Hat Merkel sich für die Masseneinwanderung entschieden, auch um mehr Wählerstimmen durch eingebürgerte Einwanderer zu erhalten?

Eigene Meinung 64%
Klingt logisch, Afd werden die nie wählen 27%
Wahlen sind geheim, das weis niemand 9%

11 Stimmen

5 Antworten

Eigene Meinung

Merkel hat sich nicht für eine Masseneinwanderung entschieden, sie hat sich entschieden Schutzbedürftigen Schutz zu bieten, im Sinne eines menschenrechtsgesteuerten Staates. Die nötigen Gesetze, die dies ermöglichten, gab es bereits vorher. Ich kenne sie nicht persönlich, ihrem Auftreten und ihrem Tun nach jedoch gibt es für mich keinerlei Anlass zu glauben, sie hätte potentielle Wählerstimmen in dieser Mission im Blick gehabt. Im Gegenteil musste ihr klar sein, dass sie nicht alle Bürger auf ihrer Seite haben wird.

lg up

Eigene Meinung

Blödsinn ... sie hat sich auch nicht für Masseneinwanderung entschieden sondern erst mal sich an die Verfassung und Menschenrechte gehalten.

Die Zuwanderung versäumen zu regulieren und zu kontrollieren war das politische Versagen.

Eigene Meinung

Welch ein ausgemachter Unsinn!

Boooooaaaaaa…..🤪

Eigene Meinung

Merkel hat sich nicht dafür entschieden.

Sie hat die Menschenrechte durchgesetzt nach denen jeder ein Anrecht auf Asyl hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe in meinem Leben schon viel gesehen

bablbrabl123  23.01.2025, 09:43

Glatte Lüge und Desinformation: Im Grundgesetz steht, dass jeder Asylrecht hat der politisch verfolgt wird. Da nur ein Teil der Flüchtlinge auch politisch verfolgt wird, ist ein Großteil illegal eingereist. Gültiges Grundgesetz wurde gebrochen. Nicht umsonst differenziert man aus sicheren und unsicheren Herkunftsländern (werden vom Bundesrat bestimmt).

Paulchenoo9 
Beitragsersteller
 23.01.2025, 09:21

Deutsche haben kein Recht auf Asyl, sonst würden die alle auswandern nach Thailand.

Antworter69  23.01.2025, 09:24
@Paulchenoo9

Weil Deutsche auch keinen Grund zur Flucht haben. Auswandern kannst du aber jederzeit nach Thailand.

Artikel 14
(1) Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
(2) Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

https://unric.org/de/allgemeine-erklaerung-menschenrechte/