Wie lange dauert es bis ein Besucher Antrag für die JVA durchkommt?

1 Antwort

Hallo,

in der Regel gehen solche Besuchserlaubnisse rasch raus.

Je nachdem wie der derzeitige Stand ist, ist entweder die StA ( wenn die Ermittlungen noch andauern) oder das zuständige Gericht ( wenn bereits Anklage erhoben worden ist) dafür zuständig. Vielleicht hat sich das gerade überschnitten?

Man kann auch persönlich dort vorbei gehen und bekommt dann meist die Besuchserlaubnis direkt mit. Bedenke, das du dir direkt eine Dauerbesuchserlaubnis ausstellen lässt - sonst musst du vor jedem Besuch immer wieder eine neue beantragen.

19Paulinchen96 
Fragesteller
 16.10.2013, 17:56

Vielen Dank schon mal für deine Antwort! Die Ermittlungen dauern leider noch an weswegen ich mich auch an die StA gerichtet habe. Allerdings verliere ich langsam die Hoffnung darauf ne baldige Antwort zubekommen. Da der zuständige Polizist der ihn verhaftet hat, alles versucht so lange wie möglich raus zuschieben um noch mehr mögliche Beweise zu finden, selbst seine Anwälte haben noch nicht einmal eine Akteneinsicht bekommen. Als er verhaftet wurde wollten sich seine Anwälte eigentlich mit ihm treffen wenn er ankommt und verlagert wird aber die wurden von den Polizisten gar nicht erst benachrichtigt. Soweit ich auch von seiner Mutter weiß haben sie ihn ohne wirklichen Haftbefehl festgenommen. Das alles ist doch nicht Rechtens oder? Naja, kann man auch einfach zur JVA hingehen und den Besuch beantragen? Weil über die StA dauert es mir jetzt eindeutig zu lange ich mine fast zwei Monate ist alles andere als zügig...

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Talfee  17.10.2013, 11:04
@19Paulinchen96

Hallo,

wenn jemand festgenommen wird ohne Haftbefehl, muss ja u.a. ein dringender Tatverdacht bestehen. Innerhalb einer bestimmten Frist wird derjenigen dann dem zuständigen Haftrichter vorgeführt der dann den Haftbefehl verkündet. Falls ein Haftbefehl besteht, wird dieser dann entweder fortgesetzt, aufgehoben oder unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Das die Akteneinsicht sich hinzieht ist auch nicht ungewöhnlich -leider.

In der Regel ist bei U-Haft fast IMMER eine BEsuchserlaubnis des zuständigen StA/Gericht notwendig. Aber frage mal telefonisch bei der JVA nach bzw. bei der Terminvergabe wird man dir dann sicherlich näheres und vorallem verbindliches dazu sagen können. Die BEsuchregelung ist bei vielen Anstalten unterschiedlich - oft müssen Inhaftierte ihren BEsuch auf eine Besucherliste VORHER setzen lassen. DAher rufe einfach dort an und erkundige dich wie es dort gehandhabt wird. VG.

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