Dürfen Mieter auf meinem Balkon Geld mit Balkonkraftwerken verdienen, ohne mich zu beteiligen?
Ich frage mich ernsthaft: Sollten Mieter nicht verpflichtet sein, 50 % der Erträge aus ihren Balkonkraftwerken an den Vermieter abzuführen?
Seien wir ehrlich: Viele Mieter sind ohnehin Meister darin, mit minimalem Einsatz das Maximum herauszuholen. Sie jammern über steigende Nebenkosten, bestellen aber täglich Pakete. Sie wollen günstige Mieten, aber bitte mit Glasfaser, Neubaukomfort und urbanem Charme. Und jetzt – der neueste Trick – schrauben sie sich Solarmodule an die Balkonbrüstung und feiern sich als kleine Energieversorger. Natürlich auf meine Kosten.
Immerhin nutzen sie dafür mein Eigentum – meinen Balkon, meine Fassade, mein Haus. Ohne meine Immobilie gäbe es keine Steckdose, kein Panel, keinen Cent. Und jetzt soll ich tatenlos zusehen, wie jemand auf meiner Substanz seine persönliche Energiewende monetarisiert?
Ich bin ja nicht die Wohlfahrt. Wenn ein Mieter mit Sonnenenergie spart oder gar Gewinne einfährt, dann ist es doch nur gerecht, dass der Eigentümer – also ich – angemessen an dieser „Nebeneinnahme“ beteiligt wird. Alles andere wäre eine inakzeptable Subventionskette von Vermietern an Mieter.
Wir sprechen hier schließlich nicht von Wohnen – wir sprechen von wirtschaftlicher Nutzung fremden Eigentums. Und das muss honoriert werden.
Sonst baut demnächst noch jemand einen Windpark auf dem Dach und erklärt mich zum Gönner.
Was meint ihr? Zeit für eine Solarbeteiligungsumlage? Oder darf man als Mieter einfach so mein Haus zur Gelddruckmaschine umfunktionieren?