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Mit Familie in ein anderes Bundesland umziehen?

Hallo zusammen,

ich bin etwas überfordert und weiß nicht wo ich anfangen soll und wie ich das anstellen soll und formulieren soll.. tut mir leid vorab..

Ich bin vor drei Jahren von Köln nach Baden-Württemberg gezogen. Der Grund für den Umzug war, dass ich schwanger wurde, und da ich sowieso im Beschäftigungsverbot kam, es einfacher wäre wenn ich zu meinem Mann ziehe.

Ich merke heute, dass es ein Fehler war. Ich fühle mich hier einfach nicht zuhause :(

nicht angekommen, ich vermisse mein geliebtes Köln, meine Familie und meine Arbeit, zu der ich wirklich sehr gerne hingegangen bin. Ich möchte zurück nach Köln.

Mir ist allerdings bewusst wie schwer der Wohnungsmarkt in Köln geworden ist und wie teuer die Mieten sind , deswegen mache ich mir so große Sorgen ob es denn überhaupt umsetzbar ist, so einen großen Schritt zu wagen? Gerade mit einem drei jährigen Sohn und ein 9 Monate altes Baby.

Da stelle ich mir auch die Frage wie ist es mit dem Kindergarten dort? Wie schnell bekommt man ein Platz?

Ich bin bisher noch nie richtig ausgezogen, damals kam ich mit zwei Koffer hierhin aus dem Elternhaus und das war’s, heute müsste ich Kartons packen, den Umzug richtig organisieren und vorbereiten. Und schon da fängt es an ich weiß nicht wo ich anfangen soll

Sei es um das bürokratische, um die Kinder, um die Vorbereitung. Ich weiß nicht wie ich das umsetzen soll, wie ich anfangen soll .

Ich bin bis nächstes Jahr in Elternzeit, habe Gott sei Dank noch meine Arbeitsstelle in Köln. ( als ob ich es gewusst hätte )

Mein Mann ist voraussichtlich bis Oktober in Ba-Wü Arbeitsstätig, wie es danach weiter geht weiß man noch nicht.

Am liebsten würde ich sofort wegziehen aber das geht nicht so einfach.

Vorübergehend können wir bei meinen Eltern wohnen, allerdings stelle ich mir das sehr stressig vor, mit zwei Familien unter einem Dach, gerade mit zwei kleinen Kinder.

Wie gehe ich mit dieser Situation um? Was könnt ihr mir empfehlen??

Kinder, Wohnung, Angst, Umzug, bundeslandwechsel

Mieter halten sich nicht an Regeln?

Guten Abend,

Ich wohne in meinem ehemaligen Elternhaus mit meiner Partnerin. Da dieses Haus relativ groß ist, mit ca. 7 Zimmern haben wir beschlossen einige Zimmer über booking zu vermieten um noch nebenher etwas zu verdienen. Wir beide haben für uns ein Wohnzimmer und Schlafzimmer. Das Bad und Küche sowie der Flur wird gemeinsam genutzt mit den anderen Mitbewohnern. Es ist praktisch wie eine WG.

Es klappt eigentlich ganz gut und zurzeit wohnen dort ein weiteres Paar sowie ein Paar mit 2 Kindern., seit ca. 4 Jahren.

Da das Haus schon etwas älter ist bitte ich die anderen Mieter abends etwas leiser zu sein, insbesondere beim Fernsehen, da alles etwas hellhörig ist.

Da es in der Küche beim Herd keine Abzugshaube gibt (auch kein Anschluss vorhanden) bitte ich die Mieter wenn sie etwas braten wo Dampf entsteht das Fenster zu öffnen bzw. die Küche durchzulüften, was oft auf wenig verständnis stoßt.

Es wird Waschmaschine und Trockner gemeinsam genutzt, sowie jeder hat noch ein eigenes Kellerabteil.

Einer der Mieter arbeitet als Maler und muss oft seine Arbeitskleidung waschen. Es passiert daher oft das beim nächsten Waschgang noch Schmutz von der vorherigen Wäsche des Malers ist, da diese Kleidung eben voller Farbe usw. ist. Ich habe ihn gebeten diese Kleidung eben in der Reinigung zu waschen, da diese Waschmaschine eben nicht für solche Reinigungen ausgelegt ist.

Es passiert oft das die anderen unser Geschirr benutzen oder aus versehen etwas von unseren Lebensmitteln nehmen. Ich habe den Leuten erklärt, das im Kühlschrank jede Partei sein eigenes Fach hat was auch relativ gut geklappt hat. Meine Freundin meint das würde sie nicht stören wenn jemand anderes unser Geschirr benutzt, denn schließlich wird immer aufgeräumt und geputzt.

Wir haben einen Putzplan und auch das klappt wurderbar.

Bin ich in den genannten Punkten etwas streng?

Ich habe eben booking gewählt, da es so leichter ist nicht auf Mietnomaden reinzufallen.

Grüße

Haus, Kündigung, Umzug, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Immobilien, Mietvertrag, WG, Wohngemeinschaft

Probleme mit vermieter dusche?

Die Duschekabine (kunststoff) hat ein grosses loch auf einer seite und der Vermieter verlangt das wir es komplett reparieren. Er besteht auf eine Firma. Ich kann ja Leute holen von der Familie die beim sanitär arbeiten und es fachgerecht machen. Die machen es mir ohne Kosten also privat. Wenn die duschkabine ordentlich da steht und ersetzt wurde, kann der vermieter doch nichts machen? Was ist wenn er weiterhin Probleme macht mit der duschkabine ? Und er meine Kaution nicht wieder gibt? Was sind meine Rechte. Er besteht auf firma. In meinem Mietvertrag steht das. Kennt sich jemand aus?

Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume

$ 10

Der Mieter trägt die Kosten kleinerer Instandsetzungsarbeiten (Reparaturen) an denjenigen Gegenständen, die dem

direkten und häufigen Zugriff unterliegen, wie den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den

Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen soWie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden;

ferner - außer bei preisgebundenen Wohnungen - auch von Rollläden. Je Einzelfall darf der Betrag von 120,- EURO nicht

überschritten werden; pro Jahr sind die gesamten Kosten auf 6 % der Jahresmiete (Grundmiete/Nettomiete ohne

Nebenkosten) beschränkt.

Ziffer 1 gilt bel preisgebundenem Wohnraum nur, soweit die Kosten für Kleinreparaturen i in- der Kostenmiete als Instand-

haltungskosten nicht enthalten sind.

S 11

Schonheitsreparaturen durch den Mieter

Der Mieter ist verpflichtet, in den Mieträumen auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen durchzuführen bzw. durch-

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führen zu assen, soweit und sobald sie durch seinen Mietgebrauch erforderlich sind.

2. Die Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen von Wänden und Decken, Streichen der Fußböden,

der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen.

Die Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden. Im Falle einer erforderlichen Neutapezierung sind

die alten Tapeten zu entfernen.

Naturiasiertes Holzwerk darf nicht mit deckenden Farben überstrichen werden. Das Streichen von Kunststoffrahmen ist

nicht erlaubt.

Die Farbgebung muss zum Ende des Mietverhältnisses SO sein, dass sie üblichem Geschmacksempfinden entsprcht

also in neutralen, hellen, deckenden Farben oder Tapeten ausgeführt sein), sofern der Mieter die Farbgebung gegen-

uber dem Zustand bei Übergabe der Mietsache verändert hat.

Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurück zu geben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig gestrichene

Holzteile können auch in Weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden.

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