Kündigung ohne Arbeitsvertrag (Minijobs, studentische Aushilfe) Kündigungsfrist?

1 Antwort

Sie verneint das ganze jetzt und meint, dass ich eine Kündigungsfrist von 2 Wochen habe. 

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Da hat sie (bedingt) Recht.

Du hast einen Arbeitsvertrag, wenn auch nicht schriftlich, dennoch gilt er. ... und damit auch die gesetzlichen Kündigungsfristen und die lauten

4 Wochen zum 15. oder Letzten eines Kalendermonats.

... außer es gilt ein Tarifvertrag mit anderen (kürzeren) Kündigungsfristen.

Würdest Du gekündigt werden, würdest Du sicher auf die Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen.

https://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Familiengerd  23.11.2020, 16:48

Allerdings kann der Fragesteller natürlich mit der 2-wöchigen Frist kündigen, wenn diese Frist von der Arbeitgeberin akzeptiert/angeboten wird - auch wenn sie nicht der längeren gesetzlichen Frist entspricht.

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GutenTag2003  23.11.2020, 16:57
@Familiengerd

Ja, wenn der Arbeitgeber das akzeptiert, kann sie auch von heute auf morgen gehen.

Deswegen, weil Du Dir mit dem Lesen schwer tust

Da hat sie (bedingt) Recht.
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Familiengerd  23.11.2020, 17:05
@GutenTag2003

Dein "Da hat sie (bedingt) Recht." erklärt allerdings überhaupt n nicht das, was ich im Kommentar aussage.

weil Du Dir mit dem Lesen schwer tust

Was soll der Blödsinn? Gehörst Du auch zu denjenigen, die sich wegen eines harmlosen präzisierenden Kommentars gleich "auf den Schlips getreten" fühlen?!?🙄

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GutenTag2003  23.11.2020, 17:17
@Familiengerd

Ich war so hin- und hergerissen, von Deiner Zustimmung. Du bist der Größte und Beste von allen Guten.

Es sollte nur eine Verbeugung vor Dir sein, dass Du Dich so herabbegibst und mit Deinen Bemerkungen beehrst.

So konnte ich doch wieder von Dir lernen. 😂😂😂😂😂

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GutenTag2003  23.11.2020, 17:27
@Familiengerd

Nicht für Dich. Keine Ehre ist hoch genug für Dich (... und Deiner ... bildung)

Mein Dank für Dich ...... und dass ich Dir Deine Arbeit/Antwort abnehmen durfte.

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GutenTag2003  23.11.2020, 17:30
@Familiengerd
Dein " Da hat sie (bedingt) Recht." erklärt allerdings überhaupt n nicht das, was ich im Kommentar aussage.

'Das hat der Arbeitgeber schon - ohne Dich zu fragen - getan.

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Fragc96 
Fragesteller
 23.11.2020, 17:12

Danke für deine Antwort & ja ich würde andersrum auch Gebrauch von der Kündigungsfrist machen, allerdings ist es hier ja nur ein Nebenjob (450€). Gilt dann dennoch eine Kündigungsfrist, auch ohne Vertrag?

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GutenTag2003  23.11.2020, 17:18
@Fragc96
auch ohne Vertrag?

Nochmal ...

Du hast einen Arbeitsvertrag, wenn auch nicht schriftlich, dennoch gilt er. ...
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GutenTag2003  23.11.2020, 17:35
@GutenTag2003

Ergänzung:

Es gibt im Arbeitsrecht keinen Unterschied zwischen einem 450-€-Job und einem umfassenderen TZ oder VZ-Job.

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