„Bester Freund“ lässt mich nicht an seine Schwester ran, obwohl wir damals einen Freundschaftspakt schlossen?
Damals in der Corona-Zeit schlossen wir einen Pakt, dass - wenn wir beide 18 werden (heute, weil wir zufällig denselben Geburtstag haben) und dennoch weiterhin jungfräulich bleiben - wir jeweils unsere Zwillingsschwester dem anderen überlassen (das liegt zumindest bei mir daran, dass lieber mein bester Freund meine Schwester knattert als irgendein Dahergelaufener…), aber weil er jetzt eine Freundin hat, darf er meine Schwester nicht mehr bumsen (zumindest via den Pakt-Richtlinien).
Ich jedoch bin heute weiterhin Jungfrau (Stand: 4 Juni 2025), weswegen ich seine Schwester laut unserem Pakt nun zumindest für einen One-Night-Stand sehen dürfte - Er hingegen sagt, dass der Pakt „verjährt und nichtig“ sei, was vorne und hinten kein Sinn ergibt, weil schließlich heute der Tag der Tage (18. Geburtstag von uns) des Paktes ist und er nicht einfach seinen Schwanz davor einziehen kann, aber er bleibt sturr bzw. ungönnerhaft!
Wir planten heute Abend gemeinsam den Geburtstag zu feiern (wir kennen uns auch seit dem Kindergarten…), aber dieser (-Hoch)Verrat ist für mich irgendwie unverzeihlich, denn Vertrauen bzw. Vertragstreue ist ein hohes Gut und wer es mit Verrat zerstört, verdient eigentlich auch keine Freundschaft…
Wie soll ich jetzt weitervorgehen? Denn in Feierlaune bin ich jetzt sowieso nicht, weil ich mich eigentlich auf den GV mit seiner Schwester vorfreute (er bot auch an eine Escort zu bezahlen, aber das wäre einfach nicht dasselbe Feeling…)