Unternehmen – die besten Beiträge

Einzelunternehmen Haftungsrecht?

Sachverhalt:

Schon seit einem längeren Zeitraum restauriere ich gerne hobbymäßig alte Möbel. Da ich in letzter Zeit aber nicht nur mehr die Möbel restauriere, sondern auch aktiv die Möbel kaufe und nach dem Restaurieren wiederverkaufe, möchte ich lieber den Handel anmelden.

Die Möbel kaufe ich bei privaten Personen ein, d.h. ich suche auf der Plattform „Ebay-Kleinanzeigen“ nach alten Möbeln und kaufe diese dann.

Nach dem Kauf lagere ich diese Möbel bei mir und restauriere diese auch gegebenenfalls.

Nach der Restauration verkaufe ich diese Möbel wieder über Anzeigen auf der gleichen Plattform.

Zukünftig möchte ich jedoch eine eigene Website gründen, auf welcher ich die Möbelstücke zum Verkauf anbieten kann.

Neben den restaurierten Möbeln möchte ich dort auch Möbel/Dekoration verkaufen, welche ich vorher bei anderen Unternehmen oder Verkäufern eingekauft habe.

Haftungsrecht.

Da ich als Einzelunternehmer mit meinem privaten Vermögen für mein Unternehmen hafte, möchte ich mich möglichst von allen Haftungen ausschließen.

D. h. nimmt man an, dass das gekaufte Produkt einen Defekt hat, dann würde ich ungern dafür haften, sondern wenn nur aus Kulanz handeln.

(So wie bei dem Privatverkauf)

Ebenso möchte ich nicht dafür haften falls das Produkt Kosten beim Kunden verursacht. Bsp.: Ein Kerzenständer hält die Kerze nicht korrekt und die Kerze fällt herunter und dadurch ist der Teppichboden zerstört. Oder das Produkt hat eine Oberfläche, die eine Verletzung hervorruft, wie eine Rötung der Haut oder einen Holz-Splitter. In beiden Fällen würde ich ungern dafür haftbar gemacht werden können. 

1.     Kann man sich überhaupt von solchen Haftungen ausschließen?

2.     Wenn ja, kann ich dies einfach in den AGB’s meiner Website hinterlegen?

3.     Müsste ich dies auch noch auf der Rechnung vermerken?

4.     Lohnt es sich eventuell eine Rechtschutzversicherung abzuschließen?

Vielen Dank im Voraus für jegliche Antworten. :)

Mit freundlichen Grüßen Tobias

Recht, Justiz, Kanzlei, Unternehmen, Einzelunternehmen, haftungsrecht, haftungsausschluss, Wirtschaft und Finanzen

Ich habe Fragen zu der schulischen Fachhochschulreife (Fachabitur)?

Nur noch 2 Jahre (natürlich vorrausgesetzt ich bestehe), dann gehts ins richtige Berufsleben. Ich bin derzeit auf einem Wirtschaftsberufskolleg und mache nur den schulischen Teil der FHR. Den praktischen Teil während der Schule ist irgendwie nicht möglich weil die 24 Wochen kriegt man nicht voll selbst wenn man alle Ferien in den 2 Jahren dafür nutzt. Ich habe 4 Fragen:

  1. Wenn es eine Ausbildungsstelle gibt & die haben die Vorraussetzung "(Fach-)Hochschulreife", kann man sich dann trotzdem bewerben mit nur dem schulischen Teil?
  2. Wäre es besser wenn ich eine Ausbildung mache um das volle Fachabitur zu bekommen oder eher ein Praktikum und danach ein duales Studium anfange? Die Ausbildung nimmt dann viel Zeit weg, aber man hat dann zumindest eine Berufsausbildung was eine Sicherheit gibt. Wenn ich ein Praktikum mache & dann das duale Studium anfange und ich das dann abbreche, habe ich dann quasi vom Praktikum bis Studium "zeitverschwendet".
  3. Wie viel Praktikum muss ich gemacht haben? Während dem Berufskolleg sind es 24 Wochen, gilt es auch nach dem Berufskolleg oder muss man dann 1 Jahr machen?
  4. Wenn ich nach dem Berufskolleg das Praktikum machen möchte um das volle Fachabitur zu bekommen, macht man einfach das Praktikum und beim Bewerben zeigt man das Zeugnis und den Praktikumsnachweis und die beiden ergeben dann das volle Fachabitur oder muss man sich irgendwo anmelden, dass man den praktischen Teil der FHR macht?
Studium, Schule, Bildung, Ausbildung, Abschluss, Karriere, Berufskolleg, Fachabitur, Fachhochschulreife, Praktikum, Unternehmen, Nordrhein-Westfalen, Ausbildung und Studium, Fachhochschulreife praktischer Teil, Beruf und Büro

Meistgelesene Beiträge zum Thema Unternehmen