Vermieter – die besten Beiträge

Kann ich Vermieter wegen Nötigung anzeigen?

Hallo,

ich wohne seit 3 Jahren in einer Mietwohnung und zahle eine Miete, die weit über dem Mietspiegel meiner Stadt liegt. Nun verlangt mein Vermieter eine Mieterhöhung, die nicht rechtens ist, da er bereits über dem Mietspiegel liegt und keinen Grund vorweisen kann (wie z.B. Sanierung). Sein aufgeführter (nicht zulässiger) Grund: steigende Kosten. Er behauptet ohne die Erhöhung würde sich das Mietobjekt nicht mehr rentieren. Als ich seine Forderung abgelehnt habe, ist er sehr respektlos in seinem Ton geworden (in Mail) und hat mir mehrfach gedroht er würde die Wohnung an einen Eigennutzer verkaufen, wenn ich seine Forderung nicht eingehe.

Randinfo:

Meine Schwester hat im selben Haus auch eine Wohnung von einem anderen Vermieter (gleiche Größe! gleiche Wohnung!) und zahlt 140 € weniger Kaltmiete als ich. Ihr Vermieter verlangt keine Mieterhöhung.

  1. Wie kann es sein, dass es sich für ihn nicht rentiert, obwohl er schon zu viel Miete verlangt und obwohl andere Vermieter offensichtlich keine Probleme haben? Jeder Vermieter in diesem Haus müsste dann doch die gleichen Kosten/Steuern etc. für die Wohnung zahlen oder? 
  2. Kann ich meinen Vermieter wegen Nötigung (Erpressung?) anzeigen?
  3. Darf er die Wohnung unter dieser Situation verkaufen bzw. darf der neue Eigentümer mir nach dem Kauf sofort kündigen (mit 3 Monate Kündigungsfrist) wegen Eigenbedarf oder habe ich eine Chance auf Anklage oder Widerspruch?
  4. Es heißt bei Umwandlung in eine Eigentumswohnung gilt eine Kündigungssperre bis zu 10 Jahren. Ist das der Fall, wenn der neue Eigentümer mir wegen Eigenbedarf kündigt oder wo genau liegt da der Unterschied? Gibt es Chancen/Möglichkeiten, dass ich in diese "Sperren-Regelung" auch kommen kann?

Ich bin für jede Unterstützung dankbar!

Liebe Grüße

Kündigung, Mietwohnung, Mieterhöhung, Vermieter

Treppengeländer in gemieteter Wohnung Bestandteil der Renovierung?

Hallo!

Ich benötige Unterstützung beim Mieterrecht. Wir haben damals eine renovierte Wohnung übernommen. Im Mietvertrag wurde notiert: "Die Wohnung wurde komplett renoviert übergeben, d. h. es wurden alle Decken und Wände in weiß von einem Malermeister gestrichen." Leider haben wir damals nicht festgehalten, dass das Treppengeländer in der Maisonette-Wohnung schon Lackschäden hatte und unser Meinung nach nicht gestrichen war.

Aus der Wohnung sind wir am 31.07.2022 ausgezogen.

Jetzt hält unsere damalige Vermieterin seit Juli die Kaution ein, weil sie die Nebenkostenabrechnung davon abziehen möchte (die haben wir im Dezember erhalten, aber auch nur für das Jahr 2021,nicht für 2022). Jetzt schrieb sie uns, dass sie von der Kaution den nachzuzahlenden Betrag der Nebenkostenabrechnung 2021 einbehält zusätzlich für 2022 auch einen Betrag einbehalten wird und die Reparaturkosten des Geländers.

Wir fragen uns, ob es rechtens ist, dass wir die Lackierung des Treppengeländers bezahlen müssen? Vor 3 Wochen haben wir den Brief erhalten, aber bis heute keine Rückzahlung erhalten. Sie schreibt, dass die Kaution als Spareinlage mit 3 monatiger Kündigungsfrist angelegt wurde. Darf sie es jetzt erst kündigen?

Ach ja, im Übergabeprotokoll wurde notiert :"Mängel : diverse Lackschäden am Geländer müssen geprüft und ggf. vom Mieter übernommen werden."

Hätte die Reparatur nicht schon längst erledigt sein müssen? Ich weiß, dass es längere Wartezeiten bei den Handwerkern gibt, aber es muss doch eine Frist geben?

Ich würde mich freuen, wenn jemand einen Tipp hat wie man sich hier verhalten soll und ob es alles rechtens ist.

Vielen Dank schonmal!

Mieter, Mietwohnung, Kaution, Vermieter, Renovierung, Nebenkostenabrechnung

Mündliche zusage?

Hallo,

Wir haben uns eine Wohnung angesehen und das Gespräch lief wirklich gut. Wir hatten viel smalltalk und am Ende von der Besichtigung meinte der Vermieter wir hätten einen guten Eindruck hinterlassen. Am Abend meldete er sich und hat uns zugesagt, dass wir die Wohnung bekommen. Natürlich haben wir uns gefreut... bis vorhin. Von meiner besten Freundin die Nachbarin sucht ebenfalls eine Wohnung, dass hatte sie erwähnt. Ebenfalls eine 4 Raum Wohnung. Als sie meinte das die Wohnung genau gegenüber von ihr wäre bin ich stutzig geworden. Das war nämlich genau die Straße wo wir uns letzten Freitag die Wohnung angeguckt & auch die Zusage bekommen haben. Als meine Freundin ihre Nachbarin nach der Straße fragte, war diese ebenfalls identisch... und nein in dem Haus sind keine anderen Wohnungen frei bis auf diese. Nun ist die Freude dahin und der Frust natürlich groß.... warum sollte ein Vermieter trotz einer Zusage noch andere Interessenten reinlassen? Er meinte selber die Wohnung steht seit Oktober leer und umso früher umso besser. Wir sind ihm entgegen gekommen und würden sogar einen Monat doppelt Miete bezahlen. Er meinte sogar wir können unsere alte Wohnung schon kündigen...( was ich selbstverständlich noch nicht getan habe, weil ich den Mietvertrag erst nächste Woche irgendwann bekommen soll. Er meinte er würde sich melden). Wie bindend sind mündliche Zusagen? Warum lässt er noch andere Interessenten rein? Obwohl er selber meinte er müsse sehr lange fahren hierher? Er hätte statt die rein zu lassen uns ja den Vertrag geben können? Dann müsste er nicht doppelt fahren.... Danke fürs lesen...

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