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Bedenken bei meinem Ergebnis in der Meisterprüfung, wie soll ich vorgehen.?

Schönen Guten Abend liebe Community,

Ich warte jetzt schon 3 Monate lang auf das Ergebnis meiner Meisterprüfung

als Maurer/-und Betonbauermeister Teil 1 u. 2. Am Freitag bin ich von der Arbeit

nach Hause gekommen und habe Post bekommen. Ich habe den Brief aufgemacht und dann kam mir ein Ergebnis entgegen, was ich absolut nicht erwartet habe, trotz meiner Anstrengung, lückenlosem Ausfüllen und guten Leistungen, beide Teile die Note 6 ungenügend. Auch mein Werkstück, war fertiggestellt und im Lot. Eine 6 wäre ja wenn ich nicht fertig geworden wäre o.ä. andere die nicht fertig wurden haben bestanden.

Ich war natürlich erstmal geschockt. An dem Ergebnis hang fest, ob ich meinen Meistertitel bekomme (Teil 3 u. 4 schon bestanden) und auch mein jetziger Job, da ich dort einen Vertrag unterschrieben habe für 1 Jahr.

Ich habe mir so viel mühe gegeben, Tag u. Nacht gelernt, so viel Geld bezahlt. Und jetzt soll ich in beiden Teilen eine 6 haben? Ich hatte von Anfang an mit der Klasse kein gutes Verhältnis, auch die Dozenten und Prüfer kamen mir suspekt vor und machten auch täglich blöde Bemerkungen.

In den Rezensionen der Handwerkskammer habe ich auch schon gelesen, das solche Situationen auch schon bei anderen Schülern vorkamen, wo einfach nicht objektiv bewertet wurde.

Ich weiß jetzt einfach nicht was ich tun soll, meine finanziellen Mittel für eine erneute Prüfung sind jetzt auch aufgeschöpft. Meine Meisterprämie bekomme ich jetzt auch nicht.

Das ist alles ein Riesen Rattenschwanz. Ich weiß nicht mehr weiter...

Wie erkläre ich das meinem Arbeitgeber und sollte ich Widerspruch einlegen? Bringt das überhaupt was? Einsicht in die Prüfungsunterlagen? Wen soll ich dann als neutrale Person mitnehmen? So viele Fragen..

Vielleicht kann mir hier jemand Tipps geben oder hat schon ähnliches durch..

Liebe Grüße

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Muss ich den Teil 1 machen?

Hallo liebe Community,

Ich bin 24 Jahre alt, gelernter Maurer und gerade dabei meinen Meister zu machen. Der Handwerksmeister ist in 4 Teile unterteilt. Teil 3 u. 4 also der wirtschaftliche und der psychologische Teil sind mit Erfolg bestanden. Nun bin ich an Teil 1 dran am praktischen Teil und ich habe ehrlich gesagt große Bange diesen Teil zu bestehen. Wir müssen Mauern in einer gewissen Zeitvorgabe, ich vermute, dass ich das nicht schaffen werde. Ich habe noch hinzu quälende Rückenschmerzen und jedes Mal wird beim Bücken mein Rücken steif. Ich möchte keinen Bandscheibenvorfall bekommen, ich bin zwar noch sehr jung aber es ist viel durch meine Hände gegangen und ich habe extreme Einschränkungen was die körperliche Arbeit betrifft. Jetzt meine Frage, was habe ich für Optionen? Könnte ich vielleicht das Werkstück fast fertig mauern und dann eine mündliche Abfragung machen um zu bestehen? Meine das war bei der Gesellenprüfung damals auch so. Oder kann ich eventuell mit Teil 3 u. 4 den Techniker verkürzen? Was habe ich für Optionen. Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus. LG

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Selbstständigkeit im Bereich "Rund ums Haus" / "GaLA Bau"?

Hallo allerseits,

kurz zu mir, ich habe zwei abgeschlossene Ausbildungen - eine zum Hochbaufacharbeiter, die andere zum Kaufmann für Büromanagement.

Nach langem Überlegen, zieht es mich doch eher in das Handwerk, als in die Wirtschaft, weshalb ich mich momentan am erkundigen bin, welche Voraussetzungen es benötigt, wenn ich mich im Bereich "Rund um´s Haus" oder im "Garten & Landschaftsbau" selbstständig machen möchte.

Arbeiten , die ich gerne anbieten würde sind:

-Verbundsteinarbeiten
-Keramik- & Feinsteinplatten
-Zaunsysteme
-Mäharbeiten
-Baggerarbeiten
-Pflasterarbeiten
-Terrassenbau
-Stein- & Terrassenreinigung
-Gabionenwände
- kleinere Mauerarbeiten,

sowie typische Hausmeistertätigkeiten wie unter anderem; Garten- und Landschaftspflege (Rasenmähen, Unkraut entfernen, Heckenschneiden, Rasensprengen, Blumen gießen) etc.

Nun zu meiner Frage:
Darf ich diese Arbeiten als Gala Bau Firma anbieten, auch wenn ich kein gelernter Gärtner bin oder komme ich da mit dem Gesetz in Schwierigkeiten.
Soweit ich weiß, ist der Begriff "Gärtner" geschützt.
Allerdings nicht der Begriff "GaLa Bau", da dafür keine spezielle Ausbildung von Nöten ist (Garten Landschaftsbauer oder Gärtner), unter anderem habe ich ja auch eine abgeschlossene handwerkliche Lehre.

Zum Abschluss, würdet Ihr als Firmen Begriff "Gala Bau", "Rund ums Haus" oder "Gebäudeservice/Hausmeisterservice" empfehlen, wobei ich mich von letzterem etwas distanziere, da ich ja überwiegend Arbeiten im Gartenbereich anbieten möchte. Oder eben auch das Verlegen von Verbundsteinen, bei privat Personen, für alles öffentliche muss man meines Wissens nach Tiefbaumeister sein.

Vielen Dank im Voraus.

Selbständigkeit, Handwerk, Gärtner, Gartenbau, Gewerbeanmeldung, HWK, IHK, Einzelunternehmen

Tischler Gewerbe (Künstler/Unikate) ohne Meister?

Hallo,

ich habe eine Frage zu der Gewerbeanmeldung im Bereich des Möbelbaus.

Es macht mir privat Spaß mich mit dem Werkstff Holz zu beschäftigen und ich habe diverse Möbelstücke hergestellt. Das Design stammt komplett von mir selbst und ich habe sie selbst gebaut. Dabei handelt es sich immer um Unikate, die ich bisher ohne Auftrag gefertigt habe. Ich hatte eine Idee, hab sie umgesetzt und dann entweder selbst benutzt oder zum Kauf angeboten.

Nun würde ich das ganze gerne größer und offiziel aufziehen. Ich habe eine Ausbildung als Technischer Zeichner und studiere aktuell Maschinenbau. Also keinen Bezug zu dem Beruf des Tischlers.

Ich habe mich jetzt bei der HWK meiner Region erkundigt und sie meinte, es gäbe für mich aktuell keine Möglichkeit ein Gewerbe anzumelden. Ich könne entweder einen Tischlermeister einstellen oder nach meinem Studium gibt es wohl eine Sonderregelung, dass ich als Ingenieur den Status eines Meisters bekommen kann, Aber nur dann wenn mein Studium in dem Bereich Holzbearbeitung liegt. Da ich jedoch im Metallbau tätig bin, habe ich da wohl keine Chance.

Nun habe ich im Internet diverse Beiträge gelesen, wo von einer Ausnahme für Künstler die Rede war. Dort hieß es, wenn man Unikate herstellt, gibt es eine Ausnahemregelung. Meine Ansprechpartnerin bei der HWK hat mir jedoch gesagt, dass das nicht möglich wäre.

Jetzt bin ich etwas verwirrt. Ich stelle wirklich nur Unikate her und bisher ohne Auftrag. In Zukunft stelle ich mir durchaus vor, dass ich Aufträge annehme, aber auch dann ohne genaue Beschreibung der Möbel. Der Kunde sagt mir nur: "Entwirf mir was passendes für mein Haus" und ich setze es dann um.

Kann ich dabei nicht eigentlich die WHK umgehen? Weil ich sozusagen ein freischaffender "Künstler" bin und mich nur beim FInanzamt melden? Oder muss es über die WHK gehen, weil ich Holzmöbel herstelle?

Möbel, Handwerk, Gewerbe, HWK, Schreiner, Tischler, Handwerkskammer, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

Freundin (Auszubildende) wird auf der Arbeit beleidigt?

Ich musste es mir schon lange anhören von meiner Freundin und so langsam habe ich das Gefühl, ich muss selber etwas tun bzw. melden, da meine Freundin Angst hat Ihre Ausbildungsstelle zu verlieren.

Es fing damit an, dass sie in der Ausbildung im Autohaus fast ausschließlich nur Autos herumfährt zum Waschen, Aufbereiter, Kunden etc., die Wäsche wäscht, Geschirr abspült und essen für die Arbeitskollegen holen darf.
Wenn sie etwas neues lernen möchte, dann wird ihr nur gesagt, dass sie die Grundkenntnisse am PC nicht kennt und es deshalb schwer ist ihr was beizubringen.

Ab und zu lassen die Arbeitskollegen auch mal dumme Sprüche ab, weil sie meine Freundin zu dumm finden oder ihnen irgendwas nicht passt wenn sie z.B. beim essen holen irgendwas vergessen hat.

Heute dann der Supergau: Meine Freundin durfte wieder mal essen holen, diesmal bei McDonalds, dannach sollte sie noch beim Supermarkt etwas für den Betrieb kaufen. Sie kommt an und dann macht der Arbeitskollege sie an weil der Burger kalt ist und sagte zu ihr "Aus dir wird nie was werden du fettes stück scheisse, selbst eine Scheibe Brot ist schlauer als du", der Ausbilder daraufhin: "Ignorier das einfach".

Sie hatte schonmal den Betrieb gewechselt, das ist nun der zweite Betrieb. Sie fühlt sich aber bei diesem Arbeitsklima garnicht wohl und hat Angst davor das Autohaus bei der Handwerkskammer schlecht zu reden und keine andere Stelle zu finden. Sie ist auch kurz vorm Ende der Ausbildung, nur noch bis Mai 2021. Kann ich nicht für Sie bei der Handwerkskammer die Vorfälle melden?

Ausbildung, Rechte, Autohaus, Betrieb, Firma, HWK, IHK, Handwerkskammer

Weiterbildung für technische Systemplaner Bereich elektrotechnische Systeme?

Hallo, ich bin derzeitig im dritten Ausbildungsjahr zum technischen Systemplaner, bald viertes Jahr und suche möglichkeiten mich weiterzubilden.

In meinen derzeitigen Betrieb Plane und revidiere ich zu 90% nur Blitzschutzanlagen und nach 3 Jahren muss ich traurigerweise zugeben, dass ich insgesamt 3 Stromlaufpläne "abgemalt" habe. In der Berufsschule habe ich bisher Grundlagen zu allen möglichen Themen gelernt.

Die Berufsschule hat mir die Grundlagen von Beleuchtungstechnik, Gefahrenmeldeanlagen, Digitaltechnik, usw... aber vieles nur theoretisch und allgemein. Nach Rücksprache mit meinen Betrieb und der Berufsschule habe ich gerlent, dass die Berufsschule sagt: "praktisches Wissen bringt mir der Betrieb bei." und mein Betrieb sagt: "Das lerne ich alles in der Schule.".

Mein Betrieb macht jedoch hauptsächlich Blitzschutz, somit habe ich in den drei Jahren nicht eine Brandmeldeanlage geplant, keine Lichtberechnung durchgeführt oder gelernt wie man Stromlaufpläne korrekt liest und erstellt, usw.

Ich bin persönlich der Meinung, dass ich so keine Chance habe mich zukünftlich bei einen anderen Betrieb zu bewerben, da bei fast allen Stellenanzeigen die ich gesehen habe mindestens 3 Jahren Berufserfahrungen gefordert sind. Außerdem ist es gewünscht in jeglichen Programmen wie Revit, Tric, Dalux, und andere Programme, von welchen ich noch nie in meinen Leben gehört habe, Erfahrung zu haben.

Bishher habe ich nur Erfahrungen mit AutoCad, DehnPlan und ein wenig HagerCad gesammelt. Wobei ich mit AutoCad sicher umgehen kann. Die ganzen Office Programme zähle ich nicht, da es nicht unbedingt mit meiner Ausbildung zu tun hat. Doch fürchte ich, dass durch meine fehlende Erfahrung mit anderen Programmen ich eingeschränkt bin mich auf Blitzschutz zu spezialisieren (dies möchte ich vermeiden). Das möchte ich ändern und da mein Betrieb nicht Hilfsbereit ist, mich dabei zu unterstützen, suche ich nun extern Hilfe, Ideen und Möglichkeiten meinen Wissensstand zu erweitern.

Hat da jemand Erfahrung damit? Gibt es möglichkeiten diese teuren Planungsprogramme kostenlos zu benutzen? Gibt es da gute Tutorials? Gibt es möglichkeiten, diese als Azubi günstiger zu benutzen? Kennt ihr Weiterbildungen, an denen man als "nichtswissender" teilnehmen kann (bzw. das theoretische Wissen ist ja existent, meist wohl nur oberflächlich).

Vielleicht kennt wer gute Lehrbücher, oder Firmen wo man Praktika durchführen kann. Praktika dann höchst warscheinlich erst ab Februar, aber das muss ja eh recht früh bei vielen Betrieben angemeldet werden. Die Bücher die ich im Unterricht benutze sind bisher das "Tabellenbuch Elektrotechnik", "Formeln Elektrotechnik" und das Lehrbuch "Fachkunde Elektotechnik" vom Verlag Europa Lehrmittel.

Vorraussichtlich beende ich meine Aubildung ende Januar 2026 in Berlin. Bis dahin habe ich noch ein halbes Jahr Zeit mich soweit weiterzubilden, damit ich auch nur ansatzweise eine Chance in der Berufswelt habe. Weil welche Firmen stellen einen technischen Systemplaner ein, welcher Null Erfahrungen in jeglichen Programmen hat, und nicht mal selbstständig planen kann? Ich glaube kein Betrieb, weil dann suchen die sich lieber einen eigenen Azubi.

Vielen Dank für alle Rückmeldungen und Ideen.

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