Vater – die besten Beiträge

Neue Ergänzungspflegerin ( ausschließlich für Bereich Schule zuständig)will Termin Zuhause.. will Begleitung mit Nehmen.... vorhergehende hat dies nicht...?

Erst auf mein fragen ob sie denn da alleine kommt sagt sie, dass sie jmd vom juamt als Begleitung mitnimmt. Ich sagte dann, aber nicht den Herrn.... Dieser wurde bereits gerechtfertigterweise angezeigt und wir sind auch deshalb das Gegenteil von Freunden. Sie sagte...OK, kann ich dann jmd anderes vom juamt mitbringen....ich sagte ja, kommt drauf an wer.....sie meinte dass sie sich umschaut und dann nochmal meldet wenn Sie eine Person gefunden hat. Wir sind theoretisch seit Jahren in der Akte, in einer Verhandlung seit Jahren gefangen und es wurde bereits unprofessionell und Machtmissbrauchend von Amtswegen vorgegangen. Wir müssen kooperieren und das bedeutet, du musst das machen was dir auferlegt wird weil dir sonst die Rechte mit einseitigen und übertriebenen Angaben dafür entzogen werden. Im neuen Gutachten wird keine KiwoGefährdung festgestellt und festgehalten. Jedoch zu unserer Verwunderung betont, dass das Kind (welches nur zum Test und auch nur für erst ein Jahr, dann für zwei Jahre zum Test in eine Förderschule kam welche bewiesenermasen garnicht am besten für ihn geeignet ist) die Gutachterin erstellt ihr Gutachten aufgrund verschiedener Berichte von dritten. Es gibt normal IQ, der Schuleignungsstest von der Förderschule durchgeführt welche mit juamt kooperiert und dieser Text enthalten negative Anschuldigungen die nicht der Wahrheit entsprechen. Auch ist eine Testung welche ergibt, dass in der schuleignung festgestellte visuelle Wahrnehmungsstörung garnicht vorliegt nicht belegt worden sondern lediglich der hang zu Konzentrationsschwierigkeiten. Die Schule fördert das Kind garnicht individuell was jedoch ein Kriterium war um ihn an dieser Förderschule aufnehmen zu lassen im Gegenteil das Kind wird garnicht individuell gefördert. Ihm wird dadurch in seiner Entwicklung geschadet. Das SPZ ist auch nicht mit dem Umgang des Jugendamtes einverstanden. Unser Kinderarzt etc wurde auch schon unter Druck gesetzt und sagt er verstehe nicht warum so mit uns umgegangen wird und es sei nicht gut das Kind und uns so zu behandeln. Zu ihm wird zb gesagt, wenn das Kind ne Krankmeldung holt, darf der Arzt es nur verschreiben wenn das Kind im akuten Krankheitsstatus zu ihm in die Praxis käme. Wir saßen nachdem wir uns auf dem Weg dorthin mehrfach übergeben haben mehrere Stunden hoch ansteckend und kraftlos im Wartezimmer. Das ist nicht der Wunsch des Kinderarztes im Gegenteil und warum muss man sich mit sich umgehen lassen. Ist das offensichtliches deutsches Recht? Jetzt will die neue Ergänzungspflegerin für Bereich Schule unbedingt noch vor Gericht zu uns Heim kommen obwohl wir uns mit der bereits vor kurzem bzw vor drei Monaten auf dem Spielplatz getroffen haben. Die ist sehr junge Berufsanfängerin und die andere die wurde uns einfach genommen obwohl die sympathisch war. Dieser eine Mann vom Jugendamt mit dem wir uns verständlicherweise nicht verstehen weil er sich so verleumdend und übergriffig uns und unseren Kindern verhält gehört quasi seit Jahren zum Inventar vom Jugendamt. Es ist bei uns jedoch so, dass wir verständlicherweise das Gefühl haben dieser Mann möchte und nichts Gutes und hat dies in der Vergangenheit bereits mehrfach durch sein Verhalten zum Ausdruck gebracht Vor Jahren wurde von einer jungen Frau vom Jugendamt ein Bericht von einem Gutachter abgefordert und diesem wurde gesagt es läge eine KiwoGefährdung vor und er solle das mal begründen. So formulierte er eine mögliche vielleicht Diagnose welche er jedoch im Gericht selbst wieder zurück zog. Es gab lediglich eine bitte um Beratung als wir selbst den Kontakt zum Jugendamt herstellten. Diese haben wir uns selbst gesucht. Seit da sind wir in einer Kontrollspirale und werden verleumdet. Die Bearbeiter wechseln jährlich ohne dass wir wirklich Kontakt hatten. 2010 gab es dann nach dem alten Gutachten plötzlich einen Antrag von dieser Berufsanfängerin das Kind zu entziehen. Dieser könnte jedoch vor Gericht nicht begründet werden. Daraufhin legte die Frau Beschwerde ein und wir gingen zur höheren Instanz, zum OLG.

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