Nachlassregelung?
Ich habe eine Frage für den außerordentlich unwahrscheinlichen Fall, dass meine Frau und ich zusammen zu Tode kommen.
Wir haben ein Testament beim Nachlassgericht hinterlegt.
Meine Frau und ich, wir haben jeweils einen Bruder, zu dem wir keinen Kontakt mehr haben.
Wir sind beide Rentner, haben eine gute Rente und ein paar Festgeldanlagen.
Sollte dieser unwahrscheinliche Fall unseres gemeinsamen Todes eintreten, haben wir uns gedacht, das wird das Nachlassgericht dann schon alles regeln.
Jetzt gibt es ein kleines Problemchen, weshalb ich frage.
Wir machen häufiger Kreuzfahrten und da muss man zwangsläufig einen Notfallkontakt angeben.
Wir haben jetzt unsere beste Freundin angegeben, sie ist auch informiert und einverstanden, d.h. sollte uns etwas zustoßen, wird sie von der Kreuzfahrtgesellschaft informiert.
Unsere Freundin hat auf Ihren eigenen Wunsch einen verschlossenen Umschlag mit einem Schlüssel zu unserer Wohnung, eine Testamentskopie sowie die Hinterlegungskopie des Testamentes beim Nachlassgericht in der sie auch bedacht ist, die Safekombination, und notwendige Papiere für die Beerdigungswünsche, alles weitere befindet sich im Safe.
Wir möchten jetzt vermeiden, dass sie nach unserer Todesbenachrichtigung alles Notwendige zur Nachlassverwaltung veranlassen muss, dass möchten wir ihr nicht zumuten.
Denn wenn ich nicht zwangsläufig diesen Notfallkontakt in dem Manifest angeben müsste, hätte sich mir diese Frage gar nicht erst gestellt, denn wenn wir z.B. bei einem Autounfall gemeinsam tödlich verunglücken würden würde sie auch nicht benachrichtigt werden, und dann würde sich wohl das Nachlassgericht um alles kümmern, und in diesem Fall würde unsere Freundin auch nicht mit den ganzen Nachlassgeschichten belastet werden.
Also im Grunde genommen geht es nur darum, dass ich im Manifest einen Notfallkontakt angeben muß, und wenn das nicht wäre hätte ich diese Frage gar nicht erst gestellt
Welchen einfachen Weg würdet ihr vorschlagen, denn ich denke wahrscheinlich schon wieder viel zu kompliziert?
Viele Grüße
varicoco
2 Antworten
Da ist doch ein klarer Auftrag für den Anwalt Deines Vertrauens.
Oh. Ich meinte hier nicht die Fragerei als solche.
Ich dachte, der Anwalt könnte die Lösung des Problems sein. Also seine Adresse als Notfallkontakt benennen und nicht die beste Freundin.
Mein Anwalt würde das machen und wie ich ihn kenne, wäre das Honorar nur ein kleiner angemessener Betrag.
Hallo Dietmar,
das wäre natürlich eine sehr gute Alternative und unsere Freundin hätte überhaupt keine Belastung.
Nur ich möchte da jetzt nicht ein paar Tausend Euro für bezahlen, denn was ich so gegoogelt habe, liegt das in diesem finanziellen Bereich.
Aber von der Idee her wäre das natürlich eine gute Lösung, wo ich mir mal Gedanken machen sollte.
Danke Dir
da hast du Recht, aber wenn es schon solche Plattformen wie diese gibt, kann man es doch erstmal hier versuchen, einen Anwalt kann man ja immer noch zur Rate ziehen