Fotodesign - IHK oder HWK?
Hallo,
was entscheidet eigentlich darüber, ob mein nebenberufliches Gewerbe als "Fotodesigner" bei der IHK oder der HWK eingetragen wird?
3 Antworten
Du brauchst Dich weder bei der IHK noch der HWK anmelden. Bei der HWK wirst Du eh nur aufgenommen, wenn Du ein entsprechendes Zertifikat hast.
Solltest Du Dich bei der IHK anmelden, bedanken die sich recht freundlich und Du wirst dann vom Finanzamt als Gewerbetreibender zusätzlich mit Gewerbesteuer bedacht werden.
Auch die Berufsgenossenschaften, werden Dich herzlich willkommen heißen und zur Kasse bitten.
Kurz um, es reicht wenn Du Dich steuerlich als Freiberufler beim Finanzamt erfassen lässt. Dann rate ich Dir anfänglich auf die Vorsteuer zu verzichten.
Wie auch immer, ich wünsche Dir viel Erfolg auf Deinem Weg
Zu den beiden Antworten:
RE: Der Fotografenberuf ist durch die Handwerksordnung geschützt,
STIMMT NICHT - die Bezeichnung Fotograf ist nicht (mehr) geschützt. Man kann auch ohne Berufsabschluß "Fotograf" dieses Gewerbe ausüben. Ich habe mir das auch noch einmal von der, bei uns zuständigen HWK (Bereichsleiter), bestätigen lassen.
RE: Das wird bei deiner Gewerbeanmeldung nach Mitteilung an das Finanzamt und die zuständigen Stellen (IHK, HWK) genauestens geprüft.
stimmt auch nicht - zumindest nicht was die HWK anbelangt. Man muß erst zur HWK und sich eintragen lassen. Den Eintrag muß man bei der Gewerbeanmeldung vorlegen.
RE: Bei der HWK wirst Du eh nur aufgenommen, wenn Du ein entsprechendes Zertifikat hast.
Quatsch. Wer ein handwerkliches Gewerbe anmeldet, muß auch in die HWK. "Zertifikate" benötigt man für zulassungspflichtige Berufe.
RE: Auch die Berufsgenossenschaften, werden Dich herzlich willkommen heißen und zur Kasse bitten.
Die ist auf jeden Fall Pflicht (bei Gewerbe). Zuständig für Fotografen ist die BG Druck+Papier. Aber hier gibt es die Möglichkeit der Befreiung (wenn man unter 100 Tage/Jahr im Gewerbe arbeitet) - Formular gibt es auf deren Homepage.
RE: Kurz um, es reicht wenn Du Dich steuerlich als Freiberufler beim Finanzamt erfassen lässt.
Sobald man AUFTRAGSARBEITEN (z.B. Hochzeiten etc.) annimmt, muß man ein Gewerbe anmelden. Allerdings kann man da auch erstmal die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen (kein Ausweis Ust./kein Abzug Vorsteuer).
Das wird bei deiner Gewerbeanmeldung nach Mitteilung an das Finanzamt und die zuständigen Stellen (IHK, HWK) genauestens geprüft.
Der Fotografenberuf ist durch die Handwerksordnung geschützt, nur ausgebildete Fotografen dürfen diese Leistungen selbständig anbieten oder bewerben. Die geschäftsmäßig irreführende Bezeichnung "Fotograf" führt zu einer Abmahnung, Unterlassungsverfügung und Anzeige wegen Verstoßes wegen unlautereren Wettbewerbs.
Keine Frage, dass dich alle Fotografen da genauestens beobachten, die zähneknirschend hohe Beiträge zur Kammer, Berufsgenossenschaft usw. entrichten müssen und sich nicht das Wasser abgraben lassen wollen, weil jemand ohne diese Belastungen zu Dumpingpreisen anbietet. MyHammer ist Pflichtlektüre der Innungsmeister und Beitragsjäger :-)
Als Bildjournalist darfst du daher nichts anderes anbieten, selbst eine Hochzeitsreportage nicht.
Und die Anerkennung als "Fotokünstler" durch das Finanzamt bekommst du so gut wie nie, denn die Einnahmeausfälle kann sich der Fiskus nicht leisten.
Auf die Höhe deiner Einnahmen kommt es hierbei nicht an, selbst ein verkauftes Passbild bringt dir mächtig Ärger ein, sofern du keine Drogerie hast und das nur (nebenbei angemeldet) Bruchteile deines Umsatzes ausmacht.
Allenfalls die USt oder Buchführungspflicht entfällt bei geringem Geschäftsumfang.
Fazit: Du kannst deine Gewerbeanmeldung verklausulieren und erste einmal alle irreführen und in einer Grauzone arbeiten.
Erwischt dich jemand bei deiner Tätigkeit, erkennt deinen Internetauftritt oder Fotos, machst du Werbung in irgend einer Form oder schwärzt dich ein unzufriedener Kunde mit seinem missratenen Foto an, kommt es ganz dick von allen Seiten auf dich zu.
Ein befreundeter Webdesigner hat mal für die Homepage eines Kunden auch nur schnell ein paar Bilder des Gebäudes und eine Gruppenbild gemacht und eingefügt. Den langen Arm der Kammer hat er sehr schmerzhaft zu spüren bekommen - das macht er nie wieder.
HTH
G imager761