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Was bewirkt die Strafe „von den Erziehungsberechtigten vor Schulschluss abgeholt werden“ für Schüler/innen bei Fehlverhalten?

Zwei Jungs der sechsten Klasse prügeln sich auf dem Schulhof während der ersten großen Pause ordentlich.
Die Pausenaufsicht sieht das, stoppt den Kampf und schleppt beide Kontrahenten ohne Diskussion sofort in den Lehrertrakt ins Schulgebäude. Dort wird die Sekretärin beauftragt, die Rufnummern eins der Elternteile beider Streithammel rauszusuchen und anzurufen und um sofortige Abholung der beiden zu bitten.

Kann kein Elternteil der Kampfhähne vorbeikommen oder ist nicht erreichbar, erhält der Schüler einen Brief mit nach Hause, mit dem er erst wieder zum Unterricht gehen kann wenn ein Elternteil ihn persönlich unterschreiben im Sekretariat der Schule wieder abgibt.

Worin liegt hier die Strafe oder „unangenehme Konsequenz“ für die Jungs, welche die Schule hier auferlegt oder durchsetzen will und findet ihr die Maßnahme gut und zielführend?

Erhofft die Schule sich einen Einlauf der Eltern an die Söhne und damit Stress als Konsequenz im Elternhaus?

Verpufft der Effekt der Strafe/Konsequenz wenn kein Elternteil den Anruf entgegennimmt oder sich vor Ort nicht negativ zur Prügelei des Sohnes äußert?

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Schulverweis wegen angeblichem "illegalen Verkaufsaktivitäten"?

Einen wunderschönen guten Abend,

Ich bin (mal wieder) hier, um Rat zu suchen.

Ich wurde heute per Durchsage ins Büro der Schulleitung bestellt, man ist dort ziemlich sauer auf mich. Ich werde beschuldigt, illegalerweise Lebensmittel an Schüler der Unterstufe verkauft zu haben, man berät über einen Schulverweis.

Prinzipiell beunruhigt mich das nicht sonderlich, es wäre nur mein 2. (der erste aus dem selbigen Grund, ich bin ein Wiederholungstäter^^) und bei einem Schulverweis handelt es sich ja eigentlich nur um einen Verwaltungsakt, über den meine Eltern informiert werden - nicht sehr problematisch, die Sache ist nicht schlimm.

Ich sollte den Verweis wegen folgender Angelegenheit erhalten:

Mir wird vorgeworfen, in beachtlichem Stile Süßwaren in die Schule gebracht und dort an Schüler der Unterstufe verkauft zu haben. Man behauptet, ich hätte die Süßigkeiten durch Schüler vom nahegelegenen Supermarkt in die Schule für ein kleines Taschengeld einführen lassen, um sie anschließend an 3 Jungs aus der 6. Klasse zu verkaufen, die diese an 5. und 6. Klässler weiterverkaufen.
Glücklicherweise hat die Schulleitung keinen Plan von der Höhe der Einnahmen, das würde sich vermutlich schlecht für mich auswirken.

Ich habe deswegen ausnahmsweise mal gestanden.

Nun meine Frage: Ist ein Verweis gerechtfertigt? Was wäre euer Vorschlag? Ich persönlich finde, ich bin unschuldig...

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