Ist eine zivilrechtliche Zwangsvollstreckung hier strafbar vereitelt, wenn Person X (= Schuldner) den Briefkasten & das Klingelschild nicht mit dem eigenen Namen markiert hat, sich auch nicht umgemeldet hat (seit knapp einem Jahr) und weiter auch keine
Die zuständige Gerichtsvollzieherin gab den Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft an den Gläubiger zurück, mit der Begründung, dass es nicht sicher sei, dass die Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft den Schuldner tatsächlich erreicht hat.
Circa drei Tage später erlangte der Gläubiger durch Eigenrecherche Kenntnis darüber, dass der Schuldner gerade mehrere 100€ (mindestens 400€) für ein großflächiges Bauchtattoo ausgegeben hatte.
Selbst wenn der Gläubiger nun über den Arbeitgeber des Schuldners oder über eine mögliche neue Wohnanschrift erneut eine Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft zustellen lässt, wären ja mehrere 100€ unwiderruflich weg.
Diese mehreren 100€ hätte aber der Schuldner definitiv in der Vermögensauskunft angeben müssen, wenn die Gerichtsvollzieherin diese hätte abnehmen lassen können und der Gläubiger hätte diese dann direkt pfänden können (durch eine Taschenpfändung oder durch eine Kontopfändung).