Noch vor Verlesung der Anklage hat ein Anwalt von Höcke beantragt, die gesamte Hauptverhandlung per Tonaufnahme zu dokumentieren, warum ist das nicht zulässig?
Warum möchte die Staatsanwaltschaft bzw das Gericht etwas vertuschen, warum nicht alles per Tonaufnahme aufzeichnen. Sonst kann man ja einem das Wort rumdrehen.
Warum sind Film-und Fotoaufnahmen während einer Verhandlung im Allgemeinen untersagt?
Weil sie verbreitet werden können. Bei Tonaufnahmen vom Gericht können sie nicht verbreitet werden. Das bekommt man nur selber als Beweis...
Ist die Verhandlung nicht öffentlich?
Ist doch egal ob öffentlich oder nicht öffentlich. Wenn die Richter etwas sagen was du nicht gesagt hast bringt auch eine öffentliche Verhandlung nichts.
3 Antworten
Kurz und knapp:
1. Während der HV dürfen nach § 169 Abs. 1 S. 2 GVG keine Ton- und Fernsehaufnahmen gemacht werden. Der Vorsitzende kann aber Aufnahmen im Gerichtssaal gestatten.
2. Der Vorsitzende kann Presse und Rundfunk Ton- und Filmaufnahmen im Gerichtssaal gestatten [...].
3. Nach § 169 Abs. 1 S. 3 GVG kann die Tonübertragung in einen Arbeitsraum für Personen, die für Presse, Hörfunk, Fernsehen oder für andere Medien berichten, vom Gericht zugelassen werden.
4. Das Verbot des § 169 Abs. 1 S. 2 gilt nicht für gerichtliche Ton- und Bildaufnahmen, die zum Zwecke der Gedächtnisstütze des Gerichts gemacht werden. [...]
5. Mit Zustimmung des Vorsitzenden (§ 238 Abs. 2) sind auch Tonbandaufnahmen des Verteidigers oder des StA zulässig.
Tonbandaufnahmen gibt sehrwohl es bei Gericht. Für die Protokolle.
"Vertuschen" funktioniert bei Gericht auch nicht, es sind genug Zeugen zugegen.
Eine solche Aufnahme sieht das Gesetz schlichtweg nicht vor.
Das musst du schon den Gesetzgeber fragen und nicht mich.
Die Entscheidung der Richter war zumindest vollkommen korrekt.
Da wird nichts vertuscht. Die Aussagen werden stenographisch festgehalten.
Das ist nur ein Schachzug der Verteidigung, das Verfahren aufzuhalten.
Was sollen die auch sonst tun, der Tatbestand ist unstrittig.
Du hast keine Ahnung. Möglicherweise warst du noch garnicht auf dem Gericht. Der Richter hält nichts stenographisch fest. Er spricht ins Diktiergerät. Dinge die ihm gefallen spricht er rein und die anderen lässt er weg, er vertuscht. Du warst nie auf dem Gericht.
Natürlich spricht der Richter ins Diktiergerät, der hat nicht immer ein Schreiber. Es macht auch kein Unterschied ob er es dem Schreiber diktiert oder ob er es ins Diktiergerät spricht. Wenn es etwas weglässt über Diktiergerät oder über Schreiber, völlig egal, das Ergebnis ist jedes mal gleich falsch.
Wie verfahren wird, hängt vom Prozess ab. Bei Strafverfahren von Gewicht wird stenographiert.
Im Mai 2023 wurde ein vom Bundesminister der Justiz vorgelegter Entwurf zur »digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlungen« im Bundeskabinett beschlossen. Zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die automatisierte Übertragung der Tonaufzeichnung in ein Textdokument.26 Mit der digitalen Dokumentation und der automatischen Transkription der Tonaufzeichnungen per Software würde damit die Stenografie auch in der deutschen Justiz an Bedeutung verlieren.
Bei der Einführung der Stenografie wurden Vorbehalte angemeldet, da die stenografische Aufzeichnung trotz bestehender Regeln und Grundsätze nicht mit der aus juristischer Sicht erforderlichen »objectiven Sicherheit« und Eindeutigkeit zu verstehen seien. In Stellungnahmen zum Gesetzentwurf zur »digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlungen« wird auf die Fehleranfälligkeitder per Software erstellten Wortlautprotokolle hingewiesen. Der Deutsche Richter bund warnt in einer Stellungnahme, das »Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz« wecke »zu hohe Erwartungen an die Machbarkeit einer digitalen Inhaltsdokumentation«.
Zur Begründung des von ihm eingebrachten Gesetzentwurf verweist der Justizminister dagegen auf die Bedeutung einer die technischen Möglichkeiten nutzenden Dokumentation für die Rechtssicherheit.
In einem Strafverfahren geht es für die Beteiligten um sehr viel: um Recht und Gerechtigkeit, die Freiheit eines Menschen oder den guten Namen. Dass sich die Verfahrensbeteiligten aktuell nach einem mitunter monatelangen Prozess alleine
auf ihre Notizen und ihr Gedächtnis verlassen müssen, ist nicht mehr zeitgemäß.
Eine digitale Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung ist daher kein Selbstzweck, sondern wird ein echter Zugewinn für unseren Rechtsstaat sein
und die Strafprozesse in unserem Land noch besser machen. Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Gesetzentwurf zur digitalen dokumenta-
tion der strafgerichtlichen Hauptverhandlungen Nr. 2/23 vom Februar 2023
28 Bundesministerium für Justiz: Pressemitteilung Nr. 31/2023 vom 10. Mai 2023
(Die Stenografie und die Öffentlichkeit in Gerichtsverfahren)
Du unterstellst dme Richter Rechtsbeugung. Das ist ja ziemlich heftig.
Ich war schon auf dem Gericht und da wurde nichts stenographiert. Es wurde ins Diktiergerät gesprochen. Und es war ein Prozess gegen Harry Wörz. Du warst wohl noch nie da, sonst würdest du keinen Schund verbreiten.
Warum, dann hätte man einen Beweis was man gesagt hat und könnte später darauf zugreifen?