Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung?

Hallo ihr Lieben, Ich habe heute ein Schreiben bekommen, diesen ich absolut nicht Verstehe. Vielleicht könnt ihr mir helfen und mir sagen, was die von mir möchten.

Der Brief kommt von der Agentur für Arbeit:

Meldung von Anrechnungszeiten an die Rentenversicherung, Beendigungsmeldung für die Arbeitslosigkeit mit Bezug von Arbeitslosengeld II.

Sehr geehrte Frau .......

nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung kann neben dem Bezug von ALG II bei Personen im Alter von unter 25 Jahren zusätzlich die Arbeitslosigkeit als weitere Anrechnungszeit berücksichtigt werden.

Folgende Zeit der Arbeitslosigkeit mit Bezug von ALG II wird Ihrem Rentenversicherungsträger gemeldet:

Beginn 25.06.219

Ende: 09.07.2019

Meldegrund: Arbeitslosigkeit mit Bezug bon ALG II (§ 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VI)

Hinweis: Arbeitslosigkeit liegt u.a. nur solange vor, wie Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen (Eigenbemühungen) und den Vermittlungsbemühungen des Jobcenters zur Verfügung stehen (Verfügbarkeit)/§ 58 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI i.V.m. § 16SGB III). Eine Beschäftigungslosigkeit, die diesen Anforderungen nicht entsüricht, kann in der gesetzlichen Rentenversicherung mit Nachteilen verbunden sein.

Haben Sie weitere Fragen zu Berücksichtigung von Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung wenden Sie sich bitte unmittelbar an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger.

Ende.

Ich verstehe irgendwie kein Wort aus dem Brief.

Vielleicht als Hinweis meiner Seite. Am 24.06 habe ich meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, am 25.06 war ich dann Arbeitslos. Dummerweise hatte ich aber am 17.06 ein Arbeitsunfall und durfte mich somit nicht beim Amt melden so lange ich Krank bin, ich hatte gehofft das ich Krankengeld oder Verletztengeld bekomme, solange ich Krank bin. Dies passierte aber leider nicht. Das heißt ich war vom 17.06 bis 10.08 Krankgeschrieben und das ohne jeglichen Gehalt/ Lohn oder Geldleistungen. Heißt vom 25.06 bis 10.08 wurden KEINE Beiträge in die Sozialversicherungen gezahlt, was ja klar ist, da ich kein Geld erhalten habe.

Mit der Krankenkasse habe ich es schon geklärt das ich die Beiträge zurück zahle, falls mich hier jemand darauf aufmerksam machen möchte.

Wie gesagt, ich hoffe jemand kann mir erklären was mit dem Brief gemeint ist.

Danke schon mal für die Antworten :3

Schönes Wochenende wünsche ich :3

Recht, Agentur für Arbeit, Beiträge, Rentenversicherung, Sozialversicherung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Nachgehender Leistungsanspruch zwischen Vollzeitjob und Vollzeitstudium?

Ich habe folgendes Problem:

Ab dem 23.05.23 war ich offiziell, da ich 23 Jahr alt geworden bin, bis zum 11.06.23 nicht krankenverichert. Am 12.09.23 habe ich eine Vollzeitstelle als Kellnerin angefangen und diese zum 10.09.23 beendet. Am 01.10.23 begann mein Vollzeitstudium, in dem ich eigentlich einen Anspruch auf Aufnahme in die Familienversicherung hätte. Meine Krankenversicherung verlangte erst 700€ für die Zeit vom 23.05 - 11.06 (mir wurde die Beitragsbemessungsgrenze von ca. 5000€ monatl. angerechnet) Nachdem ich mehrfach anrief, wurde mir versichert, dass es sich um eine Übergangszeit von >2 Wochen handelt und ich deswegen nichts zu zahlen hätte (zumal ich in dieser Zeit lediglich mein Kindergeld als Einkommen hatte!) Einkommensnachweise wurden auch abgegeben. Auch eine Immatrikulationsbescheinigung und ein Antrag auf Aufnahme in die Familienvers. wurde mittlerweile dreifach abgegeben, da ich immer noch nicht versichert wurde. Nun möchte die AOK knappe 4000€ von mir für den Zeitraum vom 10.09 -30.09 von mir. Ein weiteres Nachfragen ergab dass ich KEINEN nachgehenden Leistungsanspruch habe für den Zeitraum, da dieses wohl nur greift, wenn man von einem ins nächste Beschäftigungsverhältnis wechselt und die Übergangszeit unter einem Monat ist. Deswegen soll ich nun das Mindeste - laut Telefondame etwa 200 € je Übergangszeitraum (also zwei mal) - zahlen. Ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass man Arbeiter hier nicht zur Kasse bittet, Studenten allerdings schon. Ich warte noch auf mein Bafög, habe also seit Studienbeginn aktuell überhaupt kein Einkommen und lebe von Leihgaben meiner Familie. Wichtig zu erwähnen ist hier wohl noch, dass ich in meiner „unversicherten Zeit“ im September den Krankenwagen für mich rufen musste, da ich einen Treppensturz hatte.
Kennt sich jemand hier aus und kann mir mehr über den nachgehenden Leistungsanspruch erzählen bzw. mich über meine Möglichkeiten aufklären?
Danke im Voraus!

Schulden, Leistung, Krankenversicherung, AOK, BAföG, Beiträge, Hilfeleistungen, Student, Universität, krankenversicherungspflicht