Werkstatt für behinderte Menschen – die besten Beiträge

Wo Ausbildung beginnen mit Behinderung wenn man in Berufsbildungswerk wegen Vorstrafe nicht genommen wird?

Für mich gestaltete es sich bisher unmöglich, eine ausbildung zu finden. Das liegt erstens an meinem bisherigen Werdegang, zweitens an meiner Behinderung und drittens daran, dass ich vorbestraft bin. Ich werde immer älter, werde in Kürze 24 und habe noch nie gearbeitet.

Zu meiner Behinderung:

Ich habe einen Grad der Behinderung von 80 und somit auch einen Schwerbehindertenausweis. Die Gründe für die Behinderung sind eine Lernbehinderung, Persönlichkeitsstörung, Diabetes, Depression und eine Zwangsstörung.

Zu meinem Werdegang:

Im Jahr 2012 habe ich einen Förderschulabschluss mit 3er Schnitt abgeschlossen, wobei Mathe nicht benotet wurde wegen Matheschwäche. Danach kam erst mal nichts und irgendwann war dann das Jobcenter für mich zuständig.

Das Amt sieht jetzt als einzige Möglichkeit mich einzugliedern eine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk. Am 1. Arbeitsmarkt habe ich laut Sachbearbeiter keine Chance mehr. Der Haken ist, dass ich wegen mehreren Dingen vorbestraft bin. Im Berufsbildungswerk werde ich wegen dieser Vorstrafe nicht genommen. Mir wurde auch eine Behindertenwerkstatt empfohlen aber die nehmen mich wegen der vorstrafe auch nicht.

Der Sachbearbeiter hat jetzt keinen Plan mehr. Was mir nur einfallen würde, ist zu warten bis die Vorstrafe aus dem Führungszeugnis gelöscht wird (das würde jetzt noch etwa 5 Jahre dauern). Zumindest hätte es keinen Sinn mich am 1. Arbeitsmarkt zu bewerben weil ich laut psychologischen Dienst im Gutachten nur noch am 2. Arbeitsmarkt arbeiten soll.

In der letzten Eingliederungsvereinbarung hieß es nur, schnellstmöglich eine Ausbildung in einem BBW zu beginnen. Da ich im BBW nicht genommen werde, ist die EGV hinfällig geworden. Eine neue EGV gibt es noch nicht. Was könnte als nächstes kommen?

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Wäre es gerechtfertigt, wegen einer Epilepsie in einer Behindertenwerkstatt arbeiten zu müssen?

Gehen wir mal von folgender Ausgangssituation aus:

Ein 23-Jähriger leidet unter eine Epilepsie (vor allem Absencen). Aufgrund der Krankheit war es ihm nicht möglich, einen guten Schulabschluss zu machen. Er hat durch Absencen vieles verpasst und bekam dann lediglich ein schlechtes Zeugnis im 3er-Bereich der Noten.

Eine Ausbildung zu finden ist gescheitert und er ist nun von Anbeginn arbeitslos. Aber das Jobcenter ist eingesprungen und versucht jetzt, ihn irgendwie zu beschäftigen - derzeit mit dem Versuch, ihn in eine Behindertenwerkstatt vermitteln zu wollen.

Wohlgemerkt: Er ist nicht behindert und hat keine Intelligenzminderung. Sein IQ liegt bei über 100 und er könnte auch normal arbeiten, insofern der Arbeitgeber auf seine Bedürfnisse eingehen würde und er eine passende Tätigkeit hätte. Der Haken wäre nur, dass er maximal 20-25 Stunden wöchetnlich arbeiten kann.

Das Problem in einer Behindertenwerkstatt wäre u.a. auch der niedrige Lohn von nicht einmal 100€ monatlich. Man bekäme nur ein kleines Taschengeld.

Da er aber auch von etwas leben muss, ist fraglich wie es weitergehen soll? Zumindest wäre eine Arbeit am 1. Arbeitsmarkt nötig für mindestens 80 Stunden/Monat, damit wenigstens (nach Mindestlohn) eine kleine Wohnung gemietet werden kann.

Zumindest wäre die Obdachosigkeit mit einer Beschäftigung in einer Behindertenwerkstatt unumgänglich. Wenn man nur 60, 70€ Taschengeld bekommt, kann man sich keine Wohnung leisten.

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Psychisch Gestörter weigert sich in WfbM zu gehen und will mit den Wölfen in der Natur leben; Sollte man da etwas tun oder einfach zusehen bis er obdachlos ist?

In meinem Umfeld habe ich mitbekommen dass ein psychisch kranker erwerbsunfähiger Freund auf die Obdachlosigkeit zu geht. Er ist 23 und wegen seiner psychischen Störung schwerbehindert und am 1. Arbeitsmarkt erwerbsunfähig. Anspruch auf Rente hat er nicht, daher hat er nach fachlicher Beratug erfahren dass die einzige Möglichkeit wäre, dass er in einer Werkstatt für Behinderte arbeitet - dies befürworten auch seine Sachbearbeiter im Jobcenter.

Laut seiner Psychiaterin müsste er eigetnlich umgehend in eine Einrichtung für geistig Behinderte. Er ist nicht allein überlebensfähig. Er missbraucht u. a. Medikamente und Alkohol und im Medikamentenrausch sind ihn schon Unfälle im Haushalt passiert. Ihm ist mal in der Küche was angebrannt und dem Vermieter ist ein Schaden in Höhe von 20.000€ entstanden. Da unser Freund mittellos ist, bleibt der Vermieter auf den Kosten der verbranntne Küche sitzen. Daher meint seine Fachärztin auch dass er in eine Einrichtung oder in ein Wohnheim für geistig Behinderte gehört.

Wie schon geschildert: Es war geplant, dass er in ein Internat zieht und dann in einer Werkstatt für Behinderte Menschen arbeitet. Er würde dort täglich Essen bekommen und zusätzlich hätte er jeden Monat 100 Euro Taschengeld. Es gäbe dort auch Betreuer, die auf geistig Gestörte oder psychisch Gestörte spezialisiert sind.

Er hat unter anderem eine Persönlichkeitsstörung, und kann aufgrund seiner Behinderung nicht einsehen dass eine WfbM die einzige realistische Chance ist, ihm eine Teilhabe zu ermöglichen. Er weigert sich dorthin zu gehen und will auch nicht in das Internat ziehen. Er lebt derzeit noch bei Angehörigen in derer Wohnung und der Vermieter wird es nicht mehr lange mitmachen. Auf den Schäden bleiben wohl seine Angehörigen oder der Vermieter sitzen. Seine Angehörigen sind ebenfalls mittellos und hoch verschuldet.

Er und seine Angehörigen sind auf Sozialhilfe angewiesen. Es kam in Verggngenheit schon oft zu Sanktionen. Die Anträge laufen über seine Eltern und er bekommt lediglich ein bisschen Taschengeld.

Er bräuchte eigentlich einen rechtlichen Betreuer, aber seine Eltern helfen ihm freiwillig und daher wird es wohl noch eine Zeit lang so weiter gehen können. Spätestens wenn der Vermieter den beiden die Wohnung kündigt, werden sie aus ihrer Scheinwelt herauskatapultiert.

Unser Freund deutete an, dass er - sobald er obdachlos geworden ist - mit den Tieren in der Natur leben möchte und das Land und die Städte erkunden möchte. Er möchte von gefundenen Lebensmittel leben und in der Stadt auf Nahrungssuche gehen und die Welt erkunden. Wegen seiner Behinderung kann er es aber nicht gut genug beurteilen.

Problem wäre: Wenn er obdachlos ist, wäre er für seine Psychiaterin, das Jobcenter und andere Personen (Gläubiger) nicht mehr greifbar. Er würde ohne Plan durch das Land und durch die Wälder ziehen und Städte erkunden.

Sollte man da eingreifen oder einfach warten, bis er obdachlos ist und nichts tun?

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Psychisch krank und obdachlos; Was tun wenn nicht einmal Arbeit in einer WfbM möglich ist und man keinerlei Anspruch auf Sozialhilfe hat?

Eine psychisch kranke Freundin ist bereits durch alle Raster gefallen und es besteht keine realistische Chance, sie am 1. Arbeitsmarkt einzugliedern.

Sie ist schon 23, hat bisher seit ihrem Schulabschluss vor 8 Jahren noch keine Ausbildung gemacht und es ist schon eine Reha-Maßnahme gescheitert. Das heißt sie ist nicht in der Lage mindestens 3h pro Tag zu arbeiten.

Ihr wurde vor einiger Zeit schon mal eine Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte empfohlen. Probeweise hat sie dort auch schon gearbeitet, wurde dann aber wieder entlassen, weil sie auch dazu nicht in der Lage ist.

Sie hat eben gewisse Besonderheiten - auch bekannt als Einschränkungen - die eine Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme erschweren:

  • Hauptschulabschluss 2012 (Notenschnitt 3,9 und in Mathe eine 6)
  • Zwischen 2012 - jetzt arbeitslos bzw. nur gescheiterte Maßnahmen
  • Hoch verschuldet; P-Konto
  • Vorbestraft
  • Psychische Behinderung: Persönlichkeitsstörung, Depression, PTBS

Wenn man ihre ganzen Einschränkungen bedenkt, hat sie keine realistische Chance für eine Ausbildung. Davon abgesehen ist auch schon Arbeit in einer WfbM gescheitert. Zwecks der Schulden würde ihr potentieller Arbeitgeber informiert werden, da der Lohn gepfändet werden würde. Auch ihre Behinderung (einhergehend mit Suchtproblematik) hat schon dazu beigetragen, dass sie bei vielen Angelegenheiten schon gescheitert ist.

Es wäre gut zu wissen, wie es bei ihr weitergehen soll und von was sie leben soll?

Von einem Sachbearbeiter wurden schon Anträge abgelehnt und es wurde auf die Eltern verwiesen. Sie hat ein schlechtes Verhältnis zu ihren Eltern und bekommt keinen Unterhalt. Sie bekommt lediglich einen Schlafplatz gestellt und den Rest muss sie sich selber finanzieren. Laut einem Anwalt hat sie ja nicht einmal Anspruch auf Unterhalt. Zur Zeit lebt sie übrigens nur vom Suchen von Pfandflaschen.

Ihr wurde mal von einem Berater erzählt, dass der einzige Weg, um Anspruch auf Sozialhilfe zu bekommen, in die Obdachlosigkeit führt. Sofern sie obdachlos wird, muss sie sich obdachlos melden. Sie hätte erst dann Anspruch auf Sozialhilfe bzw. müsste sich täglich 5€ vom Amt holen und erst wenn sie eine Wohnung gefunden hätte, würde sie den Regelsatz bekommen.

Falls sie aber wirklich mal Geld vom Amt bekommen sollte, würde es schon daran scheitern, dass sie sich sowieso nicht an die Auflagen halten könnte. Das heißt sie würde vermutlich irgendwann auf 0 sanktioniert werden und würde dann wieder in die Obdachlosigkeit geraten. Oder sie findet nie eine Wohnung und bleibt auf Langzeit gesehen obdachlos.

Ihr wurde mal angedeutet, dass die Eltern auch fern ab des 25. Lebensjahres unterhaltspflichtig wären. Also solange bis die erste Ausbildung abgeschlossen ist.

In ihrer Verzweiflung bleibt ihr wohl nichts anderes übrig als einfach abzuwarten. Auch wenn ihr Weg in die Obdahclosigkeit führt. Was könnte sie tun?

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Sozialamt und Arbeitsvermittlung?

Problem: Habe meinen Realschulabschluss in der Tasche mit 2,4

War aber in Klasse 3,4,5 und 6 in einer Förderschule für geistige Entwicklung. Bis man endlich mitgekriegt hat, das ich nicht geistig eingeschränkt bin und wieder in die normale Schule geschickt hat. Die Lerndefizite aus der Zeit habe ich mir selber ausgeglichen inklusive Sprachen Englisch und Französisch.

Nun bin ich am rödeln, um mir einen Ausbildungsplatz zu suchen. Könnte bei einem Bäckermeister als Lehrling anfangen. Dies am Montag. Das traue ich mir ohne weiteres zu.

Nun ruft der Mann vom Sozialamt an und bestellt sich zu sich. Gestern war das. Der will mich doch tatsächlich in eine Werkstatt für behinderte Menschen eingliedern. Ich habe dies abgelehnt und verwies auf die Lehrstelle beim Bäckermeister. Der Ausbildungsvertrag soll morgen um 10 Uhr unterzeichnet werden.

Die Antwort des Mannes vom Sozialamt war, das ich im Falle der Weigerung sämtliche möglichen Ansprüche nach Sgb XII verlieren werde und das ich dann im Sozialamt nichts mehr zu suchen habe.

Der Mann sagte mir auch, das er es ungeheuerlich finde, das ich diese "großzügige Hilfe" ( O-Ton) nicht annehmen möchte. Ich habe mich dann durch das Loch in der Wand aus dem Zimmer entfernt. Der rief mir noch hinterher, das ich ein undankbarer Typ sei.

Zusatzinformation zu mir: kein Grad der Behinderung, auf allen Ebenen gesund und auch von Seiten der DRV keine Einschränkung der Erwerbsminderung. Betreuer nicht vorhanden.

Frage ist: Wie kommt das Sozialamt auf mich? Habe ich Probleme in irgendeiner Form zu erwarten? Ist es richtig und notwendig, das man mit 16 so angegriffen wird, obwohl ein Interesse an Werkstatt und Sozialleistungen nicht besteht und eine reguläre Ausbildung möglich und erwünscht ist?

Danke für eure nette Hilfe zu dieser Sache.

Gesundheit, Arbeit, Ausbildung, Erwerbsminderung, Sozialamt, Werkstatt für behinderte Menschen

Krisenintervention: Stehen wir vor einem Riesenproblem?

Mit ''wir'' meine ich das Versorgungsamt und mich. Ich hatte schon mehrmals Schriftverkehr mit dem Amt, und jetzt habe ich schon wieder eine Krise und suche Rat.

Der Sachstand im Jahr 2015: Ehemaliger Betreuer sorgte dafür, dass ich eine befristete Schwerbehinderung GdB 50 bekam. Ich habe aber bisher keinen Behindertenausweis. Eine Prüfung war für Ende 2018 geplant. Die Prüfung wurde aber hinausgezögert und findet erst jetzt statt. Damals gab mein Betreuer dort irgendwelche Unterlagen ab, wo das Amt entnahm, dass ich eine Depressive Episode gehabt haben soll.

Sachstand heute (September 2019): Letztendlich kam es jezt dazu, dass das Amt eine Nachprüfung wegen den Depressionen möchte. Ich soll dort jetzt Hausarzt und Fachärzte und Krankenhausaufenthalte bekannt geben. Ich soll auch Unterlagen hinschicken, die nicht älter als 2 Jahre sein sollen. Außerdem soll ich sämtliche Schweigepflichtentbindungen und Auskunftsermächtigungen unterschreiben.

Jetzt noch ein paar wichtige Infos: Ich bin 22 Jahre alt, und die Schwerbehinderung, die im Jahr 2015 festgestellt wurde, basierte noch auf Unterlagen meines ehemaligen Kinderarztes. Aufgrund von Depressionen wurde einem GdB von 50 befristet bis September 2019 stattgegeben. Ich habe bisher noch keine Ausbildung gemacht und bin seit 3 Jahren lediglich in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Das heißt wiederum, dass mir ein GdB nicht wirklich etwas bringen würde. Eventuell würde ich dann Probleme mit dem Arbeitsamt (Integrationsdienst) bekommen, denn Depressionen sind ja nicht wirklich eine Behinderung, die eine Annahme einer Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt rechtfertigen würde.

Das Riesenproblem: Meine ärztlichen Unterlagen sind so ziemlich alle älter als 2 Jahre und somit eigentlich irrelevant für das Amt. Mein letzter Hausarzt war mein Kinderarzt. Ich hatte schon damals eine Fachärztin. Bei ersterem war ich zuletzt (soweit ich mich erinnere) im Jahr 2012 vorstellig, bei der Fachärztin war ich zuletzt im Jahr 2015 vorstellig. Ich war 2016 mal bei einem Allgemeinmediziner und lies mich 1 Tag wegen Bauchschmerzen krankschreiben. Aus privaten Gründen kann ich dort nicht mehr hin. Unterdessen war ich Mitte 2017 mal bei einem anderen Allgemeinmediziner und bekam eine Überweisung für einen Facharzt für Psychiatrie.

Während den letzten 2 Jahren war ich bei keinerlei Ärzten. Eben nur 2017 mal bei einem Arzt (weiß nicht mehr mal wie er hieß) und bekam dort eine Überweisung. Ich habe alle Ärzte im Umkreis abtelefoniert und bekam dann letztendlich erst Mitte 2019 einen Termin. Ich habe also keinerlei relevanten Unterlagen, habe noch keine Diagnose und der nächste Termin beim Facharzt ist erst in mehreren Wochen. Der Facharzt kann so schnell keine Diagnosen vergeben. Mir wurde geraten, Schweigepflichtsentbindungen nicht zu unterschreiben. Was soll ich jetzt dem Amt antworten? Wer hat Rat für diese Krisenintervention? Hier noch Bilder, damit ihr es besser versteht:

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