tun.Ichhatte keine Zeit für mich und nun muss ich an mich auf Grund von gesundheitlichen Problemen,welche durch die Situation entstanden sind ,denken.

1

Wieso muß die Wohnung gekündigt werden? Wenn deine Mutter das nicht will, dann will sie halt nicht. Wo wird sie denn ab April wohnen? Im Pflegeheim? Soll sie doch. Offenbar denkt sie, daß sie da irgendwann wieder raus kommt und zurück in ihre vertraute Wohnung kann. Viele Hochbetagte können durch Erhalt ihrer bisherigen Alltagskompetenz ins gewohnte Umfeld entlassen und dort weiter gepflegt werden.

Vorsorgevollmacht heißt ja nicht, daß du über ihren Kopf hinweg für sie entscheiden darfst. Oder ist deine Mutter nicht mehr zurechnungsfähig?