Zu den beiden Antworten:

RE: Der Fotografenberuf ist durch die Handwerksordnung geschützt,

STIMMT NICHT - die Bezeichnung Fotograf ist nicht (mehr) geschützt. Man kann auch ohne Berufsabschluß "Fotograf" dieses Gewerbe ausüben. Ich habe mir das auch noch einmal von der, bei uns zuständigen HWK (Bereichsleiter), bestätigen lassen.

RE: Das wird bei deiner Gewerbeanmeldung nach Mitteilung an das Finanzamt und die zuständigen Stellen (IHK, HWK) genauestens geprüft.

stimmt auch nicht - zumindest nicht was die HWK anbelangt. Man muß erst zur HWK und sich eintragen lassen. Den Eintrag muß man bei der Gewerbeanmeldung vorlegen.

RE: Bei der HWK wirst Du eh nur aufgenommen, wenn Du ein entsprechendes Zertifikat hast.

Quatsch. Wer ein handwerkliches Gewerbe anmeldet, muß auch in die HWK. "Zertifikate" benötigt man für zulassungspflichtige Berufe.

RE: Auch die Berufsgenossenschaften, werden Dich herzlich willkommen heißen und zur Kasse bitten.

Die ist auf jeden Fall Pflicht (bei Gewerbe). Zuständig für Fotografen ist die BG Druck+Papier. Aber hier gibt es die Möglichkeit der Befreiung (wenn man unter 100 Tage/Jahr im Gewerbe arbeitet) - Formular gibt es auf deren Homepage.

RE: Kurz um, es reicht wenn Du Dich steuerlich als Freiberufler beim Finanzamt erfassen lässt.

Sobald man AUFTRAGSARBEITEN (z.B. Hochzeiten etc.) annimmt, muß man ein Gewerbe anmelden. Allerdings kann man da auch erstmal die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen (kein Ausweis Ust./kein Abzug Vorsteuer).

 

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