Ist eine Eigenbedarfskündigung möglich bei mehrfacher Schwerbehinderung?

6 Antworten

Das man eine Erdgeschosswohnung braucht reicht imho nicht zum Härtefall. Sofern denn natürlich echter Eigenbedarf vorliegt. Treppenlifte (für Wohnungen alternativ nicht im Erdgeschoss) werden bezuschusst und dürfen von Vermietern für höhere Wohnungen auch nicht abgelehnt werden.

Unterm Strich ist es natürlich immer ein Gerichtsurteil für den Einzelfall, aber es ist definitiv nicht so dass das ganz klar ein Härtefall wäre.

Das sieht nach "sozialer Härte" aus. Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist immer möglich, aber in eurem Fall dann auch langwierig. Wenn ihr Glück habt, kauft jemand als Kapitalanlage. Das kann aber durchaus auch Mieterhöhungen zur Folge haben.

Das Risiko kann man schlecht bewerten. Ihr könnt eigentlich nur abwarten.

Viel Glück!!

Eine Eigenbedarfskündigung ist grundsätzlich auch bei mehrfacher Schwerbehinderung möglich, aber es gibt besondere Schutzmechanismen für Mieter mit Behinderungen. Eine Kündigung kann als Härtefall angesehen werden, wenn der Umzug für den Mieter aufgrund seiner Behinderung unzumutbar ist. Die genauen Umstände des Einzelfalls sind entscheidend, und Gerichte prüfen dies sorgfältig

wenn ihr euch sicher sein wollt, gibt es aus meiner Sicht zwei Möglichkeiten

a) die sicherste ist, ihr erwerbt diese Wohnung

b) ihr bekommt den Vermieter dazu diese nur an eine Immobilienfirma zu übertragen, da gibt es keinen Eigenbedarf. Aber halt nur bedingt sicher, da diese die ja jederzeit dann doch an jemanden verkaufen kann, der dann selber einziehen will. Je nach Länger eures Mietvertrages gibt es dann aber entspechende Kündigungsfristen.

dem käufer ist nur die mieteinnahme wichtig - und dann bleibt ihr da wohnen.

will der erwerber da selber wohnen ; wird es lange dauern bis etwas pasendes gefunden wird = daher rechtzeitig einen juristen einschalten

Google meint dazu:

Eine Eigenbedarfskündigung kann durch eine Härtefallregelung erschwert oder verhindert werden, wenn die Kündigung für den Mieter eine besondere Härte darstellt, die auch unter Berücksichtigung der Vermieterinteressen nicht zumutbar ist. Das Gesetz sieht vor, dass in solchen Fällen das Interesse des Mieters am Fortbestand des Mietverhältnisses überwiegen kann. 

Was ist eine Härtefallregelung?

Die Härtefallregelung soll Mieter vor unzumutbaren Härten schützen, die durch eine Eigenbedarfskündigung entstehen können. Dabei wird eine Abwägung zwischen den Interessen des Vermieters und des Mieters vorgenommen. 

Wann liegt ein Härtefall vor?

Ein Härtefall kann in verschiedenen Situationen vorliegen, wie zum Beispiel:

  • Hohes Alter und Krankheit: Ältere oder kranke Mieter, die durch einen Umzug gesundheitlich stark beeinträchtigt würden, können einen Härtefall darstellen. 
  • Langjährige Wohndauer: Eine besonders lange Wohndauer kann zu einer starken Verwurzelung mit der Wohnung und der Umgebung führen, was ebenfalls als Härtefall gewertet werden kann. 
  • Schulwechsel der Kinder: Wenn der Schulwechsel durch den Umzug die Ausbildung oder den Schulabschluss der Kinder gefährden würde, kann dies als Härtefall gelten. 
  • Berufliche Beeinträchtigung: Ein Umzug kann auch eine erhebliche Beeinträchtigung des Berufs darstellen, insbesondere wenn die Entfernung zur Arbeitsstelle deutlich größer wird. 
  • Psychische Belastung: Eine psychische Erkrankung, die durch den Umzug verstärkt würde, kann ebenfalls ein Härtefall sein. 

Was bedeutet das für den Mieter?

Liegt ein Härtefall vor, kann der Mieter der Kündigung widersprechen und gegebenenfalls die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Ein Gericht kann dann im Einzelfall entscheiden, ob die Kündigung trotz des Eigenbedarfs des Vermieters unzumutbar ist. 

Was bedeutet das für den Vermieter?

Der Vermieter muss bei einer Eigenbedarfskündigung die Interessen des Mieters berücksichtigen und prüfen, ob ein Härtefall vorliegt. Wenn ein Härtefall vorliegt, muss der Vermieter gegebenenfalls von der Kündigung absehen oder eine andere Lösung finden. In manchen Fällen kann auch eine längere Räumungsfrist gewährt werden, um dem Mieter die Suche nach einer neuen Wohnung zu erleichtern. 

Wichtiger Hinweis: Ob ein Härtefall vorliegt, ist immer eine Einzelfallentscheidung, die von den spezifischen Umständen abhängt. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt für Mietrecht zu konsultieren.