Entscheidungsdauer nach Zusage für eine Ausbildung?

2 Antworten

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Wenn Du eine Zusage bekommst, wartest Du erst einmal auf den Ausbildungsvertrag. Meist wird dieser zugeschickt und man kann sich da schon ein paar Tage Zeit lassen um ihn in Ruhe zu lesen und ggf. zu unterschreiben und zurückschicken.

Wenn Du "Angst" hast, Dich an ein Unternehmen zu binden, weil Du evtl. noch von einem favorisierten Betrieb eine Zusage/Ausbildungsvertrag bekommst. kann ich Dich beruhigen.

Falls im Ausbildungsvertrag nichts davon steht, dass dieser vor Antritt der Ausbildung nicht kündbar ist, kannst Du auch den schon unterschriebenen Vertrag kündigen und die andere Ausbildung annehmen.

Solche Klauseln stehen aber nur gaaaaanz selten in Ausbildungsverträgen, da während der Probezeit beide Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen können (§ 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz).

Bewerben kannst Du Dich auf eine Stelle übrigens so oft Du willst. Ob das Sinn macht oder nicht, kann ich nicht entscheiden, da kommt es auch darauf an, aus welchen Gründen man Dich bei der ersten Bewerbung nicht genommen hat.

Danke fürs Sternchen

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Es ist normal so, dass du die Zusage bekommst und dir dann der Vertrag zugeschickt wird. Dies kann sich (wenn z.B. der Betriebsrat zustimmen muss und dieser kommt nicht regelmässig zusammen) schon mal über Wochen hinziehen, kann aber auch fix gehen (kleine Betriebe).

Du kannst dich natürlich mehrmals auf den gleichen Ausbildungsberuf bewerben. Aber macht wenig Sinn, wenn du schon beim ersten Mal ne Absage bekommst😏.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Industriekaufmann

Ok danke schonmal, aber eigentlich wollte ich eher wissen wie lange ich dann Zeit habe, nachdem ich zum Beispiel zwei Zusagen bekommen habe, um mich für eines der beiden Unternehmen zu entscheiden

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@GreenCanyon

Ah sorry, falsch gelesen.

In der Regel musste dich fix entscheiden.

Du kannst aber einen Vertrag annehmen. Bekommst du dann ne andere Zusage, willst dahin, kannst kündigen.

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Dies kann sich (wenn z.B. der Betriebsrat zustimmen muss und dieser kommt nicht regelmässig zusammen) schon mal über Wochen hinziehen,

Diesen Irrtum muss ich jetzt aber berichtigen:

Leider wird oft gesagt, dass der Betriebsrat schuld ist, wenn sich Arbeits-/Ausbildungsverträge verzögern.

Das ist komplett falsch!!!!

Im Gegensatz zum Arbeitgeber hat der Betriebsrat gerade mal eine Frist von 7 Tagen. Wenn er innerhalb einer Woche der Einstellung nicht widerspricht, gilt die Zustimmung als erteilt.

Ein Betriebsrat der sein Mitspracherecht innerhalb der Fristen nicht wahrnimmt, sich nur in größeren Abständen trifft, egal ob etwas anliegt oder nicht, sollte sich entweder schulen lassen (und dann entsprechend das Amt ausüben) oder anderen Mitarbeitern diesen "Job" überlassen.

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@Hexle2

Mag sein.

Ich musste aufgrund dieser Ausage letztes Jahr mind. 3 Wochen warten, bis mein Vertrag kam.

War aber ok, da ich vorher eine schriftl. Zusage bekam.

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@LuClRa
Ich musste aufgrund dieser Ausage letztes Jahr mind. 3 Wochen warten, bis mein Vertrag kam.

Genau deshalb habe ich ja über die Rechtslage geschrieben.

Im Betriebsverfassungsgesetz ist festgelegt, dass der BR eine Woche Zeit zur Stellungnahme hat, nicht mehr und nicht weniger.

Ohne Stellungnahme ist es eine Zustimmung.

Deshalb ärgert es mich immer wieder, wenn dem BR der "Schwarze Peter" zugeschoben und er für Verspätungen verantwortlich gemacht wird, obwohl nur ein BR diese Frist hat und AG/Personalbüro ruhig mal ein paar Wochen Zeit haben.

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