Urlaubsanspruch für studentische Aushilfen?

2 Antworten

Von Experte Rheinflip bestätigt

Auch als studentische Aushilfe hast du natuerlich einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 4 Wochen bezahlten Urlaub im Jahr.

Jede*r Beschäftigte hat Anspruch auf die 4 Wochen Urlaub.

Schriftliche Aufforderung zur AusZahlung deines Urlaubes, mit dem durchschnittlichen Monatslohn