Kennt jemand von euch die Rheinische Erbenermittlung und falls ja, welche Erfahrungen habt ihr mit der GbR gemacht?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Vermutllich der Versuch, dich im Hinblick auf ein "Millionenerbe" zu Zahlungen für die angeblich anfallenden Unkosten zu veranlassen. Ich empfehle größte Vorsicht und Zurückhaltung.


LIF3MAU5 
Fragesteller
 04.04.2020, 12:01

Ja das werde ich aufjedenfall, ich werde mich auch nochmals bezüglich dem Grad/Stammbaum erkundigen und Nachforschungen betreiben. Weißt du evtl. wer hier bezüglich dem Stammbaum sehr gut und kompetent saubere Recherche leistet?

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Alle bisherigen Antworten zielen am Sachverhalt vorbei.

  1. Die Rheinische Erbenermittlung gibt es tatsächlich. Belegt unter anderem über den bereits genannten Zeitungsartikel oder auch über das Handelsregister.
  2. Erbenermittler werden im Regelfall von Nachlasspflegern oder Gerichten in sehr schwierigen Erbfällen beauftragt, die Erben ausfindig zu machen. Werden sie dann fündig, bieten die Erbenermittler gegen ein Erfolgshonorar an, dir den Zusammenhang aufzuzeigen und sich um alles weitere zu kümmern.
  3. Genau deshalb wird dich das Gericht nicht kontaktieren. Kein Gericht hat die Kapzitäten oder das Wissen, um diese komplizierten Fälle in monate- oder jahrelanger Arbeit zu lösen.
  4. Um sein erarbeitetes Wissen zu schützen, verlangt der Erbenermittler zunächst eine Honorarvereinbarung, die ihm einen Prozentsatz der Erbschaft zusichert, wenn du die Erbschaft auch tatsächlich erhältst. Vorsicht ist immer dann geboten, wenn jemand Vorkasse oder eine Beteiligung an den Kosten verlangt.
  5. Du schreibst etwas von "Nachlassvollmacht". Das ist irritierend, weil zunächst eigentlich eine Vereinbarung geschlossen werden müsste. Eine Vollmacht ist erst später nötig und zuvor würde man dir mitteilen, wer der Erblasser ist.
  6. Wenn du dir wegen der kleinen Firma (Rheinische Erbenermittlung) unsicher bist, kontaktiere eine der beiden großen Firmen am Markt: Hoerner Bank oder GEN Gesellschaft für Erbenermittlung mbH oder frag den Verband Deutscher Erbenermittler.
  7. Auch die Idee mit dem Verbraucherschutz ist gut. Verbraucherschützer wissen Bescheid über den Bereich Erbenermittlung und können dir vielleicht Auskunft geben, ob die Firma seriös ist und ob die Vollmacht bzw. der Vertrag Risiken beinhaltet. Aber vorsicht: Manchmal erwischt man auch beim Verbraucherschutz unerfahrene Mitarbeiter und ist hinterher so schlau wie zuvor.
  8. Freue dich, du hast geerbt.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Laß Dir genau mitteilen, wer der evtl. Erblasser sein soll, wo der letzte Wohnsitz war und welches Nachlaßgericht verantwortlich sein soll. Erst nach genauer Nachforschung solltest Du eine Unterschrift geben.