Kann das Jugendamt/Familiengericht Kinderheim-Kinder zur Adoption freigeben?

4 Antworten

Für eine Adoption müssen die Eltern zustimmen, ohne deren Zustimmung ist das nicht erlaubt. Und ab dem 14. Lebensjahr muss auch das Kind einer Adoption zustimmen.

Die Kinder können aber in Pflegefamilien untergebracht werden statt im Heim.

Deshalb hat eine Inobhutnahme ins Kinderheim erfolgt. Können Jugendamt/Familiengericht für eine Adoption sorgen?

Nein, dass Jugendamt /Familiengericht kann - ohne Zustimmung der Eltern - die Kinder nicht zur adoption freigeben. Es gibt zwar Kinder die zur Adoption freigegeben werden, aber in dem Fall entscheiden die Eltern immer, dass sie ihr Kind / ihre Kinder "freigeben" wollen.

Jugendamt und Familiengericht wollen das Beste für das Kind /die Kinder. Während die Kinder in Obhut genommen werden, bekommen auch die Kindeseltern Hilfe angeboten. Sofern die Eltern die Hilfe annehmen, sich aktiv kümmern und etwas an der Situation verändern wollen, werden die Kinder irgendwann auch zurück zu ihren Eltern kommen. Eine Rückführung in die Kindesfamilie ist immer der Plan, sofern die Eltern "mitarbeiten".


hachri  21.08.2025, 17:22

Auch wenn sie nicht mitarbeiten werden sie oft rückgeführt und müssen leiden - leider!

Nein. Eine Adoption ist nur mit Einwilligung beider Elternteile möglich.

Was allerdings möglich ist, ist eine Dauerpflegefamilie oder eine Heimunterbringung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

nein, eine Adoption kann nur mit Einverständnis beider Eltern erfolgen. Aber das Gericht kann die Unterbringung in einer Pflegefamilie oder im Heim entscheiden. Also entscheiden, das die Kinder nicht mehr bei den Eltern leben dürfen.