Sollten Studenten aus Nicht-EU-Ländern ihre Studiengebühren selbst zahlen?
19 Stimmen
Ist das nicht bereits der Fall?
Ne sonst müsste sich jeder Student verschulden wie in den USA.
Es gibt Bafög
Das ist für die Lebenshaltungskosten.
3 Antworten
da DE selber in Zukunft mehr kluge Köpfe braucht, ist hier eindeutig Vorrang für Studenten aus EU/DE einzuräumen, häufig gibt es da Probleme wegen des Numerus Clausus
ich würde sagen: nur wenn Studienplätze sowieso frei bleiben, dann kann man diese mit Nicht-EU-Studenten besetzen
Viele Studenten kommen aus Indien und China nach Deutschland, um an der TUM zu studieren, und gehen dann wieder nach Indien bzw. China zurück. Für deren Studium sollte nicht der deutsche Steuerzahler bezahlen müssen. Die TUM hat deshalb Studiengebühren für Nicht EU Ausländer eingeführt.
Weshalb sollten Menschen unterschiedlich behandelt werden? Hatten wir sowas nicht schonmal?
Weil der Staat (in Deutschland) üblicherweise bis zu mehrere 1000€/Jahr der tatsächlichen Studienkosten über öffentliche Mittel deckt. Dies tut er unter anderem, weil er sich von der Ausbildung künftig höheren Wohlstand im Land erhofft - dieser wandert aber tendenziell bei Auslandsstudenten wieder in das Herkunftsland zurück.
deutsche Studenten können genauso ins Ausland nach ihrem Studium gehen und tuen es je nach Branche auch oft. Da im Ausland bessere Konditionen oder Möglichkeiten für die liegen. Deshalb finde ich dieses Argument schwach.
Eine Differenz zwischen Menschenrechten und sonstigen Rechten (z.B. Bürgerrechten) gibt es auch in der heutigen BRD noch ...
In Baden-Würtemmberg z.B. müssen Studenten von außerhalb der EU (und einigen anderen Ländern) gegenwärtig höhere Semesterbeiträge zahlen.
richtig, liegt an der mangelnden Kapazität der Unis und Hochschulen.
Aus diesem Grund gibt es in Baden Württemberg zb auch Unis die nur Studenten zulassen die ein Abi von 1,0 zulassen.
und natürlich Einheimische die dort leben bevorzugt, wegen der Wohnraumknappheit.
aber das ist etwas anderes als Leute aufgrund Geburtstecht verschieden zu behandeln.
deutsche Studenten können genauso ins Ausland nach ihrem Studium gehen und tuen es je nach Branche auch oft. Da im Ausland bessere Konditionen oder Möglichkeiten für die liegen. Deshalb finde ich dieses Argument schwach.
Das widerlegt den von mir genannten Grund, warum man Leute anders behandeln könnte, kaum an. Du nennst schlicht Abwägungsgründe, die potenziell eher für deine Antwort sprechen - aber das spricht ja nicht ab, dass es ebenso Abwägungsgründe dafür gibt (w)eshalb Menschen unterschiedlich behandelt werden [sollten].
Alleine durch die Anzahl der Personen, welche nach dem Auslandsstudium in Deutschland bleiben, kann eine Refinanzierung gegenwärtig kaum rechnen (vermutlich nicht einmal ansatzweise, aber genaue Zahlen lassen sich meines Wissens nicht gut nachvollziehen).
Darüber hinaus: Diese Länder treffen ebenso Abwägungen wie Deutschland. Das wäre nun eine diplomatische und strategische Abwägung, wer davon wie viel profitiert und ob diese Studenten genauso gut im Inland studieren könnten sowie eine Abwägung darüber, wie hoch der gemeinsame Nutzen der Internationalisierung im Wissenschaftsbetrieb ist.
Natürlich kann man zu dem Schluss kommen, dass man keine gesonderten Studiengebühren auf Nicht-EU-Auslandsstudenten erhebt ... aber die rhetorischen Fragen deiner Antwort treffen schlicht keine vernünftigen Aussagen.
und natürlich Einheimische die dort leben bevorzugt, wegen der Wohnraumknappheit.
aber das ist etwas anderes als Leute aufgrund Geburtsrecht verschieden zu behandeln
(Ich arbeite unter der Prämisse, dass wir uns darüber einig sind, dass eigentlich das allgemeine Staatsangehörigkeitsrecht und nicht spezifisch Geburtsrecht in diesem Kontext relevant ist/gemeint ist.)
Also hat man eine Sonderregelung auf das Staatsangehörigkeitsrecht abgelegt, weil Diskriminierung auf Basis der Ortsansässigkeit rechtlich fraglich gewesen wäre, um Ortsansässige zu bevorzugen ...
Wenn wir das als den relevanten Grund für die Entscheidung dieses Bundeslandes hernehmen, hast du damit doch selber deine rhetorischen Fragen aus der Antwort angegriffen(?):
"Weshalb sollten Menschen unterschiedlich behandelt werden?" -> Auf Grund der geographischen Nähe/Bindung der Person, Knappheit und rechtlichen Machbarkeit.
"Hatten wir sowas nicht schonmal?" -> Ja, immer noch, und das kann auch legitim sein.
Alleine durch die Anzahl der Personen, welche nach dem Auslandsstudium in Deutschland bleiben, kann eine Refinanzierung gegenwärtig kaum rechnen (vermutlich nicht einmal ansatzweise, aber genaue Zahlen lassen sich meines Wissens nicht gut nachvollziehen).
Darüber hinaus: Diese Länder treffen ebenso Abwägungen wie Deutschland. Das wäre nun eine diplomatische und strategische Abwägung, wer davon wie viel profitiert und ob diese Studenten genauso gut im Inland studieren könnten sowie eine Abwägung darüber, wie hoch der gemeinsame Nutzen der Internationalisierung im Wissenschaftsbetrieb ist.
du meinst zb wie der Fakt dass innerhalb der EU keine Forschungen mehr betreibt und auch keine Medikamente mehr hergestellt werden? Wir momentan auf Asien angewiesen sind?
Oder der Fakt dass Firmen seit Jahren ins Ausland abwandern weil die Fertigung in der EU zu teuer geworden ist?
ich meine, Deutschland ächzt doch dass es Fachkräftemangel gibt und die Deutschen selbst die Berufe nicht erlernen wollen und dann kommst du mit diplomatischen und strategischen Abwägungen?
Schon daran gedacht das Studenten aus dem Ausland sowieso eine viel höhere finanzielle Belastung haben als Deutsche? Schon allein die Anreise und der Aufenthalt in einem fremden Land zu studieren und zwischendurch die Heimreise.
Aber ok, was legitimiert denn deiner Meinung nach höhere Studiengebühren für irgendeine Gruppe von Menschen? Egal welche.
Jain (Forschung nicht so pauschal gesehen, aber im spezifischen; Herstellung teilweise), teilweise (Firmenabwanderung), ja (Fachkräfte), ja (ich rede über diplomatische und strategische Abwägungen), ja (tendenziell höhere Belastung für Auslandsstudenten inkl. finanziell)
Aber ok, was legitimiert denn deiner Meinung nach höhere Studiengebühren für irgendeine Gruppe von Menschen? Egal welche.
Zwecke: Verteilung von Haushaltsmitteln und Refinanzierung; Priorisierung von Einheimischen, Ansässigen oder Bleibenden
Folglich Faktoren (ggf. in Kombination): Selektion in Fachbereichen ohne erhöhte Nachfrage im eigenen Arbeitsmarkt; Selektion in Fachbereichen ohne strategische Bedeutung im Ausland; Selektion in Fachbereichen mit Knappheit von Studienplätzen; Selektion in Fachbereichen ohne hohe Relevanz in der Privatwirtschaft; Selektion Fachbereichen mit nationaler Bindung (z.B. Verwaltungswissenschaft, gewisse Wirtschaftsstudiengänge, Jura); Selektive Wahl von Refinanzierungsansätzen; Selektion bei Interessen der internationalen Forschung (z.B. EU-weit)
Studiengebühren müssen Studenten in der EU keine Zahlen, was legitimiert also dass Studenten von außerhalb der EU mehr zahlen als sie schon tun?
Denn darum geht es hier.
1.) Rechtliche Notwendigkeit, wenn ein Interesse zur Diskriminierung zwischen deutschen Bürgern und Nicht-Bürgern besteht.
2.) EU-Länder würden bei den meisten genannten Abwägungspunkten in ihrer Ausprägung wohl tendenziell zwischen Deutschland und Nicht-EU-Ländern liegen. (Auf Grund geographischer Nähe, politischer Verbundenheit und dem Binnenmarkt)
Was wie gesagt gegen das Gleichbehandlungsprinzip verstößt. Der EU Bürger sei mehr Wert als Bürger der restlichen Welt.
Das Gleichbehandlungsprinzip der EU sieht nicht vor diese Ungleichbehandlung zu verbieten. Der deutsche allgemeine Gleichheitssatz ebenso.
Und warum man dein Gleichbehandlungsprinzip bei dieser Frage zwangsweise berücksichtigen sollte, erschließt sich mir nicht.
Das Gleichbehandlungsprinzip steht in der deutschen Verfassung und ist an keine Nationalität gebunden.
Jeder Mensch ist gleich
"Das Gleichbehandlungsprinzip steht in der deutschen Verfassung und ist an keine Nationalität gebunden." - Ja, aber es sagt auch nicht aus, dass jeder Mensch das gleiche Recht auf alle staatlichen Leistungen hat. Es gibt legitime Faktoren, die eine Diskriminierung gestatten.
"Jeder Mensch ist gleich" - Vor dem Recht. Nicht in anderen Angelegenheiten.
Ich habe das Gerichtsurteil nicht selbst gelesen, aber in der Entscheidung zum baden-württembergischen Vorgehen gesonderte Studiengebühren für Nicht-EU-Bürger zu erheben, kam der VGH BW scheinbar zu dem Beschluss, dass eine Kostenbeteiligung sachlich dadurch gerechtfertigt sei, dass Ausländer ohne dauerhaften Aufenthalt ansonsten finanzielle Staatsmittel ohne Gegenleistung erhalten würden.
Ja, aber es sagt auch nicht aus, dass jeder Mensch das gleiche Recht auf alle staatlichen Leistungen hat. Es gibt legitime Faktoren, die eine Diskriminierung gestatten.
"Jeder Mensch ist gleich" - Vor dem Recht. Nicht in anderen Angelegenheiten.
Warum sollte es ne staatliche Leistung sein Studiengebühren zu erhören die für EU-Bürger eh entfallen?
Die staatliche Leistung ist, dass das Studium zum Großteil vom Staat finanziert wird. Die Erhebung der Studiengebühr deckt einen kleineren Teil dieser Kosten, die sonst aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.
Anm.: Für den Fall, dass dich speziell der Teil mit dem 'EU-Bürger' stört, so ist die Diskriminierung zwischen EU-Bürgern und sonstigen Ausländern Folge des Anwendungsvorranges von EU-Recht
-> Das deutsche Recht erlaubt hier die Diskriminierung zwischen Bürgern und Ausländern.
-> Also wird diese eingeführt
-> EU-Recht verbietet hier die Diskriminierung zwischen Deutschen und EU-Bürgern.
-> Also wird nur noch zwischen Deutschen + EU-Ausländer und Ausländern unterschieden.
-> Das EU-Recht hat hier Anwendungsvorrang vor dem deutschen und EU-Recht sieht hier keinen Diskriminierungsschutz für Nicht-EU-Ausländer vor - somit ist eine weitere Prüfung der neuen entstandenen Diskriminierung durch deutsches Recht nicht notwendig, da die Anwendung von EU-Recht ein sachlicher Grund und keine Willkür bei der Einführung von Diskriminierung ist.
es geht hier immer noch darum, dass die Studiengebühren, laut Frage des Fragestellers für nicht EU Bürger erhöht werden sollten, während EU Bürger keine Studiengebühren zahlen müssen.
Mit nichts aber auch gar nichts begründest du hier eine Erhöhung.
Vielleicht hast du die Seite nicht neu geladen, bevor du diesen Kommentar angefangen hast zu schreiben und abzusenden ... ansonsten weiß ich schlicht nicht, inwiefern z.B. Haushaltskonsolidierung (Erhebung einer Gebühr) und EU-Recht (Beschränkung auf Nicht-EU-Bürger) keine Gründe sind.
Ich habe zwar auch schon vor meinem letzten eingeschobenen Kommentar Gründe genannt, warum eine Differenzierung zwischen EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern legitim sein könnte - aber ich behaupte einfach mal, dass dies zu knapp und alleinstehend von mir genannt wurde, um im Gedächtnis zu bleiben.
Was genau an „EU Bürger zahlen gar keine Studiengebühren“ verstehst du nicht?
Ich nahm an, dass du meintest, dass EU-Bürger in Deutschland keine Studiengebühr für die Eigenschaft 'Nicht-Deutscher' zahlen (bzw. an öffentlichen Institutionen ein solcher Beitrag nicht erhoben werden darf).
Immerhin zahlen sie ja sonstige Studiengebühren sowie den Semesterbeitrag im Regelfall ebenso wie Deutsche, daher schloss ich aus, dass deine Aussage wortwörtlich gemeint sei.
Nein, Studiengebühren zahlen nur Studenten aus nicht EU-Ländern und zusätzlich die Semestergebühren die alle zahlen. Auch Bafög können sie nicht beantragen.
Warum sollte ein EU-Bürger im Gegensatz zu Deutschen keine Gebühren für ein Fernstudium oder Zweitstudium zahlen? Von welchen Studiengebühren redest du? So etwas ist mir nur aus institutionellen Partnerschaften bekannt, wo die Kosten bei z.B. Austauschstudenten oder Auslandssemestern nicht gegenseitig verrechnet werden.
ich Habe nirgends behauptet… Ich muss jetzt Schlafen gehen, habe keine Zeit mit dir weiter zu Spielen.
Aber nochmal, da du das irgendwie nicht so ganz verstehst. Studiengebühren wurden in Deutschland schon vor über 10 Jahren abgeschafft. Nur Menschen die von außerhalb der EU nach Deutschland zum studieren kommen müssen Studiengebühren zahlen. Auch Leute die ein Zweitstudium absolvieren müssen Studiengebühren zahlen.
Auf privaten Unis gelten andere Regeln.
Aber ansonsten muss niemand mehr Studiengebühren zahlen. Semestergebühren muss natürlich jeder noch zahlen. Unabhängig von Bürger aus der EU oder außerhalb.
Gute Nacht.
Das von dir genannte ist EINE Studiengebühr (~eine allgemeine Studiengebühr), nicht DIE (einzige) Studiengebühr. Aber immerhin weiß ich jetzt, was du meinst. Dass diese spezielle Studiengebühr gegenwärtig in irgendeinem Bundesland noch in Kraft ist, wollte ich ebenso nicht behauptet.
wenn du meinst.
Studiengebühren müssen lediglich Studenten aus Nicht-EU Ländern zahlen.
Das kannst du überall nachlesen. Wie zb hier:
und bitte erzähle mir nicht „was ich meine“ ich benutze Wörter nach ihrer Bedeutung.
https://studienwahl.de/finanzielles/was-kostet-ein-studium
oder hier
Aktuell gibt es die allgemeinen Studiengebühren in keinem deutschen Bundesland mehr! So können Sie das Erststudium in ganz Deutschland ohne zusätzliche Kosten aufnehmen. Dabei bilden nur noch wenige Bundesländer bei Langzeitstudierenden, für Ausländer oder das Seniorenstudium eine Ausnahme. Was du jedoch dennoch zahlen musst, sind die Semesterbeiträge. Diese betragen je nach Hochschule zwischen € 100,– und € 300,–. Wenn du dabei auf das Semesterticket verzichtest, fällt ein großer Teil dieses Betrages weg. Die Semesterbeiträge sind von den Studiengebühren unabhängig.
https://www.studilux.de/studiengebuehren/studiengebuehren-in-deutschland/
Ich habe solange unter der Annahme, dass du genau dies (eine allgemeine Studiengebühr) meintest gearbeitet, bis du aggressiv eingeworfen hast, was ich daran nicht verstehen würde.
Danach habe ich geantwortet, dass du vermutlich eine Studiengebühr für Nicht-Deutsche meintest, die auch EU-Bürger nicht zahlen - ergo eine Studiengebühr für Nicht-EU-Bürger - sinngleich mit einer allgemeinen Studiengebühr für Nicht-EU-Bürger.
Das ist genau das wovon du jetzt behauptest zu reden - was ist also dein Problem? Ich habe sogar korrekt analysiert, was du meintest und DU hast dann angefangen weiterhin von 'Studiengebühren' zu reden während du implizit meine korrekte Interpretation deiner Aussage abgelehnt hast.
Ich habe auch nie behauptet, dass EU-Bürger eine allgemeine Studiengebühr zahlen ... wo soll das gewesen sein?
Ich bin weder aggressiv noch sonst was. Und dieses „ich habe diese Expertise und diese“ bringt als anonymer User in einem Layenforum außer zum Egopischen gar nichts.
Es gibt auch keine allgemeinen Studiengebühren. Ist auf der Webseite der Bundesregierung klar nachzulesen
"Es gibt auch keine allgemeinen Studiengebühren."
Genau, die gibt es aktuell nicht. Hat niemand von uns behauptet.
Daher verstehe ich ja nicht, warum du dieses Thema eingebracht hattest/meinst ich hätte dies behauptet - es wäre halt gut, wenn du mir das erklären kannst, weil ich sonst nicht weiß, wo das Missverständnis liegt.
Nur eine allgemeine Studiengebühr für Nicht-EU-Bürger gibt es (das muss offensichtlicher Weise als bedingte Formulierung verstanden werden: nicht die allgemeine Studiengebühr trifft Nicht-EU-Bürger, sondern die Studiengebühr für Nicht-EU-Bürger gilt allgemein).
ok, was ist deiner Meinung nach der Unterschied zwischen Studiengebühren und allgemeine Studiengebühren?
Studiengebühren sind alle Zahlungen, die für die Teilnahme am Studium zu entrichten sind (im deutschen Kontext häufig exkl. Semesterbeitrag, da dieser üblicher Weise Kostenumlegungen enthält, die in der Verwaltungssprache eigentlich keine echte Gebühr sind).
Allgemeine Studiengebühren bezeichnen dabei den Anteil, den jeder Student zahlen muss. Während es weitere Studiengebühren gibt, welche man nur auf Grund gewisser Eigenschaften (z.B. Fernstudium) zu entrichten hat.
Weil der Staat (in Deutschland) üblicherweise bis zu mehrere 1000€/Jahr der tatsächlichen Studienkosten über öffentliche Mittel deckt. Dies tut er unter anderem, weil er sich von der Ausbildung künftig höheren Wohlstand im Land erhofft - dieser wandert aber tendenziell bei Auslandsstudenten wieder in das Herkunftsland zurück.
Eine Differenz zwischen Menschenrechten und sonstigen Rechten (z.B. Bürgerrechten) gibt es auch in der heutigen BRD noch ...
In Baden-Würtemmberg z.B. müssen Studenten von außerhalb der EU (und einigen anderen Ländern) gegenwärtig höhere Semesterbeiträge zahlen.