Sind GmbHs die ihr eigenes Vermögen verwalten verpflichtet, eine Gewerbeanmeldung nach § 14 I 1 GewO vorzunehmen?
Guten Tag,
ich bin im Gewerbeamt einer kleinen Gemeinde tätig und bin des Öfteren mit der o.g. Frage konfrontiert. Bisher habe ich in diesem Fall trotzdem zur Gewerbeanmeldung aufgefordert.
Doch jetzt stellt sich der Geschäftsführer einer GmbH quer und möchte seine Firma nicht anmelden, da die Verwaltung des eigenen Vermögens ja keine gewerbliche Tätigkeit sei.
Ich habe ein Kommentar zur GewO gelesen aber der konnte meine Frage nicht beantworten und Internetrecherche hat mir widersprüchliche Ergebnisse geliefert.