Rennen gegen sich selbst strafbar?

1 Antwort

Guten Tag!

Mit nicht angepasster Geschwindigkeit, sich selbst herauszufordern, sprich ein Rennen gegen sich selbst zu fahren, erfüllt den Straftatbestand des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB. Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Der Gesetzgeber hat für die ,,Raserfällen“ reagiert und eine entsprechende Vorschrift erlassen. Sie schützt die Allgemeinheit und die Sicherheit des Straßenverkehrs bei erheblichen verkehrswidrigen Verhalten. Es muss kein Schaden eintreten, es reicht, dass ein eintreten kann, ist somit ein abstraktes Gefährdungsdelikt.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard