Antrag besuchserlaubnis u Haft was prüft die Staatsanwaltschaft?
möchte jemanden in der U Haft besuchen der Antrag darauf wurde auch schon gestellt etc. Allerdings frage ich mich was die Staatsanwaltschaft jetzt mit dem Antrag macht bzw was oder ob sie was prüfen von mir als Person. Wurde nie als Zeuge zum Fall vorgeladen und habe auch nichts damit zutun
danke im Voraus für eure antworten 😊
2 Antworten
Es wird nach Aktenkage geprüft ob Du in irgeneiner Weise in die Tat involviert bist, wenn nicht bekommst Du die Besuchserlaubnis. Der Besuch wird allerdings überacht worüber Du Dir klar sein solltest.
Zudem gilt die Besuchserlaubnis nur für die Personen die auf dem Besuchsschein aufgeführt sin, wenn sie nur auf Dich lautet gilt sie auch nur für Dich.
Sie prüfen ob welchem Verhältnis ihr steht, ob du mit der Tat was zu tun haben könntest oder ob du vielleicht die Möglichkeit hättest die Tat zu vertuschen, Beweise verschwinden zu lassen und die Ermittlungen blockieren könntest