Kann ich gegen eine Berufung Einspruch einlegen??
Lange Geschichte kurz erklärt: ich saß vorm Richter und wurde freigesprochen!
Freispruch!
jetzt kam Post mit dem Urteil aber ganz vorne war ein Zettel von wegen hier Dokumente und der Satz: gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt!
wieso machen die sowas? Der Freispruch ging auch von der Staatsanwaltschaft aus. Der Richter hat es nur bestätigt.
kann ich gegen die Berufung vorgehen?
mir ist der Sinn dahinter was die Staatsanwaltschaft da macht, nicht ganz klar
4 Antworten
Die Berufung ist ein Rechtsmittel, das jeder Prozesspartei zusteht. Dagegen kannst du nichts machen. Warum allerdings die Staatsanwaltschaft Berufung einlegt, obwohl sie selbst einen Freispruch beantragt hat, ist für mich nicht erklärbar.
Leg beim Berufungsgericht Nichtigkeitsbeschwerde ein und leg das Protokoll des Urteils bei. Dort muss die damalige Position der Staatsanwaltschaft (Einverständnis mit dem Freispruch) nämlich protokollarisch festgehalten worden sein.
Ist ein Versuch wert.
Dafür müsste der Fragesteller der österreichischen Gerichtsbarkeit unterliegen.
Da war die Staatsanwaltschaft wohl nicht ganz so überzeugt, dass du unschuldig bist und hat neue Erkenntnisse zum Beweis deiner Schuld gefunden.
Der Freispruch wurde unter Vorbehalt beantragt
Also ab zum Anwalt!
Also hab mitm Anwalt telefoniert. Da das Urteil erst aus Ende letzte Woche ist und die wohl nur 1 Woche Frist für Berufung haben ist die Vermutung das es einfach so eingelegt wurde bis der Staatsanwalt lesen kann wieso weshalb warum. Das beste was jetzt passieren kann ist das es zurückgenommen wird.
ansonsten geht der Zirkus weiter. Das Urteil ist aber klar. Ich rechne/hoffe mit einem zurückziehen der Berufung in den nächsten 2 Wochen. Mein Anwalt meinte nicht verrückt machen lassen. Das wäre wohl normales Vorgehen im Strafrecht
Frag deinen Anwalt ! das gehört hier nicht her.