Straftat – die besten Beiträge

Klassenkamerad hat Bild von mir?

Ich habe heute im Sportraum also in der Kabine den rechten Arm gehoben aus Spaß also einfach nur so neben meinen Freunden und wir haben halt so gelacht und so und ich muss noch dazu sagen ich bin Kurde aber wir haben uns natürlich nicht darüber lustig gemacht einfach nur so aus Spaß und ich habe das nicht gegen eine Gruppe gemacht oder so ich habe damit auch niemanden diskriminiert (obv bin selber Ausländer).

Und ich habe jemanden in der Klasse und ich muss dazu sagen das die Person rechts ist also wirklich so rechtsextrem ich mein das ernst also die sagen so kranke Sachen über Ausländer also er und seine Freunde und ja die sagen richtig kranke Sachen halt über Ausländer und bevorzugen die AfD etc.

Und die Person hat zu mir gesagt er hätte davon ein Bild gemacht ich weiß es ist meine Schuld weil ich das gemacht habe und meine eigene Dummheit.

Aber ich bitte euch ich meine hab das zu niemanden gemacht einfach ich stand neben meinen Freunden und habe das einfach so ins nichts gemacht vor mir stand sozusagen niemand und ich habe das nur so gemacht und meine Freunde haben dann gelacht und das war’s und bin halt selber Ausländer die Person ist deutsch (hat nichts damit was ich eben gesagt hat zu tun aber er ist halt einfach deutsch).

Ja ich will es eigentlich meiner Lehrerin sagen das er ein Bild von mir gemacht hat aber ich weiß nicht ob ich mich selbst damit hochnehmen würde deswegen frage ich hier :)

Also soll ich was sagen oder ihn einfach zusammenschlagen?

Also wäre es schlau was zu sagen oder habe ich damit eine Straftat begangen was er anscheinend so sagt.

Ich bin übrigens 15 Jahre alt.

Dankeschön und schönen Tag wünsche ich dir

Schule, rechts, Rechtsextremismus, Straftat

Online-Hass in Memes - Ab wann sollten Nutzer zur Rechenschaft gezogen werden?

Wenn eine Person einer demokratischen Partei im Zuge eines Memes z.B. "doof" oder "blöd" bezeichnet wird: Ab welcher Schwelle sollten Ordnungsbehören (Staatsanwaltschaft, Polizei, SEK) einschreiten und die Räumlichkeiten durchsuchen sowie internetfähige Geräte beschlagnahmen?

  • Nur wenn solche Memes erstellt und initial gepostet werden
  • Wenn solche Memes geteilt werden
  • Wenn sie geliked werden
  • Wenn sie kommentiert werden, aber nicht eindeutig die kritische, demokratische Haltung ersichtlich ist. Also dass eine latente Staatsfeindlichkeit ableitbar wird bzw. diese billigend inkauf genommen wird.
  • Betrachtet, aber nicht gemeldet: Wenn das Meme zwar nachweislich betrachtet wurde, jedoch nicht an eine demokratische Instanz (z.B. Trusted Flagger) gemeldet wurde.

1. Wenn das Meme selbst erstellt und verbreitet wird

2. Wenn das Meme weitergeleitet/geteilt wird

3. Wenn das Meme geliked wird

4. Wenn es kommentiert wird – und der Kommentar keine kritische, demokratische Haltung erkennen lässt. Reicht das ggf. schon für eine versteckte Staatsfeindlichkeit?

5. Wenn das Meme zwar angeschaut, aber nicht gemeldet wird – Passives Konsumieren oder Verrat an der Demokratie, wenn keine Meldung an eine offizielle Stelle (z.B. Trusted Flagger) erfolgt?

Ab wann müssen Demokratie und öffentlicher Frieden durch harte Maßnahmen geschützt werden? Sollte es Aufgabe der Ordnungsbehörden sein, für eine gewisse Meinungshygiene zu sorgen und dabei klare Grenzen zu setzen? Ab welcher Ebene ist staatliches Eingreifen gerechtfertigt – wenn die freie Meinungsäußerung nur noch als Deckmantel für Hass dient?

2. Repost/Share 50%
5. Betrachtet, aber nicht gemeldet 50%
1. Erstellung/Post 0%
3. Like 0%
4. Unkritisch kommentiert 0%
Internet, Polizei, Politik, Recht, Gesetz, Soziale Netzwerke, Beleidigung, CDU, Demokratie, Die Grünen, FDP, Gesellschaft, Medien, SPD, Straftat, AfD, Meme

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