Wie teuer ist es einen Antrag nach § 112 Absatz 1 BGB zu stellen und wie läuft es ab?


29.04.2020, 18:51

Für welche Geschäfte braucht man als minderjähriger überhaupt die Zustimmung des Familiengerichts und bei welchen reicht die Einverständnis der Eltern?

3 Antworten

Sinnvoll ist das erst ab einem bestimmten Umfang des Unternehmens.

Du brauchst die Zustimmung des Familiengerichts NICHT für jede Art der unternehmerischen Betätigung. Wenn deine Eltern damit einverstanden sind und du auch nur einen geringen Umsatz machst, ist die einfache Zustimmung deiner Eltern (die du ja auch bei § 112 brauchst) völlig ausreichend.

Die Frage nach den Kosten bestätigt meinen Eindruck, dass es sich eher um ein kleines Start-Up als um ein brummendes Geschäft mit hohen Umsätzen handelt.

Das Verfahren wäre für dich kostenfrei gemäß § 81 Absatz 3 FamFG (vgl. Urteil des OLG Naumburg vom 22.08.2013, Az. 8 UF 144/13, Randnummer 22).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Examinierter Jurist
Bootsfreak369 
Fragesteller
 29.04.2020, 18:26

Vielen Dank!

Dass es sich eher um ein kleines Geschäft handelt hast du völlig richtig erkannt.

Weißt du für welche unternehmerischen Tätigkeiten ein Besuch beim Familiengericht erforderlich ist?

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Wikifreak  29.04.2020, 19:06
@Bootsfreak369

Da gibt es keine festen Grenzen etwa bezüglich des Umsatzes. Wenn du dir nebenher ein bisschen Geld verdienen willst, z.B. im Bereich Grafikdesign, ist das unnötig. Erst wenn du ein gewisses unternehmerisches Risiko trägst und dabei in deinem Unternehmen Herr deiner selbst bist, ist die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich.

Schließt du Verträge ab, mit denen du dich für lange Zeit bindest oder eine hohe finanzielle Verpflichtung eingehst? Handelt es sich um eine Vielzahl potentieller Kunden/Geschäftspartner? Wenn ja, ist die Genehmigung des Familiengerichts eher erforderlich als wenn du diese Fragen verneinen kannst. Das sind aber nur Indizien.

Am Ende zählen zwei Fragen: 1. trägst du ein (nicht nur geringes) unternehmerisches Risiko? Und handelst du 2. innerhalb deines Unternehmens selbstständig?

Es stellt sich natürlich auch die Fragen nach deinem Alter. Wenn du 17 bist, bist du in absehbarer Zeit sowieso volljährig.

Es ist überwiegend wahrscheinlich, dass du die Genehmigung des Familiengerichts nicht brauchst. Diese ist bei der unternehmerischen Betätigung Minderjähriger die Ausnahme, nicht die Regel.

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Borow  16.09.2020, 00:32

Erstmal bedanke auch ich mich für die Antwort, da ich genau nach dieser gesucht habe!

Also laut meinem Verständnis, fallen die Kosten ganz weg und werden auch nicht an die Erziehungsberechtigten übertragen, richtig?

Und da in meinem familiengerichtilichen Beschluss der ,,§ 81 Absatz 3 FamFG'' nicht explizit erwähnt wurde, frage ich mich ob der Rechtspfleger sich wohl bewusst ist, dass die Gebühren wegfallen oder ob ich ihn sicherheitshalber nochmals ansprechen soll.

MfG!

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Nur deine Eltern bzw. deine gesetzlichen Vertreter können dir die Ermächtigung erteilen. Im nächsten Schritt muss ein Familiengericht diese Ermächtigung genehmigen. Erst dann erhältst du eine Bescheinigung über deine “unter-nehmerische Tauglichkeit”. Diese Bescheinigung erlaubt es dir, unein-geschränkt geschäftsfähig zu agieren.

Im nächsten Schritt muss die Ermächtigung dann durch das Familiengericht genehmigt werden. Dazu musst du einen Antrag stellen. Falls du noch schulpflichtig bist, solltest du dem Antrag eine Bescheinigung Deiner Schule beifügen, in der zwei Aspekte bestätigt werden:

  • Die Führung eines Unternehmens lässt sich mit deinen schulischen Leistungen vereinbaren
  • Deine Selbständigkeit kollidiert nicht mit Deiner Schulpflicht

Generell folgt auf deinen Antrag die Vorladung beim Familiengericht. In einem persönlichen Gespräch mit dir und deinen gesetzlichen Vertretern beurteilt ein Rechtspfleger, ob du über die nötige Reife und die zur Unternehmensführung ebenso notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügst.

Am besten bereitest du dich auf dieses Gespräch gründlich vor. Du musst hier beweisen, dass du dich über alle Pflichten, die sich aus der Unternehmensführung ergeben, im Klaren bist und dir über die finanziellen Aspekte Deiner Gründung sowie die Risikoabsicherung Gedanken gemacht hast. Der Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht steht nichts im Wege, solltest du die Fragen glaubhaft und ausreichend beantworten können.

Mit Genehmigung der Ermächtigung bist du dann in allen Gewerbebelangen unbe-schränkt geschäftsfähig und kannst mit der Gründung loslegen!

Zuerst solltest du klären, welche Art der Selbständigkeit für dich und deine Ideen in Frage kommt: Gewerbebetrieb oder Freiberuflichkeit.

Woher ich das weiß:Recherche
Bootsfreak369 
Fragesteller
 29.04.2020, 18:23

Danke! Aber ich glaube ich habe den Artikel irgendwo schonmal gelesen.

Weißt du wie viel diese Bestätigung durch das Familiengericht kostet?

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Naja, es müssten erst einmal ein paar Grundlegende Sachen festgestellt werden.

Z.B. Wie wichtig könnte dein Unternehmen für die Wirtschaft, Interesse usw. sein, damit sich der kommende Aufwand lohnt.

Bist du verantwortungsvoll genug, um damit auch umgehen zu können.

ich denke, das du dich zuerst einmal bei der IHK in deiner Umgebung beraten lässt. Die werden wissen, welche Voraussetzungen du erst einmal mitbringen und ggf nachweisen musst.

PS.: Du bist 15 / 16 Jahre alt?

Bootsfreak369 
Fragesteller
 29.04.2020, 18:20

Meine Idee ist die gleiche wie viele sie haben:

-Idee

-Prototyp

-gründung einer UG

-Crowdfounding campanie

-fertigung in "hoher" Stückzahl und Auslieferung

Ich denke ich bin entsprechend verantwortungsvoll, sonst würde ich die Frage nicht stellen. Ich werde auf jeden Fall bei der IHK nach einer Beratung fragen, dass ist ein guter Tipp. Um deine Frage zu beantworten ich bin 15. Ich hoffe, dass reicht an Information, wenn nicht schreib bitte einfach was du wissen willst.

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