Verzicht auf Kleinunternehmerregelung wegen Vorsteuerausgleich, habe ich das folgende richtig verstanden?
Ich möchte einen ECom Shop starten. Dabei denke ich von anfang an daran, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Das hat den Grund, dass ich über einen Print-On-Demand Anbieter Einkäufe tätige & ich mir damit ja die Vorsteuer geltend machen kann, die ich an den Anbieter pro Bestellung bezahle.
Wenn ich mit einem Buchhaltungssystem nun die Umsatzsteuervoranmeldung mache, ist dann da schon die "Anfrage" auf Vorsteuerausgleich miteinbegriffen? Bzw. muss ich dann direkt nur die fällige Umsatzsteuer MINUS der Vorsteuer, die ich schon bezahlt habe, überweisen? Oder steht da drin, was ich als Vorsteuer bezahlt habe, ich überweise aber alles und bekomme vom Finanzamt zurück, was ich vorher schon bezahlt habe an Vorsteuer?
Liebe Grüße