Soll die Europäische Menschenrechtekonvention erstmal für EU Bürger gelten und später für Asylbewerber aus nicht EU Länder?

Nein 76%
Ja 24%

21 Stimmen

6 Antworten

Nein

Du kannst Menschenrechte nicht in 2 Klassen teilen.


Rolajamo  18.10.2024, 09:53

Kann man schon. Dann wären wir halt wieder in der Kolonialzeit.

Nein

Natürlich nicht, denn eine Unterscheidung zwischen EU-Bürgern und Asylbewerbern bei der Anwendung der EMRK ist aus rechtlichen, ethischen und politischen Gründen überhaupt nicht vertretbar.

Die EMRK sichert jedem Menschen grundlegende Rechte zu, unabhängig von Herkunft oder Status.

LG aus Tel Aviv

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Globalgeschichte /Geopolitik

Menschenrechte sollten mindestens für jeden Menschen gelten. Ohne Ausnahme!

Nein

Das geht gegen das Konzept von Menschenrechten

Ein löblicher Versuch eines Ansatzes. Ich halte die Konvention trotzdem für nicht durchsetzbar. Zumindest nicht komplett und für jeden Menschen.

Wenn man sich europaweit prekäre Arbeitsverhältnisse betrachtet, weiß man auch warum.

Man bekommt ja noch nicht mal das "normale" Mobbing in Betrieben, Behörden etc in den Griff.