Ist die Zwangsvollstreckung hier strafbar vereitelt?

Ist eine zivilrechtliche Zwangsvollstreckung hier strafbar vereitelt, wenn Person X (= Schuldner) den Briefkasten & das Klingelschild nicht mit dem eigenen Namen markiert hat, sich auch nicht umgemeldet hat (seit knapp einem Jahr) und weiter auch keine

Die zuständige Gerichtsvollzieherin gab den Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft an den Gläubiger zurück, mit der Begründung, dass es nicht sicher sei, dass die Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft den Schuldner tatsächlich erreicht hat.

Circa drei Tage später erlangte der Gläubiger durch Eigenrecherche Kenntnis darüber, dass der Schuldner gerade mehrere 100€ (mindestens 400€) für ein großflächiges Bauchtattoo ausgegeben hatte.

Selbst wenn der Gläubiger nun über den Arbeitgeber des Schuldners oder über eine mögliche neue Wohnanschrift erneut eine Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft zustellen lässt, wären ja mehrere 100€ unwiderruflich weg.

Diese mehreren 100€ hätte aber der Schuldner definitiv in der Vermögensauskunft angeben müssen, wenn die Gerichtsvollzieherin diese hätte abnehmen lassen können und der Gläubiger hätte diese dann direkt pfänden können (durch eine Taschenpfändung oder durch eine Kontopfändung).

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Warum gibt es in Deutschland solche Deals in der Strafverfolgung?

Wieso kommt in Deutschland eine Person, welche nachweisbar eine Straftat gegenüber Dritten begangen hat - z. B. einen gewerbsmäßigen Betrug oder einen Einbruch mit Diebstahl - vollkommen straffrei (sogar ohne Aussprechen eines Strafbefehls) davon? Und das nur, weil die Person schon vor der neuen Straftat bei der zuständigen Staatsanwaltschaft aktenkundig war und hier bei einer früheren Straftat ein Deal mit der zuständigen Staatsanwaltschaft geschlossen wurde:

Täter: "Ich nehme mir fest vor, mich nicht mehr strafbar zu machen und im Gegenzug verfolgt ihr mich nicht, selbst wenn ich doch - ev. so ganz aus Versehen - nochmal straffällig werden sollte! Dadurch nehme ich ja euch auch einiges an Arbeit ab!"

Zuständige Staatsanwaltschaft: "Das ist ein guter Deal von Ihnen und damit sind wir einverstanden!"

Wer garantiert Otto-Normalverbraucher:in der/die nicht bisher straffällig in Erscheinung getreten ist, dass ein Täter - nur um zukünftig immer straffrei davonkommen zu können - einfach das Blaue vom Himmel herunterlügt und der zuständigen Staatsanwaltschaft Honig um den Mund schmiert, nur um selbst so einen Deal von der Strafjustiz in Deutschland erhalten zu können?

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